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Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
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Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Amtsgericht an Anwalt 12


Baden-Württemberg
AMTSGERICHT LÖRRACH
DER DIREKTOR

 

Rechtsanwalt 12
...................
...... Lörrach
Lörrach
Durchwahl
Telefax
Bearbeiter(in):X
Aktenzeichen:X
 
08.12.2015
(0 76 21) 40...............
(07621) 40..............
Herr S.
............
(Bitte bei Antwort angeben)

,
Gertrud Moser (XVII 9........)
Ihr Schreiben vom 03.12.2015

Ihrer Anregung in Ihrem Schriftsatz vom 03.12.2015 kann keine Folge geleistet werden. Im vorliegenden Falle kommt § 23 Abs. 2 LDSG nicht zur Anwendung, da besondere Rechtsvorschriften im Sinne des § 2 Abs. 2 LDSG vorgehen.

Hierbei handelt es sich um die Aktenordnung. Es ist beabsichtigt, die dort genannten Aufbewahrungsvorschriften auch hinsichtlich der Akte über das Betreuungsverfahren von Frau Gertrud Moser einzuhalten.

Ihre Belange, sicherzustellen, dass Dritte, die keinen Anspruch hierauf haben, schützenswerte personenbezogene Daten über Frau Moser nicht in Erfahrung bringen können, sind durch das gesetzlich geregelte Akteneinsichtsrecht ausreichend gewahrt.

Soweit personenbezogene Daten im EDV-Programm ForumStar gespeichert sind, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Löschung, da diese Daten u.a. auch dazu dienen, die Aufbewahrungsfristen hinsichtlich der weggelegten Akten so auch hinsichtlich der Frau Moser betreffenden Akten überwachen zu können (siehe hierzu auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.01.2009  20 VA 10/06 - zitiert nach Juris).

L.

Beglaubigt

x.........
Justizangestellte


Geändert am:   10.01.2019

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