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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Informationen fuer Anwältin 11


Gertrud Moser, ..................Binzen, Tel. ...........................

Frau Rechtsanwältin
....................
.....................straße ....

7................ B..................

08.01.2015

Informationen Nr. 2 zum ersten Gesprächstermin:
Vermutlich muss in spätestens 1 Monat eine Klage beim Landgericht Freiburg eingereicht werden. Amtsgerichtsurteil erhalten am 7. Januar 2015.

 

1. Von November 2013 bis etwa Oktober 2014 habe ich auf Hilfe durch einen Rechtsanwalt gehofft, der in Nordbaden lebt.
Ich wollte einen Anwalt, der eventuell den Mut hat, die Staatsanwaltschaft Lörrach und das Amtsgericht zu kritisieren. Die erwartete Hilfe von ihm habe ich nicht bekommen.
 
  a) Zu meiner Enttäuschung hatte er im Frühjahr keinen Schriftsatz bei der Generalstaatsanwaltschaft abgegeben.
 
  b) Im Mai 2014 bekam ich eine Art Klageversprechen und einen Klageentwurf.
Laut Schriftwechsel hat er eine Klage beim Amtsgericht eingereicht. Ich habe dann etwa zwei Monate gewartet und habe keinen Beleg für die Klageeinreichung bekommen.

In einem Internetforum habe kurz meinen Fall geschildert. Der Anwalt hat vermutet, dass mein Anwalt gar keine Klage eingereicht hat und mir empfohlen, mich direkt beim Amtsgericht zu erkundigen. Das hat mich sehr belastet, weil ich mir auch sicher war, dass keine Klage existiert.

Am nächsten Tag hatte ich einen Sturzunfall beim Überqueren einer reparierten Straße.
Bei der Krankenversicherung gab ich wahrheitsgemäß an, dass vermutlich auch meine Belastung durch den Rechtsfall mit einer der Ursachen für den Unfall sein könnte. Beim Sturzunfall bin ich voll mit dem Kiefer und der Nase auf der Straße aufgeschlagen und brach mir mein rechtes Handgelenk. Nach zwei Tagen rief ich vom Krankenhaus aus beim Amtsgericht Lörrach an, und erfuhr, dass keine Klage existiert. Etwas später bekam ich auch vom Landgericht Freiburg die Information, dass dort auch keine Klage existiert.
 

2. Ende September 2014 reichte ich eine selbstgeschriebene Klage mit vielen Anlagen beim Amtsgericht Lörrach ein.
Am 7. Oktober 2014 zog ich diese Klage zurück und gab eine neue Klage ab.

Außerdem versuchte ich eine neue anwaltliche Vertretung zu finden. Nach einigen erfolglosen Versuchen, drängte ich eine Rechtsanwältin dazu, mich zu vertreten.
Nach dem ersten Telefongespräch mit ihr war ich völlig begeistert von ihr. Beim ersten persönlichen Gespräch war ich auch zufrieden. Dann hat sich das Verhältnis auf beiden Seiten verschlechtert.
Eine Woche nach der Klageerwiderung der Gegenpartei, habe ich bei der Anwältin den eingescannten Text und meine Berichtigung bzw. Kommentare dazu abgegeben.
Etwas später noch eine ausführlichere Version.
 

3. Beim Gütetermin war sie anwesend, obwohl klar war, dass sie meinen Fall in der kurzen Zeit gar nicht kennen konnte. Zum Gütetermin habe ich beide Versionen der Klageerwiderung mit Argumenten vergessen. Als die Anwältin relativ kurz vor dem Termin erschien, gab sie mir keine Antwort auf die Frage, ob sie diese Unterlagen dabei hätte.
Vermutlich hatte sie sie nicht dabei, weil sie nur einen kleinen Rucksack mit sich führte.

Der Gütetermin und die anschließende Verhandlung verliefen für mich sehr enttäuschend.
Zwei Tage später beendete ich per direkt eingeworfenem Brief das Mandat und bat um die Rechnung und der Rückgabe meiner Unterlagen.
 

