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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    

3. Erfolglose Strafanzeige und Strafantrag  (11.12.2013)
wegen Verleumdung, auch im Strafverfahren wegen Bedrohung gegen mich


An die Staatsanwaltschaft Lörrach .....

11.12.2013

Strafanzeige und Strafantrag gegen Ehepaar Nachbarn-X
wegen Verleumdung und eventuell weiterer begangener Straftaten
und
gegen Nachbarin-X, wegen falscher Verdächtigung im Jahre 2009

Auslöser
für die oben genannten Aktenzeichen, der Aktenzeichen bei den Zivilgerichten und bei verschiedenen Behörden einschließlich der Polizei ist dieser Polizeibericht und rechtlich bedenkliche Vorgänge im öffentlichen Baurecht und Gewerberecht.
Polizeibericht von PM B., Polizeirevier Weil am Rhein vom 9.7.2009
Aktenzeichen 7236/2009/PR
Dieses Schreiben ist eine weitere Folge für die Rechtsfolgen, die mir seit 2009 durch einen Polizeibericht im Auftrag von Nachbarin-X entstanden sind.
 

1. Rechtsfolge durch den Polizeibericht:
Gerichtliches Betreuungsverfahren
  Durch diesen Polizeibericht bin ich in ein gerichtliches Betreuungsverfahren gekommen. Erst nach der Einleitung habe ich im Rahmen einer Akteneinsicht davon erfahren.
Obwohl ich sofort beim Amtsgericht auf die Lügen von Nachbarin-X schriftlich hinwies, hat dazu das Amtsgericht nichts unternommen. Das bedeutet, nicht konkretisierte Aussagen wurden von Nachbarin-X nicht überprüft, noch der gesamte Polizeibericht wurde auf seinen Wahrheitsgehalt überprüft. Das Recht auf Zeugen gab es beim Amtsgericht auch nicht.

Im Rahmen meiner Beschwerde beim Landgericht Freiburg, wurden mir nur die Kosten des ersten Rechtsanwalts erstattet, womit möglicherweise das Landgericht erkannt hat, dass Nachbarin-X gelogen hat. Meinen Anträgen auf Befragung von Nachbarin-X zu ihren Aussagen und meine Benennung von möglichen Zeugen wurden abgelehnt.

Zitat von Amtgerichtsdirektor L. am 27.12.2011:
„Ob im Übrigen Nachbarin-X anlässlich ihrer Anzeige bei der Polizei, die zur Einleitung des Betreuungsverfahrens führte, eine Falschaussage getätigt hat, war vom Amtsgericht vor Einleitung des Betreuungsverfahrens und auch nach der Ablehnung der Anordnung von Betreuung nicht zu prüfen."

Da weder die Polizei noch die Zivilgerichtsbarkeit mir übliche Rechte eines demokratischen Staates verweigert hatten, habe ich mich an die Staatsanwaltschaft gewendet. Da ich sonst noch nie mit der Staatsanwaltschaft zu tun hatte, habe ich vergeblich damit gerechnet, dass der Wahrheitsgehalt des Polizeiberichts ermittelt wird.
 

2. Der erste Rechtsanwalt hat nichts gegen den Polizeibericht unternommen
Obwohl ich vom Rechtsanwalt erwartete, dass er etwas gegen die Aussagen im Polizeibericht unternimmt, ist dies nicht geschehen. Auf einen schriftlichen Hinweis hat der Anwalt nicht reagiert. Er war auch nicht bereit, den Zusammenhang mit dem öffentlichen Baurecht und Gewerberecht zu prüfen. Ein weiterer hinzugezogener Anwalt hat sich nach der Durchsicht meiner Akten für befangen erklärt, weil Bürgermeister .... auch Beteiligter in meinem Rechtsfall war.
 
3. Sofortige Reaktion des Landratsamts aufgrund der drastischen Aussagen im Polizeibericht.
Das Landratsamt hat den Polizeibericht an das Amtsgericht weitergeleitet, ohne mit mir Kontakt aufzunehmen, d.h. ich hatte kein rechtliches Gehör. Meiner Meinung nach sind die Aussagen im Polizeibericht so drastisch über mich, dass das Landratsamt sofort gehandelt hat. Näheres dazu von mir in anderen Akten.
 
