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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
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Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief an das Amtsgericht Lörrach


Moser-Adresse......
 

Per Fax..................

Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a

79539 Lörrach

05.10.2016

Aktenzeichen 1 M 12../16
Moser, G.  ./. Nachbarin-X wg. Schadenersatz
Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung DR II 2../16
Mein Schreiben vom 23.09.2016

 

 

Die Zwangsvollstreckung ist eindeutig rechtswidrig. Weitere Argumente dazu:

 

Weil mich der Rechtsanwalt 7 hintergangen hatte, reichte ich meine selbstgeschriebene Klage im Oktober 2014 ein.

 

Am 18.11.2014 ging die Klageerwiderung zum Aktenzeichen 2 C 1446/14 vom 07.11.2014 ein. Sie enthielt neue unwahre Aussagen.

 

Daher versuchte ich eine anwaltliche Vertretung zu finden. Auf inständige Bitte erklärte sich Rechtsanwältin 10 bereit, mich bei einem Gespräch anzuhören. Beim ersten Telefonat schien sie eine sehr energische Person zu sein. Sie informierte mich, dass sie nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz arbeite.
Das ist nicht mehr selbstverständlich. Außerdem machte sie noch eine Bemerkung über ihre Anwaltsehre. Daher war ich von ihr voll überzeugt und berichtete darüber auch in meinem Bekanntenkreis.

 

Beim ersten Gesprächstermin brachte ich auch wichtigen Unterlagen laut einer Liste mit. Dabei war auch das Schreiben vom Amtsgericht mit dem Gütetermin.

 

Mir ist dabei nichts Besonderes daran aufgefallen, weil es für mich der erste Gerichtstermin in meinem Leben war. Inzwischen habe ich schon oft Schreiben bei der Infothek des Amtsgerichts abgegeben und habe mich bei zwei mündlichen Verhandlungen selbst vertreten: Einmal im Rahmen meiner einstweiligen Verfügung gegen Rechtsanwalt12 und einmal im Rahmen eines Verfahrens gegen die Freundin oder Bekannte Nachbarin-Y meiner Nachbarin.

 

Erst gestern ist mir eingefallen, dass das damalige Schreiben vom Amtsgericht zum Gütetermin doch ein außergewöhnliches Schreiben war.

 

Darin war von möglichen Zugangskontrollen die Rede. Tatsächlich war am betreffenden Tag eine Kontrollperson im Eingangsbereich des Amtsgerichts.
Von der Infothek aus war sie sofort sichtbar.
Ich wurde auch ausgiebig kontrolliert.
In meinem Schreibmäppchen befand sich eine kleine stumpfe Schere (Kinderschere), die ich abgeben musste.

 

Während der mündlichen Verhandlung saß hinten ein weiterer staatlicher Sicherheitsmann. Damals dachte ich, dass so etwas üblich ist.

 

Die Schreiben zu meinen nächsten Verhandlungstermin beim Amtsgericht enthielten diesen Hinweis nicht. Außerdem war auch keine Sicherheitsperson während der mündlichen Verhandlung anwesend. Bei meinen persönlichen Abgaben an der Infothek habe ich kein einziges Mal einen solchen Sicherheitsmann gesehen.

 

Inzwischen kann ich mir auch eine Verhaltensweise bzw. Bemerkung von Rechtsanwältin 10 erklären.
Sie wies mich eindringlich darauf hin, dass ich rechtszeitig und pünktlich zum Gerichtstermin zu erscheinen habe. Nun ist es so, dass ich grundsätzlich fast immer pünktlich bin und sehr viel früher zu einem Termin anreise. In der Pufferzeit gehe ich dann spazieren, weil ich oft meine Hündin im Auto dabei habe.

 

Später beim Termin hat sich der Sicherheitsmann gewundert, wieso meine Anwältin nicht erschienen ist. Ich war sehr nervös und habe Beruhigungstee mitgebracht. Zeitweise war ich unten im Anwaltsbesprechungszimmer, zeitweise lief ich auf dem Flur hin und her und habe manchmal mit dem Sicherheitsmann geredet.

