Zurück Menü

Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Eingabe gegen das Landratsamt Lörrach


Anwalt12 Adresse.....
 

Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburgerstr. 103
79104 Freiburg

Lörrach, 12.10.2015

4 K 1908/15

 

Verwaltungsrechtssache
Gertrud Moser
gegen Landkreis Lörrach
wegen Folgenbeseitigung
Umstellung auf
Feststellungsklage

Ich ergänze das vorgetragene Begehren der Klägerin (Aktenvernichtung und Entschädigung) um das

Feststellungsbegehren

mit

Klagantrag

(an Stelle des Klagantrags der Klägerin vom 7.9.2015):

Es wird festgestellt, dass die Weiterleitung des Polizeiberichts des Polizeireviers Weil am Rhein über die Klägerin vom 9.7.2009 ("Mitteilung über psychisch auffällige Person" Aktenzeichen: 7236/2009/PR-) mit Schreiben des Landratsamts Lörrach vom 20.7.2009 (5210.27) das Gebot der Achtung der privaten Sphäre der Klägerin nach Artikel 8 Abs.1 und Abs.2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (MRK) verletzt und rechtswidrig ist.

Den Verweisungsantrag (an das Landgericht Freiburg)) vom 7.9.2016 nehme ich einstweilen zurück.

Das Landratsamt hat den Polizeibericht unkontrolliert "Eins zu Eins" als objektive Anzeigenerstattung der Anzeigenerstatterin, der Nachbarin-X der Klägerin, X.......,  an das Amtsgericht Lörrach weitergeleitet.

Dazu bestand keine Notwendigkeit zum Schutz der Gesundheit der Klägerin (Art. 8 Abs.2 MRK).

Die Klägerin wurde darauf völlig unvorbereitet vom Vormundschaftsgericht mit einer Beauftragung des Gesundheitsamts zur persönlichen Untersuchung konfrontiert (Anlage K 3).

Das Regierungspräsidium Freiburg hat zuletzt mit

Schreiben vom 8.10.2015
Aktenzeichen: 23-0141.7 Anlage K 19.1

behauptet, dass das Landratsamt "...mit der Angelegenheit befasst... die Frage prüfte, ob Frau Moser der Hilfe und Unterstützung in Form rechtlicher Betreuung bedurfte..". ".

Der zu diesem Zeitpunkt bekannte Sachverhalt reichte bei weitem nicht aus, um sich darüber eine Meinung bilden zu können".

Dies ist eine Umschreibung der materiellen bürokratischen Untätigkeit der Polizeibehörde.

Die Fehlerhaftigkeit des Polizeiberichts ist Gegenstand der Verwaltungsrechtssache Gertrud Moser gegen Land Baden-Württemberg vertreten durch das Polizeipräsidium Freiburg, wegen.

Folgenbeseitigung: 4 K 2170/15.

Beiziehung der Verfahrensakten aa0

Weiterer Vortrag bleibt vorbehalten.

Rechtsanwalt 12

Anlagen K 19.1


Geändert am:   11.01.2019

Impressum

Startseite:  www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de