Zurück Menü

Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    

6.11.2013 von Generalstaatsanwaltschaft: Beschwerde abgelehnt


GENERALSTAATSANWALTSCHAFT KARLSRUHE

Der Generalstaatsanwalt 
Abschreibetext

 Frau 
......  Moser 
xStraße 
Gemeinde B   

08.11.2013
Aktenzeichen 5 Zs 2028/13

 

Ermittlungsverfahren gegen Nachbarin-X
    Ehemann von Nachbarin-X
    Anwältin von Nachbarin-X
  wegen Nötigung  

Ihre Beschwerde vom 31.10.2013 gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft Freiburg -Zweigstelle Lörrach- vom 17.10.2013 (Az.: 82 Js 8808/13)

Sehr geehrte Frau Moser,

der Beschwerde gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft gebe ich keine Folge.

Zur Vermeidung von Wiederholungen nehme ich Bezug auf die zutreffenden Gründe der angefochtenen Entscheidung, die durch Ihr Beschwerdevorbringen nicht entkräftet werden.

Rechtsmittelbelehrung

Soweit Sie den Vorwurf einer von Amts wegen zu verfolgenden strafbaren Handlung erheben, durch die Sie unmittelbar in Ihren Rechten verletzt sind, können Sie gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats ab Bekanntmachung mittels eines von einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schriftsatzes Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Oberlandesgericht 76133 Karlsruhe, Hoffstraße 10, stellen.

Der Antrag muß vor Ablauf der Frist beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingegangen sein.

Er muß die Tatsachen, die die Erhebung der öffentlichen Klage begründen, sowie die Beweismittel benennen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. Brenk
Oberstaatsanwalt


Geändert am:   02.04.2023

Impressum

Startseite:  www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de