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Brief an das Verwaltungsgericht Freiburg


Gertrud Moser, ..................79589 Binzen,  Tel. ....................

 

 

Verwaltungsgericht Freiburg

Habsburgerstraße 103

 

79061 Freiburg

11.01.2016

 Zum Schreiben vom 14.12.2014 von Rechtsanwalt 12
an das Verwaltungsgericht.

 

Mit Schreiben vom 14.12.2014 beantragt Rechtsanwalt 12 eine Beiladung.

 

Ich lehne die weitere Einbindung von Rechtsanwalt 12 ab.

 

ich bin seit Tagen dabei, den Schriftwechsel zwischen mir und Rechtsanwalt 12 zu untersuchen und schreibe eine Stellungnahme für die Rechtsanwaltskammer, ob Rechtsanwalt 12 möglicherweise wichtige Eingaben zu meinen Gunsten unterlassen hat.

Außerdem muss ich auch erkennen, ob er überflüssige Verfahren für mich eingeleitet und mich so kostenpflichtig belastet hat.

 

Mir ist erst gestern aufgefallen, dass das Verwaltungsgericht ihm dreimal
(12.10., 9.11. und 18.11.2015) geschrieben hat,
dass er Schriftsätze in 2facher Fertigung einreichen soll.
So etwas gehört doch zum Grundwissen eines Anwalts.


Ähnlich sieht es mit meinen Schreiben an ihn aus.
Er hat wichtige Anliegen von mir ignoriert bzw. widersetzt.


Am 29.9.2015 schreibt er beispielsweise:

 

Eine Kritik an den anderen Gerichten - oder auch am Petitionsausschuss - wirkt nur negativ gegen Sie, statt für Sie.
Glauben Sie mir.


Da ich noch für die Berufungsklage beim Landgericht mit ihm telefoniert oder persönlich gesprochen habe, kann ich nicht beweisen, dass er wichtige Anliegen von mir ignoriert hat.

Er hatte aber schriftliche Unterlagen zu den Falschaussagen der Gegenpartei, die er nicht verwendet hat.
Mögliche Folge: Keine Kritik an der 1. Instanz in der Berufung ????

 

Nachdem er mir bei einem Telefonat unterstellt hat, dass ich selbst daran schuld bin, dass mich meine beiden ersten Anwälte nicht richtig vertreten haben, wollte ich nur noch schriftlichen Kontakt. Mit den ersten beiden Anwälten gab es auch fast ausschließlich schriftlichen Austausch und diesen Schriftwechsel kennt er nicht.

 

Mit freundlichem Gruß
G. Moser
 

 
Kommentar am 30.04.2016.
Auch diese Hinweise zu meinem Fall waren erfolglos

Geändert am:   10.01.2019

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