Zurück Menü

Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Stellungnahme zu Anwalt 12 für das Amtsgericht


Moser-Adresse......

Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a

79539 Lörrach

08.06.2016

6 C 472/16
In Sachen Moser gegen Anwalt 12 wegen einstweiliger Verfügung

Stellungnahme zum Schreiben vom 03.06.2016 vom Amtsgericht Lörrach mit diversen Anlagen, Eingang am 4.6.2016.

I.

Zu Anlage Nr. 1: Schreiben vom 2.6.2016 von Anwalt 12 an das Amtsgericht:

1. Streitwert des Verfahrens 6 C 472/16

Danach regt er an, einen höheren Streitwert festzusetzen (5000 € statt 2000 €) und verwendet als Begründung die Klage 4 K 2170/15 beim Verwaltungsgericht.

In der Anlage sind daher verschiedene Kopien zu diesem Aktenzeichen enthalten.
Ich stimme der Streitwerterhöhung nicht zu. Anwalt 12 verlangt, dass ich die gesamten Gerichtskosten des Aktenzeichens 6 C 472/16 bezahlen soll.

Ich wollte ursprünglich gegen die Polizei und das Landratsamt klagen.
Davor hat Anwalt 12 zwei für mich kostenpflichtige Dienstaufsichtsbeschwerden eingelegt, die erfolglos waren. Bei beiden wurde angegeben, dass der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg meinen Fall geprüft habe. Dazu gibt es aber keine Beweise. Der Petitionsausschuss hat nur eine Zusammenfassung von eingereichten Belegen erstellt und damit keine Aktivitäten zu meinen Gunsten, die in den Petitionsrichtlinien aufgeführt sind, unternommen. Das ist äußerst ungerecht.
Dazu hatte Anwalt 12 schriftliche Unterlagen von mir. Er hat keine entsprechenden Argumente gegen die Ablehnung der Dienstaufsichtsbeschwerden verwendet.
M.E. waren sie für mein Anliegen nicht notwendig, wohl aber für seine Anwaltsbezüge.

Dass aus zwei geplanten Klagen eine Vielfalt von Aktenzeichen bzw. kostenpflichtigen Gerichts- und Anwaltskosten für mich entstanden sind, damit habe ich nicht gerechnet. Damit ergaben sich auch jeweils 5000 Euro Streitwert, die m.E. nicht berechtigt waren. Die Inhalte der später eingereichten Beweisanträge hätten sofort in die ursprünglichen Klagen gehört.

Außerdem hat Anwalt 12 ohne ausreichende Verwaltungsgerichtskenntnisse eine Klage eingereicht, für die das Landgericht Freiburg zu ständig war. Dort wollte ich aber nicht mehr klagen, weil das letzte Verfahren zu meinem Nachteil ausging. Außerdem wurden mir 2010 im Rahmen einer Beschwerde zum eingeleiteten Betreuungsverfahren gegen mich, mir wichtige zustehende Rechte, wie das Recht auf Zeugen, verweigert.

Da mir zur Streitwertfestsetzung die entsprechenden fachlichen Kenntnisse fehlen, kann ich nicht zur Höhe eine Stellungnahme abgeben.

Laut Anwalt 12 soll ich die gesamten Gerichtskosten tragen und die werden sich natürlich erhöhen, wenn der Streitwert erhöht wird. Daran kann ich nicht interessiert sein.

2. Seine gewünschte Einbeziehung von Verwaltungsgerichtsunterlagen

Ob dieses Anliegen von ihm berechtigt ist, weiß ich nicht.
Vielleicht will er diesen Fall nur unnötig aufblähen und sich somit Vorteile für sich verschaffen und mich mit weiteren Rechtskosten belasten.

a) Akteneinsicht in die Verwaltungsgerichtsakten zu meinem Fall

Nachdem ich ihm die Prozessvollmacht entzogen hatte, beantragte ich schriftlich die Akteneinsicht beim Verwaltungsgericht Freiburg.
Darauf bekam ich keine schriftliche Antwort.
In einem Telefonat meinte eine Mitarbeiterin, dass ich nicht extra nach Freiburg kommen brauche, es könnte genügen, wenn ich am Tag der mündlichen Verhandlung vorher Akteneinsicht nehme. Damit habe ich mich abspeisen lassen.
Die Akteneinsicht habe ich dann unterlassen, weil das wirklich ein ungeschickter Termin war.

