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Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief an die  Generalstaatsanwaltschaft Karlruhe


Moser-Adresse.........
 
Staatsanwaltschaft Lörrach
Untere Wallbrunnstraße 17 – 19

79539 Lörrach

Generalstaatsanwaltschaft
Karlsruhe
Stabelstraße 2
76133 Karlsruhe
Aktenzeichen 82 Js 8808/13
in Zusammenhang mit
85 Js 9229/09
und 86 Js 7931/13
Aktenzeichen 3 Zs 2606/09

31.10.2013

Aktenzeichen 82 Js 8808/13

Beschwerde gegen meine abgelehnte Strafanzeige wegen möglicher Nötigung und Erpressung, ergänzt durch den Vorwurf der falschen Verdächtigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

2009 wurden von Nachbarin-X falsche Angaben über mich bei der Polizei ge-macht.
Zu diesen Angaben musste sie bisher keine Rechenschaft ablegen noch hatte ich ein Recht auf Zeugen bzw. den Wahrheitsgehalt aller Aussagen im Polizei-bericht. Bis heute wurden mir derartige übliche staatliche Rechtsmittel nicht gewährt.

Dieser Polizeibericht hat meinen umfangreichen Rechtsfall ausgelöst. Näheres ist in den Akten der Staatsanwaltschaft mit den Aktenzeichen 85 Js 9229/09, 3 Zs 2606/09 und E-1402.2010/884 enthalten.
Außerdem in den Akten der Zivilgerichtsgebarkeit XVII 9635, 4 T 256/10 und 313 III und in weiteren Akten bei verschiedenen Behörden und zeitweise auch im Internet.

Zu Unrecht beschuldigt zu werden, ist eine große Belastung und führte leider zu vielen erfolglosen Versuchen, den Wahrheitsgehalt des Polizeiberichts fest-zustellen.


Wie viele Justizopfer habe ich mich auch zunächst an die Presse gewandt, was auch nicht den gewünschten Erfolg brachte. Schließlich habe ich im Dezember 2011 die Informationshomepage www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de und im Januar 2012 die Fallhomepage www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de   veröffentlicht.
Dort habe ich auch auf vermutliche Verstöße gegen das Grundgesetz und daher erforderliche Gesetzesänderungen hingewiesen.

Im März 2013 versuchte ich Gerechtigkeit über eine Petition im Landtag zu bekommen. Dazu schickt ich mich belastende Aktenbestandteile ein und eine vollständige Aktenzeichenliste.
Ich erwartete, dass zu den belastenden Aktenbestandteilen auch die Akten eingesehen werden.
Dies ist vermutlich nicht geschehen. Die Petition wurde abgelehnt, indem eine Zusammenfassung über mich belastende Aktenteile erstellt wurde.

 

Seite 2

Diese Vorgehensweise war für mich schockierend, was mich körperlich und psychisch sehr mitnahm.
Andererseits machte mich diese Vorgehensweise auch wütend, so dass ich das Thema „Nationalsozialistische Tendenzen im deutschen Entmündigungssystem" in meine Fall-Homepage aufnahm.

Außerdem hängte ich Plakate an meinem Grundstück auf, um die Nachbarn und die Bewohner von Binzen auf meine Fall-Homepage aufmerksam zu machen.

Wer mich kennt, weiß dass Nachbarin-X gelogen hat.

Nach diesen neuen Inhalten unternahmen meine Nachbarin-X, ihr Ehemann und ihre Rechtsanwältin x rechtliche Schritte gegen mich. (Aktenzeichen 82 Js 8808/13) und erstatteten Strafanzeige wegen Bedrohung.

Die Staatsanwaltschaft Lörrach leitete das Verfahren gegen mich ein, obwohl ich keine typische Bedrohung begangen habe.

Das Verfahren wurde zwar eingestellt, aber die Rechtsanwaltskosten über etwa 1800 Euro und die Belastung durch ein derartiges Verfahren waren faktisch eine Strafe für mich.

Meine ganzen Bemühungen konzentrieren sich seit Jahren vergeblich auf die Aussagen im Polizeibericht. Ständig wiederhole ich mich . Ich bin seit Jahren in der Defensive und möchte endlich Gerechtigkeit.

Diese Gerechtigkeit könnte durch ein Nötigungsverfahren, über den Tatbestand der falschen Verdächtigung oder auch in anderer Weise geschehen.

Im folgenden meine Gründe für den Tatbestand der Nötigung:

Die Staatsanwaltschaft besitzt einen Entwurf zum späteren Schreiben an die Rechtsanwältin von Nachbarin-X. Zu den einzelnen Textteilen habe ich meine Kommentare hinzugefügt. Das endgültige Schreiben ist hier als Anlage 1 enthalten.

Für meine Gründe habe ich Quellen aus dem Internet benutzt, z.B. die in Anlage 2 enthaltenen Prüfschematas.

Überblick:

I.   Tatbestand des § 240 StGB

1. Objektiver Tatbestand
a) Nötigungshandlung
b) Nötigungserfolg
c) Kausalität Nötigungshandlung – Nötigungserfolg

2.  Subjektiver Tatbestand: Vorsatz —> objektiver Tatbestand

II. Rechtswidrigkeit

1. Allgemeine Rechtsgründe
2. Verwerflichkeit im Sinne von § 240 II


III. Schuld
 

Seite 3  - 5  fehlt hier (noch)

Im einzelnen

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Mit freundlichem Gruß
G. Moser
 

  Anlage 1    
Mein Schreiben an die gegnerische Kanzlei vom 23.08.2013
 

Geändert am:   02.04.2023

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