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				Im wahrgenommenen Interesse der Mandantin (Klägerin) bitte ich 
				um Mitteilung über Kosten-Sachstände der von mir vertretenen 
				Verfahren: 
				VRS 4 K 1908/15, 4 K 2377/15 (2 O 29/16 LG FR), 4 K 2449/15. 
				
				  
				
				Es handelt sich bei der "Umstellung" der Klageschrift vom 
				12.10.2015 nicht um ein neues Verfahren, sondern um die 
				Verfahrensführung im Verfahren 4 K 1908/15 (vor der Trennung mit 
				Beschluss vom 13.10.2015) und im Rahmen der 
				Gerichtskorrespondenz mit dem U. vom 14.8.2015 bis 12.10.2015. 
				
				Die Verfahrensgebühr war gemäß § 21 GKG nur im Verfahren 4 K 
				1908/15 zu erheben. Die Korrespondenz hat zu Korrektur der 
				Klaganträge mit Schriftsatz vom 12.10.2015 geführt. 
				
				Der Verfahrensgegenstand war jedoch schon in der Klageschrift 
				vom 12.8.2015 (4 K 1908/15) vorgetragen und enthalten. 
				
				Eine neue Kostenfolge enthielt die Gerichtskorrespondenz ja 
				nicht. 
				
				  
				Anwalt 12 
				Rechtsanwalt 
				  
				Nachrichtlich an: 
				Verwaltungsgericht 
				Freiburg 
				4 K 2449/15 VRS Moser ./. Landkreis  |