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Brief vom Verwaltungsgericht Freiburg  am 12.11.2015


 
Verwaltungsgericht Freiburg - Postfach 19 01 51 - 79061 Freiburg Datum 12.11.2015
Moser-Adresse.... Durchwahl 0761........
  Aktenzeichen 4 K 2170/15


Verwaltungsrechtssache Gertrud Moser
gegen Land Baden-Württemberg
wegen Folgenbeseitigung

Sehr geehrte Frau Moser,

in diesem Verfahren geht es um die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Berichts „Weiterleitung über psychisch auffällige Person" des Polizeireviers Weil am Rhein vom 09.07.2009 sowie der Weiterleitung dieses Berichts durch das Polizeirevier Weil am Rhein an die Gemeinde Binzen und das Landratsamt Lörrach.

Beklagter ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Polizeipräsidium Freiburg.

Dieses Verfahren ist weiterhin beim Verwaltungsgericht Freiburg anhängig. Ihrem in Ihrem Schreiben vom 11.11.2012 geäußerten Wunsch, dass Sie zumindest gegenwärtig keine Vertretung durch Herrn Rechtsanwalt 12 mehr wünschen, wird Rechnung getragen.

Das bedeutet, dass der Schriftverkehr in diesem Gerichtsverfahren, solange Sie keine weitere Vollmacht erteilt haben, direkt mit Ihnen geführt werden wird.

Wenn Sie, wie Sie in Ihrem Schreiben vom 11.11.2015 geschrieben haben, eine Klage bzw. Eingabe zurücknehmen wollen, müssen Sie klar und deutlich schreiben, welche Klage / Eingabe mit welchem Aktenzeichen sie zurücknehmen wollen.

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt gibt das Gericht bekannt, dass es beabsichtigt, die Beteiligten dieses Verfahrens in absehbarer Zeit (voraussichtlich im Januar 2016) zu einer Erörterung des Sach- und Streitstands ins Verwaltungsgericht Freiburg zu laden.

Die Ladung wird Ihnen gesondert zugehen.

Aus diesem Grund wird gebeten, so weit wie möglich von weiteren Schreiben in diesem Verfahren einstweilen abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen
Der Berichterstatter: K.
Beglaubigt:
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Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
 


Geändert am:   10.01.2019

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