Anwalt12 Adresse..... 
 
				Verwaltungsgericht Freiburg 
				Postfach  
				 
				79061 Freiburg 
				
				Lörrach, 17.3.2016 
				 
				4 K 2590/15 
				Verwaltungsrechtssache 
				Moser ./. Land Baden-Württemberg 
				wegen Beweissicherung 
				Beschwerde vom 8.3.2016 
				Ihr Schreiben vom 15.03.2106 
				Die erbetene Akteneinsicht halte ich für die Rechtsverfolgung 
				der Beschwerdeführung für erforderlich. 
				Daher muss ich die Beschwerde vom 
				8.3.2016 hiermit zurücknehmen. 
				Ich nehme die Beschwerde hiermit zurück. 
				 
 
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