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				Die angegebene Beschuldigung - nur als Beispiel für "weitere 
				haltlose Beschuldigungen" - liest sich als nicht 
				nachvollziehbaren Vorfall: als hätte die Klägerin ihren 
				Computern in der Baugrube Johann-Peter-Hebel-Strasse 8 in Binzen 
				eingegraben gehabt und die Bauarbeiter hätten mit dem Bagger den 
				Computer getroffen und die Festplatte zerstört. Kompletter 
				Unsinn. 
				Die Klägerin hat den Schaden auf Erschütterung des Hauses 
				durch die Erdarbeiten der Bauherren Nachbarn-X auf dem 
				Grundstück.......... 
				Ein Festplattenschaden aufgrund von Erschütterungen wird 
				belegt durch: Wikipedia Eintrag „ Head-Crash-Festplattenschaden". 
				(Anlage K 16) 
				Bei einem Besuch der Polizei bei der Klägerin hätte dieser 
				Umstand aufgeklärt werden können. Der Tatsachenvorwurf der 
				Anzeigenerstatterin wäre ausgeräumt worden. 
				Zur Lage des Rechtsstreit gebe ich an und lege zur 
				Information der Streitverkündeten vor: 
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