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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief an Anwalt 12 am 6.11.2015 (persönlich abgegeben)


6.11.2015

Ihre vorgestern und gestern angekommenen Schreiben

Sehr geehrter Herr Anwalt 12

Ich bin von Freitag morgen bis Sonntag abend abwesend wegen der Landesgeflügelschau Baden, die in Sinsheim stattfindet. Wegen vielen Baustellen habe ich kurzfristig eine Übernachtung in dieser Zeit gebucht.

Ihr erstes Schreiben habe ich erst gestern morgen vor dem Hundespaziergang gelesen.
Es war für mich nicht beruhigend, sondern ich habe wieder stärkere Herzbeschwerden bekommen. Aufgrund der langjährigen Belastung durch den Rechtsfall mit seinen ständigen Pannen habe ich vermutlich eine Angsterkrankung bekommen, die ich mit dem Verstand nicht loswerden kann. Da mein Rechtsfall immer schlimmer wird, sehe ich keine Besserung für die nächste Zeit.

Da demnächst Hotel- und Fahrkosten zu den Geflügelausstellungen anfallen und weitere Rechtsfallkosten, muss ich vermutlich bei der Bank einen weiteren Kredit beantragen.

Zum Thema Zeugen hätte ich gerne eine Übersicht abgeben, wann und bei welchen Institutionen mir das Recht auf Zeugen verweigert wurde. Dazu reicht die Zeit nicht, weil ich heute morgen wegfahre. Verweigert wurde die Zeugenbefragung vom Amts- und Landgericht 2009 und 2010 und natürlich bei den letzten Verfahren. Auch der Petitionsausschuss hat diese Methode zu meinen Gunsten verweigert.

Außerdem möchte ich, dass auf die nachgewiesenen Falschaussagen der Gegenpartei hingewiesen wird (siehe meine Stellungnahme beim Amtsgericht), mit dem Ziel, dass die möglichen Zeugen „y und x Nachbarn-X" von vornherein als nicht besonders glaubwürdig gelten.

Nach der Verwaltungsgerichtsordnung entscheiden nur die Richter, ob Zeugen befragt werden und nicht die Gegenpartei. Ich habe die neuste Version aus dem Internet heruntergeladen. Mit dem Suchbegriff „Zeugen" findet man mit einem Computer sofort alle Paragraphen, in denen das Wort Zeugen vorkommt. (§ 87 (1) 6., § 93a (2), § 95 (1), § 96 (1), 97, § 180).
Im Internet sind inzwischen alle Gesetze in der neusten Version sofort verfügbar.

Falls es eine Vorortbesichtigung gibt, könnte der Vorschlag gemacht werden, dass die Zeugen in einem Zimmer des Rathauses der Gemeinde Binzen befragt werden. Dann könnte eine größere Anzahl befragt werden.

Frau x...... hat inzwischen ein relativ hohes Alter, so dass eine Fahrt nach Freiburg mit zuviel Aufregung verbunden sein könnte. Herr y..... hat soviel ich weiß, ..................probleme.

Die Anzahl der Zeugen soll meiner Meinung nach durch das Gericht bestimmt werden. Da inzwischen Zeugen verstorben oder umgezogen sind, muss ich sie aktualisieren, so wie Sie es wünschen.

Da die Polizei meiner Meinung nach inzwischen befangen ist, dürfte sie keine Zeugen mehr befragen, sondern nur ein Gericht.

Zeugen bzw. Laien können eigentlich nicht das Anzeichen ein psychischen Erkrankung beurteilen. Gefahr: Ich bin ruhig und kaum zu sehen. Das könnte auch als psychische Erkrankung ausgelegt werden.

Daher mein Vorschlag im Text Seite 2

Antrag auf Vernehmung von Zeugen

zu der Tatsache:

dass die Antragstellerin in ihrem Wohnort Binzen bis zum 7. Juli 2009 keine auffälligen Verhaltensweisen gezeigt hat, vor allem nicht solche, die einer Behörde gemeldet werden müssten. Ebenfalls kein rücksichtsloses Verhalten, auch nicht im Zusammenhang mit dem Gewerbe von Nachbarn-X.
Weitere mögliche Fragen, wie oft sie mich gesehen haben und Beobachtungen über mich.

Zum ehemaligen Bürgermeister gibt es Schriftwechsel zum Thema Stellplatzverpflichtung für mich und Polizeibericht. Per Email ist belegt, dass er angeblich keine Zeit für ein Gespräch mit mir hatte. Er hat aber von sich aus meine Nachbarn angerufen und sie gefragt, was mit mir los sein. Bei einer späteren Akteneinsicht im Herbst 2010 war kein Polizeibericht vorhanden.

Daher könnte es sinnvoll sein, dass er als Zeuge geladen wird. Dann sollten ihm aber zu allen genannten Themen Fragen gestellt werden, auch, wie es möglich ist, dass das Nachbarn-X-Gewerbe seit etwa 2005 existierte ohne dass ich als direkte Nachbarin informiert wurde.

Ich muss die Zeugenbefragung im voraus bezahlen. Das ist mir klar.

Mit freundlichem Gruß
G. Moser

 

Anlagen:

Ergänzte 2. Version der Vorgeschichte (5 Kopien)

Informationen zum Gewerbe von .......... in der Schweiz (5 Kopien)

Aktuelle Verwaltungsgerichtsordnung (45 Seiten)

Aktuelle Ausführungsvorschriften vom Land Baden-Württemberg (13 Seiten)

Zeugenliste
 


GM-Kommentar:


Geändert am:   10.01.2019

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