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Anwalt 12 an Verwaltungsgericht AS 253

Anlage (zu III.) lt. Anwalt 12.
Anlage A 42:  29.7.2016 Anwalt an Amtsgericht
Anlage A6 vom 14.10.2016 Anwalt 12 an Landgericht


Anwalt 12 - Adresse
 

An den Vorstand des Verwaltungsgerichts
Freiburg
Postfach 19 01 51


79061 Freiburg

 

  Lörrach, 6.5.2016

 

Ersuchen um Akteneinsicht bzw. Erteilung von Abschriften
 gem. § 299 Abs.2 ZPO i.V.m. § 173 VwGO des Anwalt 12 .... Lörrach

 

bis 12.11.2015 Prozessbevollmächtigter der Klägerin/Antragstellerin Gertrud Moser, ................ Binzen in den Verfahren:
4 K 1908/15, 4 K 2170/15, 4 K 2377/15, 4 K 2449/15, 4 K 2590/15

--------------------------------------------------------------------------------

 

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und -Herren,

 

ich bitte hiermit um die Gestattung auf:

 

 

Erteilung je einer Abschrift von den Ergebnissen oder der aktuellen Sachstände Gerichtsprotokoll, Beschluss, Urteil - sowie der Gerichts-Kostenfolgen in den Verfahren. der Frau Gertrud Moser:

4 K 2170/15

4 K 2449/15

4 K 2590/15

4 K 2591/15

Aus den noch mit meiner Mitwirkung beendeten. Verfahren:
  4 K 1908/15 und 4 K 2377/15
bitte ich höflich um die Auskunft über die Kostenfolgen.
 

Begründung und Glaubhaftmachung:

 

Ich habe nach dem 12.11.2015 keine Informationen über den Fortgang der genannten Verfahren - weder von der Mandantschaft noch vom Gericht - erhalten. Meine anwaltliche Vertretung wurde durch Verfügung/Mitteilung des Gerichts vom 12.11.2015 auf einen Vollmachtsentzug der Klägerin. vom 11.11.2015 beendet.

 

Inzwischen hat sich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
1 S 493/16, 4 K 2449/15 VG FR - (wegen Zurückweisung als Bevollmächtigter, hier: Pr......................) der Auffassung über die Prozessfähigkeit der Klägerin angeschlossen (Beschluss vom 19.4.2016, zugestellt am 27.4.2016). Damit steht auch meine Vertretung nicht mehr zur Diskussion.

 

Das berechtigte Interesse an der Akteneinsicht bzw. Abschriften ist dadurch begründet,
 

  dass Frau Moser gegen mich bei dem Amtsgericht Lörrach
 

 6 C 472/16
Moser gegen Anwalt 12 wegen einstweiliger Verfügung

 

  eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, gegen die ich mich verteidige.
 

In ihrer Antragsschrift vom 14.4.2016 wird die Behauptung in den Raum gestellt über
 

  "Beschwerden und Begründungen" 'Beim Verwaltungsgericht Freiburg'
 
  " dass der Antragsgegner (d.U.)...wichtige Anliegen seiner ehemaligen• Mandantin nicht respektiert hat. Somit muss die Antragstellerin die durch ihn verursachten Rechtsfolgen tragen, auch finanziell..."
 
Zur Glaubhaftmachung lege ich Kopie der Antragsschrift Moser vom 14.4.2016 in der Anlage vor.
Ich bedanke mich im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Anwalt 12


GM-Kommentar:

Anwalt 12 verbreitet bei allen Aktenzeichen Unterlagen von anderen Aktenzeichen. Wieder mal eine Akteneinsicht trotz Vollmachtsentzug und hinter meinem Rücken, so dass ich über Umwege davon erfahre.
Dieser arme Anwalt muss ich gegen seine ehemalige Mandantin verteidigen. Trotz Vollmachtsentzug im November 2015 versucht er mich, für prozessunfähig zu erklären. Und so maßt er sich an, Geschäftsführung ohne Auftrag durchzuführen, aber mit Rechnungen dafür und zugehöriger Klage 3 C 909/16 einschl. riesigem Aktenberg gegen mich.
Und das Amtsgericht Lörrach, das Verwaltungsgericht Freiburg und das Landgericht Freiburg spielen brav mit.


Geändert am:   10.01.2019

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