  Nach vielen Recherchen im Internet fand ich einen ähnlichen Fall beim Landesbeauftragen für Datenschutz
Daher bat ich diese Behörde um Hilfe, die in der Folgezeit feststellte, dass es sich um den einzigen Polizeibericht über mich handelte. Bis heute ist nicht klar, ob dies die Wahrheit ist, und zwar wegen:
Nachbarin-X behauptet aber bei der Polizei, dass ich in polizeilichen Kreisen als psychisch krank bekannt sein soll.
 
5. Schriftwechsel von Rechtsanwalt .... mit der Polizei, der Gemeinde Binzen und dem Landratsamt Lörrach verschiedenen Dezernate (2009 und 2010)
Aus dem Schriftwechsel sind die Ungerechtigkeiten bzw. Rechtsbrüche mir gegenüber ebenfalls belegbar, die in den Akten der Staatsanwaltschaft enthalten sind.
 
6. Vergebliche schriftliche Bitten an Nachbarin-X, ihre Falschaussagen zurückzunehmen
4.8.2009 Schriftliche Information von Nachbarin-X, dass ich von dem über ein Monate alten Polizeibericht erfahren habe. Daher künftig nur schriftlicher Kontakt.
Am 21.8.2009 gab es ein Vorfall, der sich schon in den Akten der Staatsanwaltschaft befindet. Daraus: „Unter anderem machte sie (Nachbarin-X) mir klar, dass mich keiner mag. Und: „Was ich überhaupt wolle. Außerdem redet sie mit mir nicht normal, sondern wie man mit einem psychischen kranken Menschen nicht redet sollte."
Am 28.8.2009 habe ich meine Genehmigung, den Nachbarzaun an meinem direkt anzubauen, d.h. auf meinem Grundstück, wieder zurückgezogen und ein Hundeverbot auf meinem Grundstück. Begründung war der Polizeibericht über mich.

Am 20.9.2009 schrieb ich einen Brief an Nachbarin-X, mit der Bitte, die falschen Aussagen im Polizeibericht zurückzunehmen. Keine Reaktion in der Folge.

Am 2.2.2010 wies RA ..... in einem gemäßigten Schreiben auf ihre Falschaussagen im Polizeibericht hin und schlug vor, dass sie sich an den entstandenen Kosten beteiligen sollte. Dazu wurde auch eine Frist gesetzt, die nicht eingehalten wurde.

Am 6.3.2010 erhielt ich vom Ehemann der Nachbarin-X ein Schreiben, dass ich keine Briefe mehr schicken soll. Der letzte Brief (von RA ....) soll eine Bedrohung enthalten, daher werde er alle Schreiben an Herrn B. (Verfasser des Polizeiberichts) schicken.
Damit wurde belegt, dass die Nachbarn-X und der Polizist Böning sich mehr oder weniger kennen.
Außerdem wird belegt, dass ich gemäßigt gegen Nachbarin-X vorgegangen bin.
Sie dagegen hat es nicht getan, wie die Vorgänge seit 2009 belegen.
 

7. Meine seit 2009 gemachten Bemühungen um Gerechtigkeit für mich, werden von meinen Nachbarn als auffälliges Verhalten und als Bedrohung ausgelegt. (Strafanzeige vom 12.8.2013).

Dazu hat die Staatsanwaltschaft tatsächlich ein Bedrohungsverfahren gegen mich eingeleitet, obwohl ich keine Bedrohungsstraftat begangen habe. Für mich ist das rechtswidriges Verhalten der Staatsanwaltschaft Lörrach.
 

8.  Meine Nachbarn unterstellen mir in der Strafanzeige vom 12.8.2013 (86 Js ..../13), dass ich mich von den Behörden verfolgt und bedroht fühle.
Das ist eine Unterstellung. Es gibt Unterlagen von mir und Rechtsanwalt ...., die belegen, dass es mehrere Ungerechtigkeiten von Behörden mir gegenüber gibt. Diese sind immer noch belegbar. Außerdem befindet sich ein Teil davon schon bei der Staatsanwaltschaft. Durch die Ungerechtigkeiten gibt es verschiedene Vorteile für Nachbarn-X und Nachteile für mich.
 
