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Brief an das Verwaltungsgericht Freiburg


Moser-Adresse .....
 

Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburgerstraße 103

79061 Freiburg

08.01.2016

4 K 2170/15

In der Verwaltungsrechtssache

Gertrud Moser
gegen
Land Baden-Württemberg ( Polizeipräsidium Freiburg )
 

wurde mit Schreiben vom 21.12.2015 beantragt,

alle mündlichen Verhandlungen vollständig
auf Tonaufnahmegeräten aufzuzeichnen.

Da die Klägerin noch weitere Schreiben persönlich abgegeben hat und das Schreiben vom 21.12.2015 ungünstigerweise mehrere Aktenzeichen enthält,
wird dieser Antrag nochmals gestellt. Möglicherweise hat die Klägerin das Schreiben vom 21.12.2015 aus Versehen nicht abgegeben.

Begründung:

Bei der mündlichen Verhandlung im Dezember 2014 beim Amtsgericht Lörrach gegen die Anzeigeerstatterin stellte die Richterin

nur eine einzige und unwichtige Frage an die Beklagte.

Sie fragt die Beklagte, ob Sie die Bauherrin sei.
Und die Beklagte hat diese Frage bejaht, so wie es im Polizeibericht von 2009 steht.
Nicht einmal eine unwichtige Frage konnte die Anzeigenerstatterin wahrheitsgemäß beantworten. Schon in meiner Strafanzeige von 2009 habe ich diese falsche Angabe im Polizeibericht als unwichtig eingestuft.

Dieses Ereignis wurde nicht im späteren Protokoll angegeben.

In der Klageerwiderung beim Landgericht steht, dass der Ehemann der Beklagten Bauherr ist.
Tatsächlich sind bzw. sollen der Ehemann der Beklagten und dessen Bruder die Bauherren sein (y und z Nachbarn-X).

Ich hatte bei dieser ersten mündlichen Verhandlung vor einem Gericht nicht gewusst, dass man beantragen kann, dass etwas ausdrücklich in das Protokoll aufgenommen werden kann. Außerdem lag auf dem Tisch der Richterin ein Tonaufzeichnungsgerät, so dass ich annehmen konnte, dass die gesamte mündliche Verhandlung aufgezeichnet wird. Das war leider nicht der Fall.

Mit freundlichem Gruß
G. Moser
 

Kommentar am 30.04.2016.
Da diese Aufzeichnungsmethode nicht üblich bzw. zulässig ist, gab es keine Antwort auf dieses Schreiben.

Geändert am:   10.01.2019

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