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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
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Email an Anwalt 7 vom 3.6.2014


Von: emailadresse-GM
An: emailadresse-ra7

Datum:

06. Jun 2014 07:36

Betreff:

Schadenersatz für Rechtsanwaltskosten

Hallo Herr Anwalt 7,

soviel ich weiß, können bei Schadenersatzklagen nur Rechtsanwaltskosten nach dem RVG geltend gemacht werden. Das entspricht nicht der Wirklichkeit. Falls es dazu keine Ausnahmen gibt, würde ich mal wieder eine öffentliche Petition beim Deutschen Bundestag einreichen, damit es eine neue Regelung gibt.

Da mein Wissen darüber begrenzt ist, wäre es nett, wenn Sie vor Abgabe der Petition, die Begründungen dafür prüfen und ergänzen würden.

Gerade in meinem Fall halte ich es für einen Versuch wert, höhere Rechtsanwaltskosten als nach dem RVG im Rahmen meiner Verfahren geltend
zu machen.

Ansonsten weiß ich, dass Justizopfer ihre praxisnahen Rechtsanwaltskosten nicht erstattet bekommen (Dokufilm auf meinerHomepage).

Das gilt auch für mich.

Meine gestrige OP war nicht so belastend wie vermutet.

Mir geht es wieder sehr gut.

MfG
 G. Moser
 

Moser-Adresse mit Tel.  ............


Geändert am:   10.01.2019

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