Landratsamt Lörrach  
			Dezernat/Fachbereich.  V/Fachbereich Soziales 
 Rechtsanwalt 3 
      Adresse....  
      Dezernat / Amt: 
		V/Fachbereich Soziales 
		Sachbearbeiterin: Frau Hermann. 
			Az 511.0 
                                                                                                  
		27.04.2010 
			Ihr Schreiben vom 28.03.2010 Sehr 
			geehrter Herr Anwalt 3, 
			 
			es tut uns leid, dass wir erst heute auf ihr Schreiben antworten 
			können. 
			Tatsächlich ist es aufgrund des Polizeivermerkes zur Anregung eines 
			Betreuungsverfahrens gekommen. Im Zuge dieser Anregung ist die 
			Betreuungsbehörde im Auftrag des Betreuungsgerichtes tätig geworden. 
			Das Betreuungsverfahren ist jedoch abgeschlossen. Der von Ihnen 
			vertretenen Frau Moser wurde kein Betreuer zur Seite gestellt. 
			Die bei der Betreuungsbehörde geführte Ermittlungsakte wird nach 
			Abschluss des Verfahrens vernichtet, sofern es nicht zu einer 
			gesetzlichen Betreuung kommt. Sofern es zu einer Betreuung kommt 
			, wird die Akte weitergeführt, da das Betreuungserfordernis wie Sie 
			sicherlich wissen, überprüft werden muss in regelmässigen Abständen 
			. Für die Aufbewahrung einer Ermittlungsakte, die 
			nicht zur Betreuung führte, fehlt jedoch der Grund, alsbald der 
			Gerichtsbeschluss bestandkräftig und der Behörde bekanntgeworden 
			ist. - Insoweit können wir auf Ihre Einlassungen 
			nichts - weiteres mitteilen,- insbesondere werden wir zu einer nicht 
			mehr bestehenden Akte keine Schreiben nehmen. Mit 
			freundlichen Grüssen 
			 
			Zimmermann-Fiscella 
			 
			 
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