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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
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Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief an Anwalt 12 (später am 7. 4. die Korrektur)


Moser-Adresse .....
 

An
Anwalt 12-Adresse

Kopie an den Verwaltungsgerichtshof 1 S 493/16


Kommentar am 7. April 2016.
In diesem Brief habe ich leider vor Aufregung und Zeitdruck oft die Jahreszahl 2016 statt 2015 geschrieben. Grundeingang Samstag Abend. Am Sonntag wird nur in Lörrach um 9.30 Uhr der Briefkasten geleert, nicht in Binzen.

03.04.2016
07.04.2016

Ihre Schreiben an den Verwaltungsgerichtshof und weitere unerwünschte Aktivitäten

Aufgrund der Beschwerden bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg soll ich gegen drei bisherige Rechtsanwälte zivilrechtlich vorgehen. Dazu gehören auch Sie.

Laut Rechtsschutz hätte ich Anspruch auf rechtliche Schritte gegen diese drei Anwälte. Bekanntlich lässt sich aber kaum ein Anwalt finden, der gegen einen anderen Anwalt vorgeht. Dazu gehören auch Sie, weil Sie über die Pflichtverletzungen der beiden vorigen Anwälte Bescheid wissen.

Ein Anwalt wäre bereit, gegen ein Stundenhonorar von 200 € + MwSt gegen Sie und die übrigen Anwälte vorzugehen. Das kann ich mir aber finanziell nicht leisten.
Der Rechtsschutz zahlt nur Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Sie sind eine Plage für mich geworden, weil Sie gegen meinen Willen aktiv sind, angeblich zu meinen Gunsten, was effektiv nicht der Fall ist.

Am 26.6.2015 Nachmittags telefonisch: Ich möchte künftig alle weitere Schreiben vor dem Wegschicken vorher sehen und mögliche Ergänzungen machen können, weil ich meinen Fall am besten kenne.

Am 12.9.2015 habe ich Sie gebeten, nur noch Schreiben wegzuschicken, für die ich vorher eine gewisse Bedenkzeit habe.

Am 17.9.2015 haben Sie die Klageschrift gegen die Polizei an das Verwaltungsgericht vorzeitig weggeschickt, so dass Sie meine Änderungswünsche nicht berücksichtigen konnten. Aber das hätten Sie vermutlich sowieso nicht getan. Als ich Sie die Klage wieder zurückziehen sollten, haben Sie sich geweigert.

Am 20.9.2015 habe ich Ihnen einen zweiseitigen Brief zu Ihren von mir unerwünschten Verhaltensweisen geschrieben.

Am 28.9.2015 schrieb ich an Sie, dass ich kaum noch Vertrauen in Sie habe.

Am 21.10.2015 habe ich nochmals darauf hingewiesen, dass das Fehlverhalten des Landratsamts im Bau- und Gewerberecht eine wichtige Rolle spielt. Dazu hatten Sie genügend schriftliche Unterlagen von mir, hatten es aber aus der Klage vollständig ausgelassen.
Sie haben nicht nur eine Klage gegen die Polizei eingereicht, mir der ich nicht einverstanden war, sondern auch eine unzureichende Klage gegen das Landratsamt.

Außerdem haben Sie vorzeitig unsinnige Löschungen der Betreuungsakte versucht.
Dies wäre nur möglich, wenn der Wahrheitsgehalt bzw. die Falschaussagen im Polizeibericht vollständig belegt werden würden. Das ist bis heute nicht gelungen. Polizei, Landratsamt, Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und das Verwaltungsgericht haben dies abgelehnt.

Am 30.10.2015 bestand ich erneut darauf, dass der Polizeibericht nur mit Zeugen in einigen Teilen widerlegt werden kann. Diesen Wunsch hatte ich bisher mehrfach bei Ihnen vorgebracht. Sie haben dann doch eine Eingabe gemacht und darauf hingewiesen, dass die gegnerischen Parteien eine Zeugenbefragung ablehnen können. Dies ist geschehen.
Und diese isolierte Eingabe wurde vom Verwaltungsgericht jeweils für das Landratsamt und die Polizei mit jeweils Streitwert 5000 Euro abgelehnt. Das Verwaltungsgericht hat sie als isolierte Eingabe ebenfalls abgelehnt. Der Rechtsvertreter des Landratsamts hat zu Recht bemängelt, wieso diese beantragte Zeugenbefragung nicht sofort mit der Klage eingereicht worden ist.

Am 11.11.2015 habe ich dem Verwaltungsgericht das Ruhen der Vollmacht oder Vollmachtenzug zu allen Aktenzeichen und neuer Eingabe noch ohne AZ (per Fax) mitgeteilt.
Trotzdem haben Sie sofort noch Eingaben gemacht und mich einfach davon in Kenntnis gesetzt.

Am 11.11.2015 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass Ihre sogenannten besten Wünsche für mich der blanke Hohn sind, weil Sie vielfach meine Wünsche und Anliegen nicht respektieren.
Ich habe dann Anliegen aus vorherigen Schreiben wiederholt:

In meinen Schreiben vom 5.9.2015 und 12.9.2015 steht:
 
Ich möchte ab jetzt, dass Sie nur noch Schreiben wegschicken, die ich vorher gelesen habe und für die ich eine gewisse Bedenkzeit habe.

Am 14.11.2015 habe Sie gegen meine gewünschte Mandatsniederlegung beim Verwaltungsgericht Widerspruch erhoben, zum Glück erfolglos.

Trotzdem haben Sie weiterhin Schreiben an das Verwaltungsgericht und den Verwaltungsgerichtshof weggeschickt.

Am 2.12.2015 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass es keine weitere Vollmacht von mir Grund.
Anlass war der von Ihnen mir zugeschickte unsinnige Entwurf für eine vorzeitige Löschung der Betreuungsakte.

Am 3.12.2015 haben Sie an das Amtsgericht Lörrach geschrieben und eine vorzeitige Aktenlöschung empfohlen. Da es dafür keine rechtlich ausreichenden Gründe gibt, wurde dies später natürlich vom Amtsgericht abgelehnt.

Am 8.12.2015 habe ich Ihnen in einem Brief per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt,

dass Ihre Vollmacht für sämtliche Angelegenheiten von mir erloschen ist.

Dabei habe ich auch auf frühere Schreiben hingewiesen.

Auch diesen erneuten Vollmachtsentzug ignorieren Sie bis heute
und sind somit zu einer belastenden Plage für mich geworden.

G. Moser


Geändert am:   10.01.2019

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