| Moser-Adresse ..... Verwaltungsgericht 
				Freiburg     
				Habsburgerstraße 103 
				79061 Freiburg 
				18.11.2015 
				Aktenzeichen 4 K 
				2590/15 
				Ihr Schreiben vom 12.11.2011 
				Mein Schreiben vom 11.11.2015,  
				Antrag auf ein Beweisverfahren von Rechtsanwalt 12 vom 9.11.2015 
   
				Sehr geehrte Damen und Herren, 
				falls dies noch möglich ist, bitte ich, im oben genannten 
				Antrag, Ziffer II. wie folgt zu ändern: 
  
				
					
						| 
						 II. 
						Ich beantrage das 
						Beweisverfahren zum Beweis der Tatsache: 
						dass die Antragstellerin 
						in ihrem (- und der Zeugen) Wohnort Binzen vor und bis 
						zum 7. Juli 2009 keine auffälligen Verhal-tensweisen 
						gezeigt hat, vor allem nicht solche, die einer Be-hörde 
						gemeldet werden müssten.   | 
					 
				 
				Ob eine noch umfassendere Änderung sinnvoll ist, überlasse 
				ich dem Gericht. 
				Diese umfassendere Änderung lautet wie folgt: 
				
					
						| 
						 II. 
						Ich beantrage das 
						Beweisverfahren zum Beweis der Tatsache: 
						dass die Antragstellerin 
						in ihrem (- und der Zeugen) Wohnort Binzen vor und bis 
						zum 7. Juli 2009 keine auffälligen Verhaltensweisen 
						gezeigt hat, vor allem nicht solche, die einer Behörde 
						gemeldet werden müssten.  
						 
						Ebenfalls kein rücksichtsloses Verhalten, auch nicht im 
						Zusammenhang mit dem nicht zulässigen Gewerbe (ca. 2005 
						– 2010) von Nachbarn X. 
						Weitere mögliche Fragen, wie oft sie die Antragstellerin 
						gesehen haben und Beobachtungen über die 
						Antragstellerin.  | 
					 
				 
				Ich gehe davon aus, dass bei einer möglichen Zeugenbefragung 
				das Gericht sicher keine Suggestivfragen stellen wird. 
				Mit freundlichem Gruß 
				G. Moser 
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