9.  Ich soll Nachbarin-X fälschlicherweise der Denunziation bezichtigt haben.
Aus der Strafanzeige vom 12.8.2013, Seite 1

„Sie behauptet, dass unsere Mandantin,  Nachbarin-X, sie denunziert habe. Dies können Sie auf der Homepage von ihr nachvollziehen"

Diese Aussage ist so gemeint, dass ich nicht recht habe und Nachbarin-X zu Unrecht beschuldige. Dies ergibt sich auch aus dem Schreiben vom 13.8.2013 der Rechtsanwältin-Z an mich. Ich sollte eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Das Schreiben liegt der Staatsanwaltschaft vor.

Die Wahrheit dazu kann nur über ein Verhör von Nachbarin-X nach meinem Fragebogen und durch Zeugen festgestellt werden. Das ist mein Ziel seit über 4 Jahren! Es ist üblich, dass sich Justizopfer an die Presse oder neu übers Internet an die Öffentlichkeit wenden.

Um die Nachbarschaft auf meinem Fall aufmerksam zu machen, habe ich schließlich im Sommer 2013 Plakate aufgehängt, teilweise mit den Internetadressen.
Meine Nachbarn können beurteilen, wer die Wahrheit sagt und wer lügt.
Trotzdem wurden sie noch nie als Zeugen bei der Polizei, bei den Zivilgerichten oder bei der Staatsanwaltschaft trotz meiner schriftlichen Bitten bzw. Anträge zugelassen.
 

10. Auf Seite 2 der Strafanzeige:
Unsere Mandantin war vor ca. 4 Jahren bei der Polizei, da Frau Moser damals ein stark auffälliges Verhalten an den Tag legte. Unsere Mandanten wollten sich nur Rat holen.  Nun hat Frau Moser mit der Plakataktion gezeigt, dass sie eine unbändige Wut auf unsere Mandantin hat. Dies äußerte sich ebenfalls mit dem Onlinestellen folgenden Satzes auf ihrer Homepage:"
„Die jetzt 4-jährige Belastung ist so groß, dass die Lügengöttin noch mit einem Menschenopfer rechnen kann."
Auch hier sind wieder Unterstellungen enthalten, z.B. unbändige Wut.
Hier wiederhole ich mich wie üblich: Feststellen des Wahrheitsgehalt vom Polizeibericht mit den erwähnten rechtsstaatlichen Mitteln.
Nachbarin-X bestätigt damit erneut ihre Aussagen im Polizeibericht, die mich belasten und für die ich drastische Rechtsfolgen zu erdulden hatte.
 
10. Der letzte Satz („Die jetzt 4-jährige Belastung...) stammt aus einer Schilderung, wie ich geschockt war, dass der Petitionsausschuß meine Petition zum Wahrheitsgehalt des Polizeiberichts abgelehnt hat.

Mir ging es so schlecht, dass ich nicht sicher war, ob ich am nächsten Tag noch leben würde. Und dann kam dieser Satz.
Es ist bekannt, dass zu Unrecht Moser Menschen krank und beispielsweise an einem Herzinfarkt sterben können. Außerdem haben zu Unrecht Moser Menschen oft auch Suizidgedanken.
Diese Aussage im anwaltlichen Schreiben vom 13.8.2013 wurde so geschrieben:
„Zudem drohen Sie ihr mit einem Menschenopfer".
Auch diese Aussage ist eine schlimme Verleumdung. Das Schreiben liegt der Staatsanwaltschaft vor und es enthält meine Stellungnahmen zu den Aussagen der Rechtsanwältin.

Im anwaltlichen Schreiben steht auch:
„Unsere Mandantin ist nicht verantwortlich für Ihr persönliches Schicksal"
Das ist eine dreiste Falschaussage, weil durch den Polizeibericht von Nachbarin-X ein für mich umfangreicher Rechtsfall ausgelöst wurde. Außerdem gibt es keine Anzeichen von Reue oder Bedauern von Nachbarin-X zu ihren Aussagen im Polizeibericht. Daher ist es erforderlich, dass die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung gegen sie eröffnet.

Im Schreiben steht auch
„Weiterhin informieren wir Sie darüber, dass wir Ihre Drohung, ein Menschenopfer zu erbringen, bei der Staatsanwaltschaft Lörrach angezeigt haben."
Das ist wieder eine falsche Auslegung und eine schlimme Falschaussage zu meiner Schilderung, wie belastet ich war, als ich von der Ablehnung meiner Petition erfuhr.
 