Erstaunt war ich, dass Rechtsanwalt 12 hinter meinem Rücken, d.h. ohne Information durch das Verwaltungsgericht, das Recht auf Akteneinsicht für eine Woche bekam und somit Aktenteile kopieren konnte, die nach seinem Entzug der Prozessvollmacht entstanden sind.

Ein Teil davon hat er hier eingereicht.
In meiner einstweiligen Verfügung wollte ich aber, dass er keine Unterlagen mehr von mir gegen meinen Willen bei einem Gericht einreicht.
 

b) Verwaltungsrechtssachen 4 K 2170/15 und K 2590/15 (Polizei)

In meinen Beschwerden gegenüber der Rechtsanwaltskammer und den Informationen darüber an das Verwaltungsgericht, habe ich berichtet, dass Anwalt 12 die Klage gegen die Polizei relativ schnell, und noch vor seinem angekündigten Termin, eingereicht hat.

In seinem Informationsschreiben vom 17.9.2015 über die Abgabe der Klage schreibt er auch über meine "unbeholfene großartige Rechtsverfolgung beim Verwaltungsgericht".
(Mein Klageversuch beim Verwaltungsgericht im Oktober 2014 Anlage 1)

Ich wollte dann, dass er die Klage zurückzieht. Anlage 2

Er hat sich geweigert die Klage zurückzuziehen. Anlage 3

Nun hat er diese Klage als Anlage 6 zu seinem Schreiben vom 2.6.2016 eingereicht.

Für weitere mögliche Inhalte einer Polizeiklage hatte er einen Klageversuch von mir mit möglichen Pflichtverletzungen der Polizei und den entsprechenden Unterlagen. (Anlage 1)
Der Inhalt der späteren Eingabe von K 2590/15 hätte sofort in die Klageschrift gehört. Stattdessen wurde sie wieder mit einem Streitwert von 5000 Euro als extra Eingabe von Anwalt 12 getätigt und später als Extraeingabe abgelehnt.

c) Verwaltungsrechtssachen 4 K 1908/15, 4 K 2377/15, 4 K 2449/15, und K 2591/15 (Landratsamt Lörrach)

In meinen Beschwerden gegenüber der Rechtsanwaltskammer und den Informationen darüber an das Verwaltungsgericht, habe ich berichtet, dass Anwalt 12 auch die Klage gegen das Landratsamt relativ schnell eingereicht hat und wichtige Teile fehlten, z.B. die parallelen Ungerechtigkeiten des Landratsamts beim Bau- und Gewerberecht mir gegenüber. Damit sind mögliche Korruptionsmerkmale von ihm weggelassen worden.
Dazu hatte er ausführliche schriftliche Unterlagen von mir. Anlage 1

Erst zu spät ist mir aufgefallen, dass er das Verhalten des Landratsamts auf einen engen Zeitraum (Weiterleitung des Polizeiberichts) eingeschränkt hat, ohne auf weitere mögliche Amtspflichtsverletzungen hinzuweisen.

Dass damit viel Schreibarbeit verbunden war, war mir sofort klar.

Eine vorgeschlagene gemeinsame Zusammenarbeit mit mir Anlage 2
hat er abgelehnt. Anlage 3

Auch die Inhalte des späteren Extra-Beweisverfahrens von K 2591/15 hätten sofort in die eigentliche Klageschrift gehört.

d) Anwalt 12 beantragt die Einbeziehung von 4 Aktenzeichen des Verwaltungsgerichts in das Verfahren.
Es gibt aber zwei weitere, die am Anfang entstanden sind:
4 K 1908/15, 4 K 2377/15

Danach hat sich Anwalt 12 nicht ausreichend sein Klageanliegen begründet.

Später wurde vom Gericht festgestellt, dass diese Anliegen an das Landgericht Freiburg gerichtet werden müssen. In diesen Anliegen geht es auch um Schadenersatzansprüche für mich. Die sind aber sinnlos, weil alle Behauptungen meiner Nachbarin-X über mich weder von der Polizei, noch von der Staatsanwaltschaft noch von einem Gericht überprüft worden sind, so wie ich es seit über 6 Jahren vergeblich beansprucht hatte. Das hätte er meiner Meinung nach auch erkennen können und sollen. Und so muss ich seit über 6 Jahren mit ständigen wachsenden Rechtsbelastungen leben, und das trotz mehrerer (unfähiger) Anwälte und hohen Kosten.

