| Moser-Adresse ..... Verwaltungsgericht 
				Freiburg     
				Habsburgerstraße 103 
				79061 Freiburg 
				19.11.2015 
				Aktenzeichen 4 K 2170/15 
				Ihr Schreiben vom 12.11.2015. Meine Antwort zum 2. Abschnitt 
				Meinungsverschiedenheiten mit Rechtsanwalt 12, Sehr 
				geehrter Herr K., 
				sehr geehrte Damen und Herren, In Ihrem Schreiben vom 
				12.11.2015 haben Sie im zweiten Abschnitt folgendes geschrieben: 
  
					
						| Wenn Sie, wie Sie in Ihrem Schreiben vom 11.11.2015 
						geschrieben haben, eine Klage bzw. Eingabe zurücknehmen 
						zu wollen, müssen Sie klar und deutlich schreiben, 
						welche Klage / Eingabe mit welchem Aktenzeichen sie 
						zurücknehmen wollen. | 
					 
				 
				Meine Antwort: 
				Dafür ist es sicherlich zu spät. Mein Schreiben an 
				Rechtsanwalt 12 stammt vom 20.09.2015 (siehe Anlage 1) und seine 
				Antwort (Anlage 2). 
				Daran ist erkennbar, dass er weiß, dass ich aufgrund meines 
				langjährigen Falls keinen Anwalt mehr finde. Und wahrscheinlich 
				versuche ich es nicht mehr, weil die Chancen bei einem 
				langjährigem Fall, in dem es auch Fehler, Unterlassen wichtiger 
				Handlungen und so etwas ähnliches wie Betrug von Anwälten mir 
				gegenüber gegeben hat, sehr gering sind.  
				Dafür müsste ich hohe Stundensätze zahlen.  
				Außerdem kamen viele Schreiben von Rechtsanwalt 12 mit seinem 
				„Eilt"-Stempel, so dass ich kaum Zeit zum Überdenken hatte. 
				Ich habe ihm auch schon geschrieben, dass ich keine Hoffnung 
				auf irgendeinen Schadenersatz habe. Dazu gibt es zu viele 
				belastende falsche, nicht konkrete und nicht bewiesene Aussagen 
				über mich.  
				Ich habe auch keine große Hoffnung auf einen Erfolg. Ich kann 
				nur über meine Internetseite www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de 
				(Fall-Homepage) dokumentieren, in welcher menschenverachtender 
				Weise die Polizei, das Landratsamt, die Staatsanwaltschaft und 
				die Justiz mit mir umgeht. Und damit bin ich sicher nicht 
				alleine. 
				Am dämlichsten ist die mögliche 
				sogenannte Hilfebedürftigkeit von mir, um mich in ein 
				gesetzliches Betreuungsverfahren zu schicken.  
				Dieses Verfahren kann verheerende Entrechtungsfolgen haben. 
				Straftäter, wie Mörder, Betrüger, Gewalttäter kommen i.d.R. 
				nicht in ein solches Verfahren. Sie behalten die Rechte, die 
				in einem Entmündigungsverfahren entzogen werden.  
				Daher ist dieser langjährige Rechtsfall eine besondere 
				Demütigung für mich. 
				Dazu gibt es umfangreichen Mißbrauch, den ich auf meinen 
				Seiten  
				
				www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de 
				(Informations-Homepage) dokumentiere. 
				In Österreich heißt es richtig „Sachwalterschaft".  
				Das erinnert daran, dass der betroffene Mensch zur Sache wird,
				 
				weil ihm die wichtigsten Rechte entzogen werden. 
				Ich habe Ihnen im Oktober eine
				selbstgeschriebene 
				Verwaltungsgerichtsklage geschickt, die das 
				Verwaltungsgericht nicht akzeptiert hat. 
				Dort habe ich aber umfassend die Folgen durch den 
				Polizeibericht und die Amtspflichtverletzungen des Landratsamts 
				Lörrach im Baurecht, Gewerberecht und Sozialem Bereich mit 
				Belegen aufgeführt. Diese Unterlagen sind an Rechtsanwalt 12 
				geschickt worden, so dass er die Möglichkeit gehabt hätte, die 
				Amtspflichtsverletzungen in bestimmten Schreiben zu verwenden. 
				Das hat er nicht getan. 
				Eine Zusammenarbeit, in dem ich vor allem die Schreibarbeit, 
				Anlagenverwaltung und ähnliches übernehme, hat er abgelehnt. 
				Im Übrigen sind durch den Polizeibericht sehr viele Akten 
				entstand. Durch eigene Akteneinsichten weiß ich, dass die nicht 
				sonderlich strukturiert, und damit unübersichtlich sind. 
				Übersichten und Zusammenhänge fehlen. 
				Damit ist auch keine Gerechtigkeit bei der Justiz möglich, weil 
				der Arbeitsaufwand zum Erfassen der wichtigsten Inhalte zu hoch 
				ist. 
				Die laufenden hohen finanziellen Belastungen durch diesen 
				Fall sind eine faktische Strafe für mich und der ganze Fall eine 
				jahrelange Demütigung. Hier ein Ausschnitt aus der Startseite 
				meiner Fall-Homepage: 
  
					
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						 Aktuell am 4.06.2015: 
						In einer Geschichtssendung zur neueren deutschen 
						Geschichte in ZDF-Info  
						wurde sinngemäß folgender Kommentar gesagt: 
						Wenn eine staatliche Institution Fehler macht,  
						dann reagieren in manchen Fällen alle weiteren 
						als Schutzmacht  
						und verhindern so ein gerechtes Handeln der Justiz. 
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				Mit freundlichem Gruß 
				G. Moser  
				Anlagen: 
				1. Mein Brief vom
				20.9.2015 an 
				Anwalt 12 
				2. Seine 
				Antwort vom 21.9.2015 
 
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