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Meine überflüssige Klage vom 11.7.2016
 beim Amtsgericht Lörrach


Gertrud Moser, .......................Binzen, Tel. 0..............................

Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a

79539 Lörrach

26.09.2016

Aktenzeichen 4 C 9.../16
In Sachen Moser, G.. ./. Nachbarin-Y wg. Forderung

Nachtrag zur mündlichen Verhandlung am 22.09.2016

Seit 2009 werde ich durch unwahre Aussagen durch die Bekannte oder Freundin Nachbarin-X von Frau Y belastet. Da sie dafür nicht zur Rechenschaft gezogen wurde, schien sich Frau Y auch während der mündlichen Verhandlung sicher zu sein, dass auch sie über mich eine unglaubwürdige Aussage machen kann.

Sie hat behauptet, dass der auf ihrem Grundstück gewachsene Zwetschgenbaum von mir stammt. Darauf habe ich sofort hingewiesen, dass das gar nicht der Fall sein kann.

Beweis:

Mein Zwetschgenbaum stand ca. 1,80 m von der Grenzmauer entfernt. Vor einiger Zeit habe ich ihn mit meiner Kettensäge abgesägt, weil er die ganzen Jahre kaum verwertbare Früchte trug, weil er Krankheitssymptome hatte. Der noch bestehende Stammrest hat auf etwa 50 cm Höhe einen Durchmesser von 11 – 12 cm.
Es war also ein kleiner Baum.

Der Baum ist überwiegend in die Höhe gewachsen, so dass seine Früchte unmöglich auf das Grundstück von Frau Y gefallen sein konnten.
Außerdem gibt es keine Ableger oder irgendwelche Triebe in der Umgebung des Baumes. Derartiges gibt es manchmal bei Pflaumengewächsen.

Die diagonale Entfernung von meinem Stammrest zur Ihrem Zwetschgenbaum (falls es überhaupt einer ist) beträgt ca. 7,5 m.
Dieser angebliche Zwetschgenbaum wuchs/wächst zwischen einem Betonpfosten und Ihrem Kompostbehälter. Siehe Foto.
Also könnte der Ursprung des Baumes von ihrem Kompost stammen.
 

Reste des angeblichen Zwetschgenbaums von mir.
Mauerhöhe auf meiner Seite ca. 45 cm
 

Es gibt noch eine zweite Möglichkeit. Auf meinem Grundstück war in den vergangen Jahren ab und zu ein Eichhörnchen zu sehen. Daher habe ich mich auch nicht über die vielen Nussschalen und jungen Nussbäumchen in meinem Garten gewundert.
Auf meinem Grundstück gibt es sonst keinen Nussbaum.

Nun ist es so, dass Eichhörnchen auch Obst fressen. Vielleicht ist das Eichhörnchen mal zwischen dem Betonpfosten und dem Kompostbehälter von Frau Y gehüpft und hat dabei eine Pflaume, Zwetschge, Mirabelle oder ähnliche Frucht fallen gelassen. Diese letzte Möglichkeit halte ich nicht so wahrscheinlich.

Frau Y hat während der Verhandlung erzählt, dass ihr Bruder Förster ist.
Daher kann sie sich bestimmt bei ihm informieren, auf welche Art und Weise sich Bäume verbreiten können und welche Wirkung ihre Wurzeln haben.

Die Bepflanzung an der Grenze hat sie nicht alleine entfernt. Ich habe nur mitbekommen, dass der Ehemann von Nachbarin-X und sein Sohn fleißig gearbeitet haben. Von ihrer Mitarbeit habe ich nichts mitgekommen. In der Verhandlung sprach sie aber in Ich-Form.

Die geänderten Gerichtskosten von 260 Euro, die ich schon bezahlt hatte, sind durch die Verringerung des Streitswerts auf etwa 35 Euro gesenkt worden.

Das hat sich ja richtig gelohnt, jahrelang die Arbeit mir aufzuhalsen.
Daher erhebe ich Widerspruch gegen die drastische Verringerung des Streitwerts.

Frau Y hat kein Bedauern zu Ihrem langjährigen Verhalten gezeigt.
Sie hat nicht einmal vollständig die herüberwachsenden Pflanzen entfernt, was ich als Respektlosigkeit empfinde.
Die Gerichtsverhandlung war eigentlich unnötig, weil ich zwei Briefe zuvor an sie geschrieben hatte. Brief 1, Brief 2

Vor einigen oder mehr Jahren wuchs eine japanische Weinbeere durch eine Ranke von meinen Pflanzen auf Ihr Grundstück. Da diese Pflanze sehr viele kleine Stacheln hat, hatte ich Ihr angeboten, dass ich sie entferne oder ihr passende Gartenhandschuhe gebe. Das hat sie abgelehnt.

G. Moser


Geändert am:   04.09.2019

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