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				 17.10.2016 
				Ihr Zeichen: 184-09-03-wi 
				Stellplatzsituation in der Johann-Peter-Hebel-Straße Nr. 1 bis 
				10 
				Ihr Schreiben vom 28.09.2016 
				Sehr geehrte Damen und Herren, 
				Ihr Antwortschreiben ist unzureichend und mangelhaft 
				bezüglich meines ausführlichen, strukturierten Briefes. 
				Allein die Behauptung, dass die gesetzlichen Vorschriften 
				erfüllt seien, ist für mich keine Begründung. Sie müssen darüber 
				wachen, dass sie erfüllt werden. 
				Sie haben mir mit Ihrem Schreiben nicht bewiesen, dass die 
				Stellplatzvorschriften und die weiteren Angaben von mir den 
				Gesetzen und Verordnungen entsprechen. 
				Auf einen strukturierten, gegliederten Brief erwarte ich auch 
				eine entsprechende Antwort. 
				Mit freundliche Gruß  
				G. Moser 
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