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Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
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Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Neue Eingabe beim Verwaltungsgericht durch Anwalt 12
weggeschickt am 6.11.2015 mit Datum 9.11.2015
Anwalt 12 hat diese Eingabe grundlegend abgeändert und ohne Rücksprache mit mir weggeschickt !!!
Später werden daraus zwei Aktenzeichen mit negativem Urteil für mich


Anwalt-Adresse ..................

Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburgerstr. 103

79104 Freiburg

Lörrach, 9.11.2015
 

  Antrag auf ein Beweisverfahren (§§ 485 ff.ZPO i.V.m. § 98 VwGO)
 
  der   der Gertrud Moser Adresse.....
- Antragstellerin -

Proz.Bev.: Rechtsanwalt 12 Adresse ......
 
  gegen 1. Land Baden-Württemberg

vertreten durch
Polizeipräsidium Freiburg
Bissierstr. 1, 79114 Freiburg (V/RuD-0301.3-6/Moser))
- Antragsgegner zu 1. -
 

    2. Landkreis Lörrach

vertreten durch die Landrätin Landratsamt Lörrach
Palmstr. 3, 79539 Lörrach
- Antragsgegner zu 2.-
 

Wert: EUR 5.000,--

Mit anliegender Vollmacht der Antragstellerin beantrage ich gemäß § 486 ZPO i.V.m. § 98 VwGO
 

  Einnahme eines Augenscheins in Binzen
sowie
die Vernehmung von Zeugen.

I.

Bezug auf anhängige Verwaltungsrechtssachen bei dem Verwaltungsgericht Freiburg:
         

1. Moser gegen Land Baden-Württemberg 4 K 2170/15
2. Moser gegen Landkreis Lörrach 4 K 2449/15
  Moser gegen Landkreis Lörrach 4 K 2377/15
---------------------------------------------------------------

II.

Ich beantrage das Beweisverfahren zum Beweis der Tatsache:

 

  dass die Antragstellerin in ihrem (-und der Zeugen) Wohnort Binzen vor und bis zum 7. Juli 2009 keine auffälligen Verhaltensweisen gezeigt hat, die einer Behörde gemeldet werden mussten.

III.
 

1. von, der Lage und dem Wohnumfeld der Nachbarschaft. der Antragstellerin:

......Strasse .. - sowie Nr... und Nr....
Auf dem Grundstück ....Str.... war ab 1. Juli 2009 die Baustelle der Bauherren Nachbarn-X.
 

2. Als Zeugen werden benannt:

Ehepaar X, Adresse

Zeugin-X, Adresse

Ehepaar X, Adresse
 

Dem Gericht wird anheimgestellt, noch weitere Zeuginnen und Zeugen zu laden. Dazu übergebe ich eine "Mögliche Zeugenliste - Stand 5.11.2015" - der Antragstellerin.

Darauf stehen die benannten Zeuginnen und Zeugen unter Ziff. ... .....................
Nach Ermessen des Gerichts könnte die Besichtigung vor Ort. (Augenschein) mit einer Zeugenvernehmung im Rathaus Binzen kombiniert werden.


IV.

Das beantragte Beweisverfahren soll
 

a) die Wahrnehmungs- und die Baustellen-Situation vom 7. Juli 2009 auf der Johann-Peter-Hebel-Strasse vor dem Haus der Antragstellerin vergegenwärtigen;
 
b) einer Widerlegung falscher und schädigender Angaben über die Antragstellerin in dem von den Antragsgegnern verantworteten und bis zum Betreuungsgericht weitergeleiteten streitgegenständlichen
 
    Polizeibericht vom 9.7.2009 Anlage A 1
Mitteilung über psychisch auffällige Person"
PM B., PMA U., Polizeirevier Weil am Rhein
(7236/2009/PR)
 
dienen.

V.

Ich bitte um
 

  Beiziehung der Prozessakten des VG Freiburg: 4 K 2170/15
    4 K 2449/15
    4 K 2377/15
zur Glaubhaftmachung der Zuständigkeit und der Zulässigkeit.

Zustimmung der Antragsgegner zu 1. und 2. erscheint als öffentliche Pflicht beider Prozessgegner (§ 485 ZPO).

Weiterer Vortrag bleibt vorbehalten.

Rechtsanwalt 12

Anlagen


Anmerkung am 25.4.2016

Eingabe ohne Rücksprache mit mir, ab in meinem Namen und mit den zu erwartenden negativen Rechtsfolgen für mich.



 
Geändert am:   10.01.2019

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