 

Während ich im Anwalts-Besprechungszimmer war, kam ein Mann herein.
Er begrüßte mich in etwa mit folgender Bemerkung:
"Guten Tag, Frau Anwältin 10, ich wollte Sie schon immer mal kennenlernen."
Ich erwiderte ihm, dass ich nicht Frau Anwältin 10 bin, sondern ihre Mandantin.
Dann verließ er wieder den Raum.

 

Meine Interpretation:
Es war ein Angehöriger vom Amtsgericht Lörrach, der positive schriftliche und telefonische Erfahrungen mit Rechtsanwältin 10 gemacht hatte. Wahrscheinlich hatte er auch Kenntnisse von der bevorstehenden Verhandlung, in dem es schwerpunktmäßig um den Polizeibericht im Auftrag von Nachbarin-X ging.
Wer diesen Polizeibericht gelesen hat, muss von mir eine schreckliche Vorstellung haben.

 

Dem ist aber nicht so. Und so hat er mich mit der Anwältin verwechselt.

 

2012 ist mir etwas Ähnliches passiert. Als ich zusammen mit Rechtsanwältin 4 bei der Staatsanwaltschaft Lörrach erschien, hat mich auch eine Mitarbeiterin für die Anwältin gehalten.

 

Meine nächste Vermutung:
Vermutlich sind solche Zugangskontrollen nur aus wichtigem Anlass üblich.
Somit war die Richterin Dr. Puchinger, die dies veranlasst hat, von vornherein gegenüber mir voreingenommen.
Meine ausführliche Klage hat ihr eigentlich ein anderes Bild von mir vermittelt.

(Aktuell: Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft Lörrach. Stand März 2017)

 

War sie dann so voreingenommen,
dass sie nicht einmal von mir benannte Zeugen geladen hat?

 

War sie so voreingenommen, dass sie der Beklagten Nachbarin-X  nur eine unwichtige Frage stellte?
Sie fragt sie, ob sie die Bauherrin war und die Beklagte bejahte dies.
Die Antwort war falsch, weil ihr Mann und dessen Bruder die Bauherren waren.

 

Die Klageerwiderung enthielt falsche und demütigende Behauptungen über mich.
Die Korrektur dazu hat Rechtsanwältin 10 bekommen.
Aus diesem Grund habe ich mich überhaupt an sie gewandt.

 

Was ich nicht wusste ist, dass man auf eine schriftliche Klageerwiderung wieder innerhalb 14 Tagen antworten kann. Darüber hat mich die Rechtsanwältin nicht informiert. Sie hat auch keine Klageerwiderung geschrieben, obwohl sie schriftliche Unterlagen dazu hatte.

 

Zum Thema "Mündliche Verhandlung" hat sie mich nicht nur eindringlich auf Pünktlichkeit hingewiesen.
Sie hat mich eindringlich belehrt, dass ich auf keinen Fall die Richterin unterbrechen darf. Wenn ich das doch tun würde, bekäme ich von ihr einen Fußtritt, aber einen sehr heftigen.

 

Während der Verhandlung hat nun die gegnerische Anwältin wieder falsche Behauptungen zu meiner angeblichen dauernden Auffälligkeit erzählt. Anwältin 10 hat dazu nichts unternommen. Außerdem hat Anwältin 10 fast begeistert die Richterin angesehen und einmal der Gegenpartei zugenickt. Ich hatte den Eindruck, dass die gegnerische Anwältin und Rechtanwältin 10 sich kennen.

 

Inzwischen habe ich Erfahrungen mit zwei Verhandlungen. Bei der mit Rechtsanwalt 12 wurde die Verhandlung in die Länge gezogen. Er meldete sich zum Teil mit den gleichen und überflüssigen Aussagen. Die Richterin war dazu sehr geduldig und ich sah gelangweilt aus dem Fenster.

 

Aufgrund mangelnder Erfahrungen und durch die eindringlichen Anweisungen von Rechtsanwältin 10, habe ich mich nicht getraut, während der mündlichen Verhandlung auf die falschen Schilderungen der gegnerischen Anwältin hinzuweisen.

 

So etwas wird mir künftig nicht passieren. Damit fechte ich auch erneut die Rechtswidrigkeit des Verfahrens an, wie es Dr. Puchinger durchgeführt hat.

 

G. Moser

 

(Aktuell: Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft Lörrach. Stand März 2017)


Geändert am:   11.01.2019

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