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				Verwaltungsrechtssache Gertrud Moser 
				gegen Land Baden-Württemberg 
				wegen Folgenbeseitigung 
				Sehr geehrte Frau Moser, 
				in diesem Verfahren geht es um die Feststellung der 
				Rechtswidrigkeit des Berichts „Weiterleitung über psychisch 
				auffällige Person" des Polizeireviers Weil am Rhein vom 
				09.07.2009 sowie der Weiterleitung dieses Berichts durch das 
				Polizeirevier Weil am Rhein an die Gemeinde Binzen und das 
				Landratsamt Lörrach.  
				Beklagter ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das 
				Polizeipräsidium Freiburg.  
				Dieses Verfahren ist weiterhin beim Verwaltungsgericht 
				Freiburg anhängig. Ihrem in Ihrem Schreiben vom 11.11.2012 
				geäußerten Wunsch, dass Sie zumindest gegenwärtig keine 
				Vertretung durch Herrn Rechtsanwalt 12 mehr wünschen, wird 
				Rechnung getragen.  
				Das bedeutet, dass der Schriftverkehr in diesem 
				Gerichtsverfahren, solange Sie keine weitere Vollmacht erteilt 
				haben, direkt mit Ihnen geführt werden wird. 
				Wenn Sie, wie Sie in Ihrem Schreiben vom 11.11.2015 
				geschrieben haben, eine Klage bzw. Eingabe zurücknehmen wollen, 
				müssen Sie klar und deutlich schreiben, welche Klage / Eingabe 
				mit welchem Aktenzeichen sie zurücknehmen wollen. 
				Bereits zum jetzigen Zeitpunkt gibt das Gericht bekannt, dass 
				es beabsichtigt, die Beteiligten dieses Verfahrens in absehbarer 
				Zeit (voraussichtlich im Januar 2016) zu einer Erörterung des 
				Sach- und Streitstands ins Verwaltungsgericht Freiburg zu laden.  
				Die Ladung wird Ihnen gesondert zugehen.  
				Aus diesem Grund wird gebeten, so weit wie möglich von 
				weiteren Schreiben in diesem Verfahren einstweilen abzusehen. 
				Mit freundlichen Grüßen 
				Der Berichterstatter: K. 
				Beglaubigt: 
				x................ 
				Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle 
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