Moser-Adresse ..... 
 Verwaltungsgericht Freiburg 
				Habsburgerstraße 103 
				 
				79061 Freiburg 
				
				08.01.2016 
				Aktenzeichen 4 K 2170/15 
				Mögliche Eingabe beim Europäischen Gerichtshof für 
				Menschenrechte wegen Verstöße gegen Artikel 6, Artikel 8 und 
				Artikel 13 
				Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Richter 
				Knorr, 
				die seit über 6 Jahre andauernde Weigerung von Polizei, 
				Zivilgerichten und Staatsanwaltschaft mir übliche Rechte zu den 
				Falschaussagen meiner Nachbarn zu gewähren, ist ein Grund, den 
				Europäischen Gerichtshof zu informieren. 
				Außerdem kann auch belegt werden, dass meine Nachbarn mich 
				mit negativen Aussagen belasten, ohne dass sie dafür Beweise 
				erbringen müssen. 
				Beispiel 1: 
				Ich bin durch meine Nachbarn in ein Strafverfahren wegen 
				Bedrohung gekommen, 
				obwohl ich keine Bedrohung im Sinne des Strafrechts begangen 
				habe.  
				Die Antwort, aus welcher Aktennummer und welchem Textteil sich 
				eine Bedrohung ergeben haben soll, ist mir die 
				Staatsanwaltschaft bis heute schuldig geblieben. 
				Da ich für die Einstellung des Verfahrens mit Hilfe einer 
				Anwältin 1840 Euro zahlen musste, bin ich faktisch doch bestraft 
				worden.  
				Diese Anwältin hat auch ohne Rücksprache mit mir nur einen 
				kurzen Brief geschrieben,  
				dass der Tatbestand der Bedrohung nicht erfüllt sei. 
				Sie ist nicht auf die Falschaussagen in der Strafanzeige 
				gegen mich eingegangen, so dass ich dies hinterher in einer 
				leider erfolglosen Strafanzeige versucht habe. 
				Beispiel 2:  
				Meine Nachbarn behaupten, dass ich ihnen Drohbriefe geschrieben 
				habe. 
				Die gibt es nicht und sie mussten sie auch nicht bei Gericht 
				vorlegen. 
				Außerdem sind mögliche Korruptionsmerkmale in meinem Fall 
				enthalten. 
				Eine langjährige Verweigerung von Menschenrechten kann ein 
				Grund sein für eine Eingabe beim Europäischen Gerichtshof für 
				Menschenrechte, ohne dass beim Bundesverfassungsgericht geklagt 
				werden muss. 
				Mit freundlichem Gruß 
				G. Moser 
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