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Verwaltungsgericht: Beschluss am 22.10.2015


Abschrift

4 K 2449/15

VERWALTUNGSGERICHT FREIBURG
Beschluss
 

In der Verwaltungsrechtssache

 

Gertrud Moser,
Adresse........................,

- Klägerin -

 

prozessbevollmächtigt:
Anwalt 12............Adresse

 

gegen

 

Landkreis Lörrach,
Fachbereich Jugend und Familie,
vertreten durch den Landrat,
Palmstr. 3, 79539 Lörrach, Az: 5210.27,

- Beklagter –

 

wegen Feststellung

 

hat das Verwaltungsgericht Freiburg - 4. Kammer - durch den Richter am Verwaltungsgericht K.

 

am 22. Oktober 2015

 

beschlossen:

 

Der Streitwert wird gemäß § 52 Abs. 2 GKG i.V.. § 63 Abs. 1 GKG vorläufig auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 GKG unanfechtbar.
 

 

K.
beglaubigt:
x.........
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

 


Geändert am:   10.01.2019

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