Zurück Menü

Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief von der Detektei vom 27.9.2014


Detektei-x .............Briefkopf  ...............

 

An
Moser-Adresse

27.09.2014

Sehr geehrte Frau Moser,

gemäß Ihrem Auftrag vom 11.09.2014 wurden wir mit nachfolgendem Ergebnis für Sie tätig.

Es sollten Recherchen und Beobachtungen in der Angelegenheit Rechtsanwalt 7 nach Weisung und Erfordernis getätigt werden.

Zu vorgenanntem Zweck suchte unsere Frau x...... Sie auf, besprach die Angelegenheit ausführlich und schloss den Auftrag ab.

Einsatz 15.09.2014, zwei Detektive:

Weisungsgemäß begaben sich zwei unserer Mitarbeiterinnen nach x-Ort, x-Straße. Ankunft dort 10 Uhr.

Gemäß Ihrer Vorgaben hatte Ihr Rechtsanwalt Anwalt 7 sich für 10 Uhr bei Ihnen angemeldet. Eine der Detektivinnen sollte dem Gespräch möglichst beiwohnen, während die Andere den Rechtsanwalt, sobald er Ihr Haus verlässte observiert, um festzustellen, ob seine Ihnen gegenüber gemachten Angaben seiner weiteren Termine übereinstimmen.

Gegen 09:45 Uhr teilten Sie dann telefonisch mit, dass der Anwalt den Termin soeben abgesagt habe und stattdessen einen neuen Termin für Dienstag, den 16.09.2014, um 14 Uhr abgestimmt habe.

Obwohl der Rechtsanwalt den Termin abgesagt hatte, sollte unser Frau x..... zu Ihnen ins Haus kommen, da Sie Unterlagen vorbereitet hätten. Auch die zweite Detektivin, die zur Observation bereit stand, wurde von Ihnen ins Haus gebeten.

Sie informierten zunächst über die Hintergründe, die zur Beauftragung von Herrn Anwalt 7, Fachanwalt für Strafrecht, geführt haben und übergaben ein von Ihnen vorbereitetes Blatt mit geplanten Fragen an den Rechtsanwalt zur besseren Information, wenn das geplante Treffen am morgigen Dienstag stattfindet.

Gleichzeitig gaben Sie Weisung für einen weiteren Einsatz am Dienstag in der Zeit von 13 - 16 Uhr. Diesmal sollte lediglich Frau x....... bei Ihnen vorbeikommen.

Um 11:10 Uhr verließen die Mitarbeiterinnen Ihr Haus und traten die Rückfahrt an.

Einsatz 16.09.2014:

Erneut begab sich unsere Frau x...... zu Ihnen nach Binzen. Ankunft dort 12.50 Uhr.

Zunächst teilten Sie mit, dass der Anwalt den heutigen Termin erneut abgesagt hatte. Ihrem Wunsch entsprechend blieb Frau x........ in dem vereinbarten Zeitraum von 13 - 16 Uhr bei Ihnen.

Sehr ausführlich schilderten Sie die Problematik mit der Nachbarin-X und übergaben die vorbereiteten Kopien aus Ihren Unterlagen an unsere Mitarbeiterin.

Auch diskutieren Sie mit Ihr über die leidliche Situation und beklagten zu Recht, dass Ihr Rechtsanwalt wohl nach wie vor die Klageschrift nicht eingereicht hat, wie aus dem Schreiben der Justizobersekretärin Frau x..... vom Amtsgericht Lörrach vom 03.09.2014 hervorgeht.

Der Umstand, dass Ihr Anwalt unter Angabe von nicht nachzuvollziehenden Gründen Termine, die er selbst vereinbart hat, sehr kurzfristig absagt, stößt bei Ihnen ebenfalls auf Unmut, was für uns absolut nachzuvollziehen ist.

Am 17.09.2014 teilten Sie telefonisch mit, dass Sie zwischenzeitlich den Rechtanwaltstermin abgesagt haben und momentan auch unsere Dienstleistung nicht weiter benötigen.

Wir danken für Ihr Vertrauen und fügen wunschgemäß die Rechnung mit Spezifikation für unsere Dienstleistung bei.

Mit freundlichen Grüßen

-..........-x-Detektei

Anlage

Rechnung mit Spezifikation
 


Detektei-x .............Briefkopf  ...............

 

An
Moser-Adresse

27.09.2014
Det.-Az.....

Rechnung Nr. ..........

Für Dienstleistungen im Monat September 2014 gemäß Ihrem Auftrag vom 11.09.2014 berechnen wir vereinbarungsgemäß:

 

    Anzahl  
Detektivstunden gem. § 2 59,00 €

11

649,00 €
Wageneinsatzstunden gem. § 2 26,00 €

11

286,00 €
Pauschalspesen gem. § 3     90,00 €
Auslagen für Telefonate,
Fotos, Porti pp. gem. § 4
    8,75 €
Grundhonorar für Einsatzleitung,
Berichterstattung pp. gem. § 4
    196,41 €
      -------------
      1.230,16 €
MwSt. 19 %     233,73 €
      -------------
      1.463,89 €
./. à-conto-Zahlung     500,00
      -------------
Restbetrag     963,89 €

---------------------------------------------------------------------------------------

Zahlungsziel: 12.10.2014

Dienstleistungen sind kurzfristige Verbindlichkeiten.
Bitte vermeiden Sie durch pünktliche Zahlung Verzugszinsen.


Geändert am:   04.09.2019

Impressum

Startseite:  www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de