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Brief an das Verwaltungsgericht Freiburg


Gertrud Moser, ..................79589 Binzen,  Tel. ....................

 

Verwaltungsgericht Freiburg

Habsburgerstraße 103

 

79061 Freiburg

17.02.2016

 

4 K 2170/15

 

In der Verwaltungsrechtssache

Gertrud Moser
gegen
Land Baden-Württemberg (Innenministerium bzw. Polizei)

Zum Kostenfestsetzungsantrag von Rechtsanwalt 12 vom 9.5.2016
erfolgt meine Erwiderung:

In umfangreichen Beschreibungen zu den nachfolgenden Aktenzeichen 4 K 2170/15 und 4 K 2590/15 habe ich angegeben, dass Rechtsanwalt 12 meinen Willen nicht ordnungsgemäß gegenüber dem Verwaltungsgericht ausgeführt hat, beim Berufungsverfahren beim Landgericht Freiburg ist im Nachhinein der gleiche Eindruck entstanden.

Selbst nach Vollmachtsentzug hat er mir für eine nicht gewollte Nichtigkeitsklage  beim Amtsgericht eine Rechnung geschickt und später nochmals an die Zahlung erinnert. Er sollte sogar die Klage zurückziehen und gemeinsam mit mir eine andere erstellen. Dazu hat er sich geweigert. Die Inhalte von 4 K 2590/15 hätten sofort in die Klage 4 K 2170/15 gehört.
Er hat nicht einmal meinen mehrfachen Vollmachtsentzug akzeptiert, so dass ich eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht Lörrach beantragen musste.

Nach dem derzeitigen Stand muss ich mir durch diverse Unterlassungen von Anwälten einschließlich Rechtsanwalt 12 und Zivilgerichten die Falschaussagen meiner Nachbarn anrechnen lassen. Daher sind weder Aktenlöschungen noch Schadenersatzansprüche möglich.
Das hätte Rechtsanwalt 12 auch erkennen können, vor allem weil er noch auf die erfolglosen Gerichtsverfahren und meine erfolglose Petition hingewiesen hat.

Aufgrund meiner umfangreichen Beschwerden bei der Rechtsanwaltskammer hat er immerhin eine Rüge bekommen, die für mich praktisch nutzlos ist.

Anlage

Er hat für mich genügend Gerichts- und Anwaltskosten mit seinen Verhaltensweisen verursacht. Mit Kopien aus den Verwaltungsgerichtsakten hat er gegen die von mir eingeleitete einstweilige Verfügung u.a. einen höheren Streitwert (zuletzt 43.000 Euro) zu erreichen versucht und hat beantragt, dass ich bei diesem neuen Verfahren die Gerichtskosten vollständig tragen soll. Das ist eine unglaubliche Dreistigkeit.

Daher bin ich der Meinung, dass ich zu keinen weiteren Zahlungen an ihn verpflichtet bin. Ein Anwaltsvertrag enthält Dienstvertrags- und Auftragsrecht. Dagegen hat er eindeutig verstoßen. Seine Verhaltensweisen enthalten auch Nötigungsanteile aus dem Strafrecht.

Das Fatale an meinem Rechtsfall ist, dass ich mir nicht ordnungsgemäßes Verhalten meiner bisherigen Anwälte von der Justiz zu meinen Ungunsten anrechnen lassen muß. Damit verbunden sind auch noch sehr hohe Anwalts-, Gerichts- und Verwaltungskosten und ein riesiger Zeitaufwand für diesen Rechtsfall. Interessant ist auch, dass die Polizei im Rahmen dieses Verfahren erfahren hat, was alles durch den Polizeibericht geschehen ist und dann noch das Beweisverfahren ablehnt. Damit hat sie seit Jahren eindeutig die Denunziantin Nachbarin-X unterstützt und mein Leben grundlegend ins Negative verändert. Ebenfalls fassungslos bin ich über die Entscheidungen und Begründungen des Verwaltungsgerichts zu meinem Fall.

G. Moser

GM-Kommentar:
 

Sargnagel


Geändert am:   11.01.2019

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