| Rechtsanwalt 12-Adresse..... 
				Landratsamt Lörrach 
				Palmstr. 3 
				79539 Lörrach 
				Lörrach, 15.7.2015 
				Gertrud Moser ./. Landkreis Lörrach 
				wegen Folgenbeseitigung 
				des Berichts vom 9.7.2009 "Mitteilung über psychisch auffällige 
				Person" (Polizeirevier Weil am Rhein (7236/2009/PR) 
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				Sehr geehrte Frau Landrätin D., 
				sehr geehrte Damen und Herren, 
				ich beabsichtige eine Klageführung namens und im Auftrag der 
				Frau Gertrud Moser, ........Str. 9, 7........ B...., gegen den 
				Landkreis Lörrach wegen 
				Weiterleitung des in Kopie beigefügten Polizeiberichts vom 
				9.7.2009 an das Amtsgericht Lörrach (Vormundschaftsgericht), - 
				ohne die Betroffene angehört oder verständigt zu haben, - mit 
				Schreiben des Fachbereiches Soziale Dienste II vom 20.7.2009 
				(5210.27). 
				Die "Mitteilung..." hätte mit der Mandantin vor jeder 
				Unterrichtung und vor einer Weiterleitung persönlich erörtert 
				werden können und müssen, um die Würde der Person und um die 
				Achtung ihres Privatlebens (Art. 1 GG und Art. 8 Abs. 2 ERMK) zu 
				gewährleisten. 
				Frau Moser war zur gleichen Zeit amtsbekannt als Nachbarin 
				und Grundstückeigentümerin in damaligem Bausachen der Bauherren 
				Nachbarn-X (Neubau ..............Strasse ..... in B..........). 
				Bei einem Gespräch der Mandantin bei dem Fachbereich Baurecht 
				vom 22.7.29 wurde die baurechtliche Situation des Bauvorhabens 
				Nachbarn-X mit Frau Moser besprochen. 
				Somit stand fest, dass weder eine Notsituation noch eine 
				Hilfebedürftigkeit-, noch eine Gefahrenlage bestanden hat, die 
				staatliches Handeln an der Betroffenen vorbei hätte 
				rechtfertigen können.  
				Aus dem Polizeibericht geht hervor: eine Anzeigenerstattung 
				unter Grundstücksnachbarn aus Anlass einer Bausache. 
				Das fehlerhafte staatliche Handeln (vgl. MünchKommBGB/Papier 
				§ 839 RdNr. 80-87 - hat zur Durchführung eines überflüssigen 
				jedoch persönlichkeitsverletztenden gerichtlichen 
				Betreuungsverfahrens geführt, weil ein psychiatrisches Gutachten 
				erzwungen wurde. Dies hätte vermieden werden können und 
				vermieden werden müssen. 
				Aus dem Polizeibericht geht nicht hervor, an welche 
				Dienststelle des Landratsamtes bzw. an welchen Fachbereich - und 
				vor allem: warum ? - der Bericht als Unterrichtung abgegeben 
				wurde. 
				Umso gravierender erscheint der Kommunikationsfehler als 
				Organisationsmangel des Amtes im Sommer 2009. (Eingang 
				14.7.2009 - 20.7.2009) 
				Einer Anerkennung des Folgenbeseitigungsanspruches und 
				Klaglosstellung sehe ich bis 10.8.2015 mit Interesse entgegen. 
				Mit freundlichen Grüßen 
				Rechtsanwalt 12 
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