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				 02.04.2016 
				Aktenzeichen 1 S 493/16 
				Widerspruch gegen die Annahme jeglicher Schreiben von 
				Rechtsanwalt 12. 
				Er besitzt keine Vollmacht mehr von mir. Trotz 
				Vollmachtsentzug handelt er weiter. 
				Heute eingegangene Schreiben von ihm an Sie vom 7.3. und 29.3. 
				und von Ihnen 14.3. 
				Sehr geehrte Damen und Herren, 
				Heute kamen drei Schreiben von Rechtsanwalt 12 bei mir an. 
				Seine Beschwerde an Sie vom 7.3.2016, in der er Unterlagen 
				von mir gegen meinen Willen bei Ihnen eingereicht hat. Außerdem 
				stellt er falsche unbewiesene, subjektive Behauptungen über mich 
				auf, z.B. meine angebliche Prozessunfähigkeit. 
				Aufgrund eines schockierenden Schreibens vom 4.2.2016 an 
				mich, war ich bei einem Anwalt aus dem Kreis Lörrach. Laut 
				seiner Äußerung scheint Rechtsanwalt 12 unter Anwälten bekannt 
				zu sein, dass er nicht immer rational handelt. Das ist mir 
				natürlich auch schon seit längerer Zeit aufgefallen und habe ihm 
				daher zu Recht sämtliche Vollmachten entzogen. 
				Bei der Berufung beim Landgericht Freiburg ist er nicht auf 
				die Falschaussagen der Gegenpartei eingegangen, obwohl er die 
				Argumente schriftlich von mir hatte. 
				Er antwortete meistens viel zu schnell auf Schreiben, d.h. 
				ohne ausreichende Bedenkzeit und ohne Rücksprache mit mir.  
				Er stellt auch falsche Behauptungen über mich auf, z.B. dass 
				für mich Geld keine Rolle spielen soll.  
				Die Eingaben beim Verwaltungsgericht waren auch zu unüberlegt 
				und ohne Absprache mit mir oder Rücksicht auf meine Wünsche. 
				Eine Klage hat er nicht zurückgenommen, obwohl ich es wollte. 
				Auch beim Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht hat 
				er sinnlose Eingaben gemacht, nachdem ich seine Vollmacht 
				entzogen habe. 
				Diese Verhaltensweisen muss ich mir jetzt zurechnen lassen 
				und ich muss für die Folgen bezahlen. Weitere Gerichtsverfahren 
				kann ich mir nicht leisten. 
				Ich möchte ihn nur noch endgültig loswerden!!!! 
				Damit verzichte ich auf jegliche Rechtsansprüche für mich 
				beim Verwaltungsgerichtshof. Für den Verwaltungsgerichtshof kann 
				ich mir keinen neuen Anwalt leisten und den bisherigen möchte 
				ich endlich loswerden. 
				Mir ist klar, dass die ganzen Gerichtskosten und 
				Anwaltskosten für mich sinnlos und nur eine Belastung sind, weil 
				ich keinen einzigen rechtlichen Vorteil mir mich erreicht habe. 
				Bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg liegen umfangreiche 
				Beschwerden über Rechtsanwalt 12 vor, die er ignoriert.  
				Aufgrund der heute eingegangen Post muss ich mich wieder 
				beschweren. 
				Mit freundlichem Gruß 
				G. Moser 
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