| Moser-Adresse..... 
				An 
				Anwalt 12 
				Adresse..... 
				
				13.07.2015 
				  
				Ihr Schreiben vom 
				7.7.2015, Betreff „Moser ./. Landratsamt und Polizei" 
				Mein Schreiben vom 4.7.2015.  
				Sehr geehrter Herr Anwalt 12, 
				hier im folgenden nochmals meine Argumente zu Ihren 
				Argumenten (Letztere in Rahmen). 
				I. 
				
					
						| Wir nützen der Rechtsverfolgung nicht gerade, wenn 
						wir den Vortrag überlasten, Vor Gericht kann der Vortrag 
						im Laufe des Verfahrens jenachdem auch noch ergänzt 
						werden. | 
					 
				 
				 
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				| 1. | 
				Wenn Sie zunächst nur eine 
				Dienstaufsichtsbeschwerde vorhaben und dann erst klagen möchten, 
				muss m.E. die Dienstaufsichtsbeschwerde alle Beschwerdepunkte 
				enthalten. 
				Wenn es eine bestimmte Anzahl von Beschwerden gibt, dann müssen 
				sie genannt werden. | 
			
			
				| 2. | 
				Soweit ich das verstanden habe, ist 
				gar nicht sicher, ob dann ein Gerichtsverfahren stattfindet. | 
			
			
				| 3. | 
				Anwalt 
				3 und ich haben schon erfolglos Schreiben im Sinne von 
				Dienstaufsichtsbeschwerden getätigt. Er hat leider nicht 
				geklagt. Sie haben mir gegenüber erwähnt, wieso ich bei meiner 
				Rechtssache so lange gewartet habe. Aus meinem Unterlagen ist zu 
				erkennen, dass dies nicht der Fall ist.  
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				 II.  | 
			
			
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						Beim Vorgehen gegen das Landratsamt bitte ich Sie zu 
						überlegen. und schliesslich doch zuzustimmen, dass die 
						Landrätin, die darum ersucht hatte und falls sie wieder 
						darum anfragt, - die Akten des Betreuungsverfahrens beim 
						Amtsgericht einsehen darf.  
						Was kann es Ihnen noch schaden ?  
						Das Verfahren ist beendet, das Gutachten Dr. x ist wohl 
						der "springende Punkt": | 
					 
				 
				 
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				| 1. | 
				Wie schon bei einem Telefongespräch 
				erwähnt, finde ich es indiskutabel, dem Landratsamt die 
				Betreuungsakte zur Einsicht zu gewähren. | 
			
			
				| 2. | 
				Das Landratsamt hat mehrfach Akten 
				vernichtet, auch den Schriftwechsel mit Anwalt 3. Es gibt 
				widersprüchliche und nicht nachvollziehbare Vorgänge beim 
				Landratsamt, die schon gar nicht durch eine Akteneinsicht der 
				Betreuungsakte belegt werden können.  | 
			
			
				| 3. | 
				Das Landratsamt hat höchsten ein 
				Recht, auf die Schriftstücke, die es bekommen oder weggeschickt 
				hat. | 
			
			
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				 III.  | 
			
			
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						| Wir kämpfen ja auch um diese Aktenvernichtung: 
						Trotzdem: Da die Landrätin D. mit den Vorgängen 2009 
						nicht befasst war, also sachlich unbefangen, an die 
						Prüfung herangehen kann, machen wir den Eindruck, wir 
						hätten etwas zu verbergen, Nein, - wir legen alles auf 
						den Tisch - und die Aktenentsorgung kann dann eine Folge 
						sein. | 
					 
				 
				 
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				| 1. | 
				Jeder Bürger und jede Institution 
				ist zur ordnungsgemäßen Aktenführung verpflichtet. 
				Das Landratsamt hat dagegen mehrfach verstoßen, was ein 
				Strafrechtsverstoß sein kann. | 
			
			
				| 2. | 
				Die Landrätin hat langjährige 
				Mitarbeiter, die entsprechend Auskünfte und Akten vorweisen 
				müssen.  | 
			
			
				| 3. | 
				Ich bin nicht der Meinung, dass wir 
				den Eindruck erwecken, dass wir etwas zu verbergen haben. Diesen 
				Eindruck erweckt das Landratsamt im sozialen Bereich und beim 
				Bau- und Gewerberecht. | 
			
