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Blinde,
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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
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Brief von Anwalt 12


Anwalt12- Adresse.....

An
Moser-Adresse

Lörrach, 27.5.2015

Moser ./. Nachbarn-X

Sehr geehrte liebe Frau Moser,

es gibt theoretisch noch zwei weitere Rechtsmittel gegen die Berufungsentscheidung des Landgerichts Freiburg vom 18.5.2015, zugestellt am 26.5.2015:

die Anhörungsrüge gem. § 321a ZPO - Notfrist: 2 Wochen (9.6.2015!)- bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise;

die Nichtigkeitsklage gegen das rechtkäftige Urteil des Amtsgerichts Lörrach vom 30.12.2014 gem. (§ 579 I Nr.4 ZPO)
(- wenn eine Partei in dem Verfahren nicht nach Vorschrift der Gesetze vertreten war) - Notfrist: 1 Monat ab Eintritt der Rechtskraft des Urteils.

Beide Rechtsmittel betreffen Ihre Prozessunfähigkeit in 1. Instanz.

Deren Feststellung zur Überzeugung des Gerichts ist Voraussetzung für einen Erfolg sowohl der Anhörungsrüge als auch der Nichtigkeitsklage  zur Wiederaufnahme des Verfahrens beim Amtsgericht Lörrach.

Daher rate ich ihnen von beiden Rechtsmitteln ab.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Rechtsanwalt 12

Anlage Kostenabrechnung vom 27.5.2015


Geändert am:   10.01.2019

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