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				Verwaltungsgericht 
				Freiburg 
				Habsburgerstraße 103 
				 
				79061 Freiburg 
				
				04.01.2016 
				Aktenzeichen 4 K 
				2590/15 
				Zusage für ein Beweisverfahren bis zum 9.1.2015,  
				sonst Eilantrag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 
				Sehr geehrte Damen und Herren, 
				sehr geehrter Herr Richter Knorr, 
				aus allen meinen Akten bei staatlichen Institutionen ergibt 
				sich, dass mir konkret genannte Beweise zu den Falschaussagen im 
				Polizeibericht, bei der Staatsanwaltschaft, beim Amtsgericht, 
				beim Landgericht und beim Petitionsausschuss mehr- bzw. vielfach 
				verweigert wurden. 
				Seit 6 Jahren wiederhole ich mich immer wieder. 
				Sowohl die Polizei als auch das Landratsamt haben Widerspruch 
				gegen das beantragte Beweisverfahren erhoben. 
				Falls ich nicht bis zum 9.01.2015 die Zusage bekomme, dass 
				mir seit 2009 beanspruchte Beweise zu meinen Gunsten gewährt 
				werden, wende ich mich an den Europäischen Gerichtshof für 
				Menschenrechte im Rahmen eines Eilantrags, um meine längst 
				fälligen Rechte durchzusetzen. 
				Mit freundlichem Gruß 
				G. Moser 
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