Die Belastungen sind so groß, dass ich praktisch in einen früheren Tod getrieben werde. Mein Rechtsfall dominiert mein Leben, obwohl ich nur einmal weinend auf der Straße war und genügend Gründe dafür hatte. Anlage 4
Weiteres Beispiel: Anlage 5
Brief an die Polizei dazu: Anlage 6

Randalierern, Gewalttätern, Betrüger, Männer, die Frau sexuell belästigen oder nötigen, Menschen, die Polizisten anspucken, usw. passiert so etwas nicht.

Dem Amtsgericht Lörrach unter Leitung von Direktor Lorenz scheint immer noch nicht klar zu sein, dass es eine unbeschreibliche Demütigung ist, wenn gegen eine Bürgerin zu Unrecht ein gerichtliches Betreuungsverfahren, faktisch ein Entmündigungsverfahren, aufgrund einer Denunziantin eingeleitet wird.

 Belegt wird dies auch durch den irreführenden und beleidigenden Betreff "Betreuung für..." seit Jahren im Schriftwechsel des Amtsgerichts, auf das ich schon zweimal hingewiesen habe. Darauf geht der Amtsgerichtsdirektor nicht einmal ein.

Das Urteil des Amtsgerichts Lörrach von Richterin Dr. Puchinger
(Aktuell: Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft Lörrach. Stand März 2017)
)
halte ich für Rechtsbeugung. Sie hat keine Zeugen zugelassen und verweist darauf, dass Übertreibungen bei der Polizei zulässig sind.

Zu Übertreibungen gehören entsprechende wahre Grundaussagen.

Die gibt es nicht. Im Gegenteil: Wenn es ein auffälliges Verhalten vor und im Jahr 2009 gab, dann war dieses Verhalten durch meine Nachbarn bedingt.

Das ist die schreckliche demütigende Wahrheit, für die ich mit den sämtlichen Folgen dieses Rechtsfalls belastet werde.

Auf die Falschaussagen der Gegenpartei ist weder Rechtsanwältin 10 noch Anwalt 12 eingegangen.
Diese Fakten hätten m.E. in das Berufungsverfahren gehört.

 

II.

Zu Anlage 7 : Klageerwiderung vom 12.11.2015 von Anwalt 12

Hier ein zeitlicher Ausschnitt vor und nach der Abgabe zu diesem Schreiben.

Am 11.11.2015 habe ich per Fax dem Verwaltungsgericht den Vollmachtsentzug von Anwalt 12 mitgeteilt. Am 12.11.2015 kam die Bestätigung des Verwaltungsgerichts für mehrere Aktenzeichen an. Damit müsste Anwalt 12 auch die Schreiben zum gleichen Datum bekommen haben. Trotzdem schickt er noch an diesem Tag Schreiben ohne Rücksprache mit mir ab.

