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				 4 K 2170/15 In der Verwaltungsrechtssache 
				 
				Gertrud Moser 
				gegen 
				Land Baden-Württemberg 
				vertr. durch das Polizeipräsidium Freiburg 
				wegen Folgenbeseitigung 
				Anlage: 1 Mehrfertigung ist das Polizeipräsidium Freiburg 
				mit einer Entscheidung des Berichterstatters anstelle der Kammer 
				nach § 87a Abs.2 und 3 VwGO einverstanden.   Ergänzend 
				wird zum Verfahren des Verwaltungsgerichts 4 K 2590/15 
				wegen Antrag auf Beweissicherung folgendes festgestellt: 
				Aus der Sicht des Landes Baden-Württemberg 
				besteht kein Bedürfnis für ein Beweisverfahren zum Beweis der 
				Tatsache, dass die Antragstellerin in ihrem (- und der Zeugen) 
				Wohnort Binzen vor und bis zum 7. Juli 2009 keine auffälligen 
				Verhaltensweisen gezeigt hat, vor allem nicht solche, die einer 
				Behörde gemeldet werden müssen. Die dem 
				verwaltungsgerichtlichen Verfahren vorangegangenen behördlichen 
				und gerichtlichen Verfahren haben zweifelsfrei ergeben, dass 
				eine Weitergabe des durch die 
				Nachbarin-X der Antragstellerin 
				geschilderten Berichts durch das Polizeirevier Weil am Rhein an 
				die Gemeinde Binzen und das Landratsamt Lörrach rechtmäßig 
				waren. 
				 Insbesondere mit Blick auf die Bedeutung des 
				Streitgegenstands und der Tatsache, dass die Antragstellerin 
				trotz zahlreicher übereinstimmender abschlägiger behördlicher 
				und gerichtlicher Entscheidungen seit sechs Jahren ohne 
				Unterbrechung in derselben Sache prozessiert, steht unseres 
				Erachtens ein Beweisverfahren zum Beweis der o.g. Tatsache außer 
				Verhältnis zur Streitfrage. 
				 Nicht zuletzt deswegen, weil die streitgegenständliche Frage, 
				wie oben ausgeführt, bereits mehrfach von Gerichten und Behörden 
				zu Gunsten des Landes Baden-Württemberg entschieden wurde. 
				Zur Entscheidung des bereits 
				rechtshängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens 4 K 2170/15 
				bedarf es daher keiner Beweiserhebung darüber, ob die 
				Antragstellerin vor dem 07.09.2009 auffällige Verhaltensweisen 
				an den Tag gelegt habe.  
  Jürgen Sturm 
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