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Blinde,
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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
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Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


 Anwalt 12 an Polizei


Rechtsanwalt 12-Adresse.....

Polizeipräsidium Freiburg
Bissierstraße 1
79114 Freiburg

Lörrach, 19.6.2015

V/RuD-03......3-6/Moser
Klaglosstellung durch Folgenbeseitigung Gertrud Moser, .......
Ihr Schreiben vom 16.6.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Dr. E.,

namens meiner Mandantin erhebe ich gegen die Ablehnung der geforderten Klaglosstellung zur Folgenbeseitigung gemäß meinem Anspruchsschreiben vom 27.5.2015

Widerspruch.

Ohne eine geboten gewesene Beteiligung der Frau Moser nach dem Verwaltungsverfahrensrecht waren die Angaben der Nachbarin-X keine die Berichterstattung ausreichende „sachdienliche Wahrnehmung".

Es handelte sich um einen Konflikt unter Grundstücksnachbarn.
Die vernichtende Wirkung, die dieser Bericht vom 9.7.2009 für Frau Moser entfalten. konnte - unabhängig vom Ausgang des Betreuungsverfahrens! - war der Dienststelle, wohl gar nicht bewusst.

Deshalb der Anspruch auf Folgenbeseitigung, zu dem auch eine Zeugenbefragung in der Nachbarschaft der Mandantin gehört.

Sie wurde zu Unrecht abgelehnt.

Im Zivilprozess Moser / Nachbarin-X hat sich die Richterin gar nicht erst dafür interessiert.

Die Gemeindeverwaltung ...... hat nach meinen Informationen den Bericht vom 9.7.2009 lediglich zu den Akten genommen. Immerhin! Zu den Akten!

Das Landratsamt Lörrach hat den Bericht an das Betreuungsgericht weitergegeben, ohne eine eigene Beurteilung auch nur ansatzweise aufzustellen:

Die „psychisch auffällige Person" war nach dem Bericht: Fakt.

Die Weitergabe durch das Landratsamt hatte die Funktion und Wirkung eines Durchlauferhitzers" für die Frage an das Gericht:
„ Ist aus ihrer Sicht eine gesetzliche Betreuung notwendig?"

Das kann und muss von meiner Mandantin insgesamt nicht hingenommen werden:

Niemand hat die Betroffene aufgesucht und sich nach dem Befinden erkundigt;
niemand hat die Lage dieser Nachbarschaft in Augenschein, genommen:
...........l-Strasse xx und xx und xx in B., - die damalige Baugrube und Baustelle (Nr. x), das Haus Moser und der Computer-Raum: hoch über der Strasse in der Hanglage.

Wären diese Formen einer Beteiligung wahrgenommen worden, hätte die Dienststelle von einem Bericht abgesehen, und es bei Raterteilung an die Nachbarin-X vom 8.7.2009 belassen.

Die Schädigung der Mandantin durch diesen Bericht war und ist bis zum heutigen Tag virulent. Ungerechtfertigt, unverhältnismäßig und sachlich unrichtig.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt 12

P.S. Ich bin vom 22.6. bis 25.6.2015 verreist.
 

Kommentar am 15.4.2016:

Statt vom ehemaligen Bürgermeister mit Verantwortung zu schreiben, nennt Anwalt 12 die Gemeindeverwaltung, die den Polizeibericht zu den Akten genommen hat.
Bei einer späteren Akteneinsicht war er nicht vorhanden.

Warum hat die Polizei bis heute nicht Nachbarin-X beraten, dass sie schlicht nicht lügen soll?


Geändert am:   11.01.2019

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