11.11.2015 Moser Verw.
gericht
Ruhen der Vollmacht oder Vollmachtsentzug zu allen Aktenzeichen und neuer Eingabe noch ohne AZ (per Fax) 
11.11.2015 Moser Verw.
gericht
Ruhen der Vollmacht oder Vollmachtsentzug zu allen Aktenzeichen und neuer Eingabe noch ohne AZ mit Ergänzungen (per Brief)
11.11.2015 Moser Anwalt 12 Ihr gestriger Anruf auf meiner Sprachbox war der blanke Hohn für mich. Anlage 7a
11.11.2015 Verw.
gericht
Anwalt 12 Eingang der Klageerwiderung der Polizei. Am nächsten Tag schickt er schon seine Stellungnahme ab, d.h. wieder ohne Rücksprache mit mir.
12.11.2015 Anwalt 12 Moser 4 K 2170/15 Begleitschreiben zur Klageerwiderung der Polizei. Ohne Rücksprache mit mir hat er sofort eine Stellungnahme zur Klageerwiderung weggeschickt. - Klageerwiderung des Polizeipräs. als Anlage Anlage 7b
12.11.2015 Verw.
gericht
Moser 4 K 2377/15 Landkreis Lörrach - Erklärung, Vollmachtsentzug Anwalt 12
12.11.2015 Verw.
gericht
Moser 4 K 1908/15 Landkreis Lörrach - Erklärung, Vollmachtsentzug Anwalt 12
12.11.2015 Verw.
gericht
Moser 4 K 2590/15 Landkreis Lörrach - Erklärung, Vollmachtsentzug Anwalt 12
12.11.2015 Verw.
gericht
Moser 4 K 2449/15 Landkreis Lörrach - Erklärung, Vollmachtsentzug Anwalt 12
12.11.2015 Verw.
gericht
Moser 4 K 2590/15 gegen Polizei Beweissicherung Erklärung, Vollmachtsentzug Anwalt 12 . Anlage: Eingabe vom 9.11.2015 
12.11.2015 Verw.
gericht
Moser 4 K 2591/15 Landkreis Lörrach - Erklärung, Vollmachtsentzug Anwalt 12
Anlage: Antrag auf ein Beweisverfahren vom 9.11.2015
12.11.2015 Anwalt 12 Verw.
gericht
4 K 2590/15 Landkreis Lörrach -mit Attesten als Anlage
12.11.2015 Verw.
gericht
Anwalt 12 4 K 2591 Landratsamt werden Sie nicht mehr als Prozessbevollmächtigter geführt.
12.11.2015 Anwalt 12 Verw.
gericht
4 K 2590/15 Schreiben mit 3 Seiten
14.11.2015 Anwalt 12 Verw.
gericht
Widerspruch gegen Mandatsniederlegung zu allen Aktenzeichen 4 K 2590/15, 4 K 2377/15, K4 K 2449/15 , K2590 und Hinweis auf 4 K 1908/15

 

III.

In diesem aufgeblähten Rechtsfall zu meinen Ungunsten sind mir von keiner Seite (Kommentar  am 11.6.2016: fehlender Satzteil)

Alle beteiligten staatlichen Institutionen akzeptieren die angebliche Ratsuche meiner Nachbarin, obwohl ihre Angaben drastische Lügen und falsche Darstellungen enthielten, die relativ leicht zu widerlegen waren.

Nur um keine Fehler mir gegenüber zugeben zu müssen, muss ich die faktischen Sanktionen der Polizei, des Landratsamts Lörrach, des Amtsgerichts Lörrach, der Landgerichts Freiburg, usw. ertragen.

 

Aufgrund meiner Beschwerden bei der Rechtsanwaltskammer, bekam Anwalt 12 eine Rüge.

Anlage 8

Nach dem, was er sich mir gegenüber geleistet hat, finde ich das lächerlich und beweist, dass es für Normalbürger/innen keine Rechtssicherheit mit einem Anwalt geben kann.
Das Schlimme ist, dass ich mehrere bzw. viele Anwälte hatte, ohne dass mein Rechtsfall zufriedenstellend gelöst wurde.
 

G. Moser


GM-Kommentar:
Dieses Schreiben hat die Richterin erst einen Tag später nach der persönlichen Abgabe an der Infothek kurz vor der mündlichen Verhandlung erhalten. Sie konnte es daher nur kurz überfliegen, hat aber sofort die Bedeutung von Anlage 8 erkannt und in der Verhandlung verwendet.

Aber Sie hat auch darauf hingewiesen, dass sie es nicht für angemessen hält, dass ich in diesem Schreiben den Amtsgerichtsdirektor Lorenz und die Richterin (auf Probe) Dr. Puchinger kritisiert habe.

(Aktuell: Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft Lörrach. Stand März 2017)

Vor dem mündlichen Termin war zufällig die Kanzlei von Anwalt 9 in einer Verhandlung bei der gleichen Richterin.

Die Richterin hat auch darauf hingewiesen, dass es nur um mein Anliegen in der einstweiligen Verfügung geht und nicht um den weiteren Rechtsfall.
Weil Anwalt 12 ihn aber durch Unterlagen "gefüllt" hat, habe ich mich gezwungen gesehen, Stellungnahmen dazu abzugeben.


Geändert am:   11.01.2019

Impressum

Startseite:  www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de