11. Homepages zum gerichtlichen Betreuungsverfahren
Mit den Möglichkeiten des Internets begann ich mit zwei Homepages.
Einer allgemeinen zum gerichtlichen Betreuungsverfahren, damit Betroffenen schneller an Informationen gelangen konnten als es mir 2009 möglich war. www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de

Außerdem wollte ich über öffentliche Petitionen im Bundestag Verbesserungen im Betreuungsrecht erreichen, damit ein solcher Fall wie es mir passiert ist, künftig nicht mehr vorkommen kann. Leider wurden sie aus mir nicht verständlichen Gründen nicht zur öffentlichen Abstimmung freigegeben. Auch dieses Thema habe ich veröffentlicht.

Aufgrund meiner erlittenen Ungerechtigkeiten durch den Polizeibericht und die seltsamen Verhaltensweisen der Gemeinde Binzen und des Landratsamts Lörrach beim öffentlichen Baurecht und Gewerbewesen begann ich mit einer zweiten Homepage,
die das Ziel hatte, Ungerechtigkeiten bei gerichtlichen Betreuungsverfahren zu belegen, so dass Gesetzesänderungen im Betreuungsrecht erforderlich sind.
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Die Gegenpartei kann bzw. will meine Motive nicht akzeptieren wie aus dem anwaltlichen Schreiben erkennbar ist. Das ist sehr bedauerlich.
 

 

12. Argumente zum gewünschten Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung
StGB § 164 Falsche Verdächtigung
  (1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  (2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
 
  a) Behauptungen von falschen Tatsachen im Polizeibericht von 2009
  (1) Aussage:
    Am gestrigen Tag (07.07.2009, 07.30-08.00 Uhr) erschien Frau M. auf dem Gehweg Im Bereich der Anwesen J........ Str. 7+9 und belästigte die auf der gegenüberliegenden Straßenseite arbeitenden Bauarbeiter mit lauten Zurufen.

Meine Berichtigung:
Ich hatte nur an ihrem Mann gewandt. Die Gründe dafür liegen in den Akten vor.
Mögliche Zeugen, die Bauarbeiter, wurden weder beim Amtsgericht noch beim Landgericht und Oberlandesgericht zugelassen, obwohl ich die Adresse des Bauunternehmens angegeben habe:
................, 79567 Weil-Ötlingen, Tel. ......................
 
  (2) Aussage:
    Hierbei beschuldigte sie diese, mit dem Bagger ihre Festplatte am Computer kaputt gemacht zu haben und trug weitere haltlose, nicht zusammenhängende Beschuldigungen an die Bauarbeiter heran

Meine Berichtigung:
Lüge, ich habe mich gegenüber Ihrem Mann geäußert. Siehe Stellungnahme
Die Festplatte wurde tatsächlich beschädigt (Es gibt Belege dazu)
Mögliche Zeugen, die Bauarbeiter, wurden weder beim Amtsgericht noch beim Landgericht und Oberlandesgericht zugelassen, obwohl ich die Adresse des Bauunternehmens angegeben habe:
................, 79567 Weil-Ötlingen, Tel. ......................
 
  (3) Aussage:
    Des weitere tobte sie in einer Psychose auf dem Gehweg herum.

Meine Berichtigung:
Lüge, ich war wütend und habe geweint. Siehe Stellungnahme.
Toben ist etwas anderes und gelogen.
Mögliche Zeugen: Mitarbeiter der Firma ................, 79567 Weil-Ötlingen, Tel. ......................
 
  (4) Aussage:
    Des weitere tobte sie in einer Psychose auf dem Gehweg herum.

Meine Berichtigung:
Lüge, ich war wütend und habe geweint. Siehe Stellungnahme.
Psychose ist etwas anderes und gelogen.
Um den Grad dieser Falschaussage beurteilen zu können, ist die Kenntnis der genauen beruflichen Qualifikation erforderlich. Sie soll genau ihren beruflichen Lebenslauf beschreiben !!!!
 
  (5) Aussage:
    Die o.a. AE welche Bauherrin der Baustelle ist.

Meine Berichtigung:
Lüge, ihr Mann und dessen Bruder sind die Bauherren.
 