4. Etwas später nach dem Gütetermin erfuhr ich über eine Internetrecherche, dass man auf eine Klageerwiderung wieder innerhalb 14 Tagen schriftlich antworten kann. Das wusste ich nicht.
Ob diese Information stimmt, weiß ich nicht. Da die Anwältin eine Woche später meine Gegenargumente bekommen hatte, wäre für mich oder sie noch Zeit gewesen auf die Klageerwiderung zu antworten.
 
5. Gestern habe ich per Telefon erfahren, dass die Entscheidung vom 30.12.2014 an die Rechtsanwältin geschickt worden ist, obwohl ich dem Gericht mitgeteilt hatte, dass sie mich nicht mehr vertritt. Gegen Mittag habe ich das Urteil persönlich bei der Infothek abgeholt.

Meine Klage wurde abgewiesen mit meiner Meinung nach fehlerhaften Begründungen.
Da noch etwa 4 Wochen Zeit ist für eine Beschwerde beim Landgericht., habe ich das gesamte Urteil eingescannt und möchte es mit meinen Kommentaren vorlegen.
 

6. Bei meiner Klage könnte eine Panne passiert sein. Möglicherweise ist eine Anlage unvollständig gewesen, weil ich dazu zwei Dateien hatte. Es kann sein, dass das Amtsgericht die ausführliche Version bekommen hat und die Gegenpartei nicht oder keine der eben Genannten hat sie bekommen.
(Späterer Kommentar: Diese Panne ist nicht passiert)
 
7. Ich habe schon öfters Deckungszusagen für die Erstberatung von meiner Rechtsschutzversicherung bekommen. Im Endeffekt musste oder hat sie nicht gezahlt, weil weder ich noch der Anwalt Unterlagen zu Zahlung eingereicht hat.
Sie hat aber Unterlagen zu meinem Rechtsfall.
 
8. Ich meinen Fall digitalisiert. Alle Schriftstücke sind geordnet abgespeichert.
 
9. Während ich fast die gesamte Nachbarschaft und weitere Personen als Zeugen benannt habe, gab es in der Klageerwiderung nur zwei Zeugenangaben.

Darunter war auch mein Bruder. Ihm wurde ein Sachverhalt zugeordnet. Dieser war weder mir noch meinem Bruder bekannt. Mein Bruder wusste auch nicht, dass er als Zeuge benannt wurde.

Während des Gütetermins und der anschließenden Verhandlung schilderte die gegnerische Anwältin einen Sachverhalt, den der zweite Zeuge angeblich belegen kann.
Ich bin mir nicht sicher, ob dieser Mann überhaupt weiß, dass er als Zeuge benannt wurde und ob er den ihm zugeordneten Aussagen zustimmen würde.

Kann ich diesen Zeugen anschreiben und ihn danach fragen?
Da ich auch als Zeugen die Mitarbeiter einer Baufirma genannt habe, ist er auch auf meiner Zeugenliste, allerdings ohne Namen, weil ich ihn nicht gekannt habe.


 

10. Da ich noch nie mit einem Gerichtsprozess einschließlich Zeugen zu tun hatte, war ich der Meinung, dass ich vor dem Prozess möglichst wenig Zeugen informieren sollte, um sie bei ihren Aussagen nicht zu beeinflussen.

Das war wohl ein völliger Irrtum von mir.
Für die mögliche Klage beim Landgericht Freiburg könnte es wichtig sein, dass die namentlich genannten Zeugen vorher befragt und Ihnen daher Aussagen bzw. Sachverhalte zugeordnet werden können.
 
11. In meinem langjährigen Rechtsfall bin ich meiner Meinung nach am Anfang sehr gemäßigt vorgegangen. Vermutlich hatte ich auch den falschen Anwalt gewählt.
Mit zunehmenden Jahren bin ich aber auch zeitweise wütend geworden, weil ich bis heute kein Recht auf Zeugen hatte und die Nachbarin ihre Aussagen weder belegen noch begründen musste.
Meine Wut drücke ich aber fast ausschließlich schriftlich aus.
Körperlich habe ich beim Anblick meiner Nachbarin schon mehrfach mein Stahlgartentor laut zugeschlagen.
 
G. Moser

Geändert am:   10.01.2019

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