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Blinde,
weinende
Justitia
  
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11.2.2011 von Landratsamt - Kommunalaufsicht


An
Moser

11.02.2011

Ihre Beschwerde über die Gemeinde B. und Bürgermeister y beim Regierungspräsidium Freiburg

Sehr geehrte Frau Moser,

wir haben Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister y geprüft.
Herrn Bürgermeister y ist kein fehlerhaftes Handeln vorzuwerfen.
 Ihre Aufsichtsbeschwerde ist daher nicht begründet.

Mit freundlichen Grüßen
M.
  

Ich wollte nie eine Dienstaufsichtsbeschwerde und habe dieses Wort nie verwendet.
 Ich wollte Sachverhalte geklärt haben.

Geändert am:   28.01.2019

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