  (6) Aussage:
    Die o.a. AE war bei diesem Vorfall ebenfalls anwesend und entschloß sich nach diesem Vorfall (ähnliche Vorfälle ereignen sich laut der Anruferin andauernd

Meine Berichtigung:
Lüge, ich war zum ersten Mal wütend und weinend auf der Straße.
Die Aussage „Ähnliche Vorfälle ereignen sich andauernd" gehört mit zu den schlimmsten Falschaussagen im Polizeibericht. Kombiniert mit Fachausdrücen aus der Psychatrie haben sie ein schnelles Handeln der staatlichen Institutionen und damit die Einleitung des gerichtlichen Betreuungsverfahrens verursacht einschließlich des m.E. verfassungswidrigen Zwangs zu einem psychiatrischen Gutachten.
Das mir falsch unterstellte Verhalten müsste auch anderen Personen bzw. Zeugen aufgegefallen sein. Die gibt es aber nicht, was noch zu beweisen ist.
 
  (7) Aussage:
    Der o.a. wurden zunächst die polizeirechtlichen Möglichkeiten erläutert. Bezüglich des Unterbringungsgesetztes mussten keine Hinweise gegeben werden, da die AE selbst als Betreuerin für psychisch Kranke arbeitet.
Bezüglich des Unterbringungsgesetzes mussten keine Hinweise gegeben werden, da die AE selbst als Betreuerin für psychisch Kranke arbeitet.

Meine Berichtigung:
Seit über 4 Jahren versuche ich vergeblich, ihre genaue berufliche Qualifikation zu erfahren. Sie selbst weigert sich, mir gegenüber dazu Angaben zu machen.
Durch meine Nachforschungen und die von Anwalt 3 ist Nachbarin-X weder beim Landratsamt Lörrach noch beim zuständigen Betreuungsverein als Betreuerin für psychisch Kranke bekannt.

Sie erweckt eindeutig den Eindruck der fachlichen Kompetenz auf dem Gebiet der Psychiatrie und ist damit für das schnelle Handeln von Polizei, Landratsamt und Betreuungsgericht voll verantwortlich.
Ich bestehe hiermit auf mein Recht, zu erfahren, welche Qualifikationen sie tatsächlich auf diesem Gebiet hat.
 
  (8) Aussage:
    Aus ihren Aussagen ergibt sich auch, dass Behörden in meinem Fall handeln sollten.

Meine Berichtigung:  Falschaussage.

 

  b) Behauptungen im Polizeibericht von 2009, die im Rahmen eines Verhörs oder ähnlichen Maßnahme, von Nachbarin-X begründet werden müssen-
Für sie muss der Wahrheitsgehalt ermittelt werden und ich bestehe auf mein Recht, ihre Antworten zu erfahren.
  (1) Aussage:
    Frau M. gilt, so die Anzeigeerstatterin, in polizeilichen Kreisen als psychisch krank
 
  (2) Aussage:
    Frau Moser gilt, so die Anzeigeerstatterin, in familiären Kreisen Kreisen als psychisch krank
 
  (3) Aussage:
    Frau Moser gilt, so die Anzeigeerstatterin, in polizeilichen und familiären Kreisen als psychisch krank, jedoch wurden in dieser Sache bislang keine Maßnahmen getroffen.

Wirkung:
Mit dieser Aussage wird ein Handeln der Behörden erwartet bzw. verlangt.
 
  (4) Aussage:
    Sie selbst habe bisher ebenfalls keine weiteren Stellen von dem Zustand der Frau M. in Kenntnis gesetzt

Wirkung:
Mit dieser Aussage wird ein Handeln der Behörden erwartet bzw. verlangt.
 
  b) Die Aussagen von Nachbarin-X wurden bei der Polizei, und somit bei einer wichtigen Behörde gemacht.
(Vorraussetzung für die falsche Verdächtigung)
 
  c) Die Aussagen von Nachbarin-X wurden im Anwaltsschreiben und im Strafverfahren wegen Bedrohung gegen mich nicht zurückgenommen oder gemildert, sondern erneut bestätigt.
 
  d) Die rechtliche Betreuung ist meist mit dem Verlust der wichtigsten Rechte eines Bürgers verbunden: Volle Geschäftsfähigkeit, übliche Eigentumsrechte und Bestimmung des Aufenthaltsortes. Diese Rechte sind grundsätzlich durch das Grundgesetz, weitere Gesetze und Menschenrechte gesichert. Da sich Nachbarin-X auf diesem Gebiet auskennt, ist ihr Vorgehen gegen mich besonders verwerflich.
 

Geändert am:   19.01.2024

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