			
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				 III.  | 
			
			
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						| Sie haben recht, die Gemeinde B. war als 
						Ortspolizeibehörde beteiligt. Der Bürgermeister von 2009 
						hat offenbar nur Kenntnis genommen, vom Polizeibericht, 
						hat weder gegen Sie noch für Sie etwas veranlasst-. Er 
						hat das Landratsamt "machen lassen", das ja im Bericht 
						als Adressat erwähnt wird. | 
					 
				 
				 
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				| 1. | 
				In meiner 
				Verwaltungsklage 
				sind Vermutungen über die
				
				mögliche Amtspflichtsverletzung des Bürgermeisters
				und die Belege dazu.  
				Daher stimmt es nicht, dass er weder gegen mich noch etwas für 
				mich getan hat. | 
			
			
				| 2. | 
				Für Stellplätze und die Zulassung 
				von Gewerben ist auch die Gemeinde zuständig.  
				Und da gibt es bis heute vermutlich Ungerechtigkeiten, was auch 
				aus den Belegen zu meiner 
				Verwaltungsklage 
				zu entnehmen ist. | 
			
			
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				 III.  | 
			
			
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						| Der Knackpunkt ist die Weiterleitung des Berichts 
						durch das Landratsamt - über die Kreispolizeibehörde 
						durch Fachbereich Soziale Dienst. | 
					 
				 
				 
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				| 1. | 
				Die Kreispolizei ist zwar von 
				Anwalt 3 angeschrieben worden hat aber nie geantwortet. | 
			
			
				| 2. | 
				Weil der Polizeibericht nicht an 
				ein Dezernat gerichtet war, ist er bei der Posteingangsstelle 
				des Landratsamts gelandet. Und wo der dann überall hingekommen 
				ist, konnte das Landratsamt nicht klären. 
				Dazu wurden mir und Anwalt 3 widersprüchliche Auskünfte gegeben.
				Als ich am Montag nach der Akteneinsicht beim Landratsamt war, 
				konnte mir die Urlaubsvertretung nicht helfen, weil Frau K. in 
				Urlaub war. Sie hat dann nochmals eine Kopie von dem 
				Polizeibericht gemacht, den ich in den Akten des Amtsgerichts 
				vorgefunden hat. 
				Als ich kurz darauf wieder persönlich erschien, soweit ich 
				weiß, war das am nächsten Tag, erklärte sie, es hätte eine 
				Teamsitzung stattgefunden und man könne jetzt nichts mehr tun.
				 
				Ich habe auch bei der Leiterin der Betreuungsbehörde, Frau 
				H., angerufen, und die wusste (angeblich) nicht, dass gegen mich 
				eine Betreuungsverfahren mit Hilfe des Landratsamts eingeleitet 
				wurde.  | 
			
			
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				 IV.  | 
			
			
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						| Die Polizei hat mehrfach darauf hingewiesen, dass 
						ihr die Handlungen des Landratsamts nicht zuzurechnen 
						seien. Deshalb gebe ich der Rechtsverfolgung gegen den 
						Landkreis Lörrach auch die höhere Erfolgsaussicht als 
						der gegen die Polizei.  | 
					 
				 
				 
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				| 1. | 
				Sie haben von mir genügend 
				Argumente, dass die Polizei mich ungerecht im Vergleich zu 
				Nachbarin-X behandelt hat. Daher muss gegen beide Institutionen 
				vorgegangen werden.  | 
			
			
				| 2. | 
				Bis heute sind vermutliche 
				Ungerechtigkeiten bei den Stellplätzen, bei der Nutzung des 
				Neubaus und beim nicht zulässigen Gewerbe im Wohngebiet 
				vorhanden.  
				In meiner Verwaltungsgerichtsklage habe ich dies aufgeführt. | 
			
			
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				 V.  | 
			
			
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						| Ich warte also auf Ihre möglichen Ergänzungen zu 
						meinem Briefentwurf vom 2.7.2015.  | 
					 
				 
				 
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				| Dazu habe ich ein extra Schreiben 
				angefertigt. | 
			
			
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				 VI.  | 
			
			
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						| Sonst bin ich auch bereit, dem Brief noch die beiden 
						ärztlichen Atteste von Binzen hinzuzufügen  | 
					 
				 
				 
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				Ich möchte noch keine ärztliche 
				Atteste vorlegen. Es genügt ein Hinweis darauf.  
				Wenn man meinen gesamten Rechtsfall betrachtet, dann sind die 
				psychischen Belastungen offensichtlich. | 
			
			
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				Mit freundlichem Gruß 
				G. Moser  |