Zurück Menü

Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Anwalt 12 an  Anwalt 14
Eingang bei mir am 17.7.2017


Anwalt 12 Adresse.....  

An

Anwalt 14
......str.

 

77.........x

Lörrach, 12.7.2017

Moser gegen Anwalt 12
Ihr Schreiben vom 4.7.2017

 

Sehr geehrter Herr Kollege Anwalt 14,

 

ich komme auf Ihr Schreiben vom 4.7.2017 zurück, in dem Sie die Rechtsgrundlage meiner Schadensersatzforderung wegen Rufschädigung durch die dargelegten gegen mich und meinen Ruf geführten behördlichen Verfahren im Zeitraum vom 13.2.2016 bis 1.2.2017 - verneint haben:

 

Die Rechtsgrundlage bildet der Rechtsmißbrauch im Sinne von § 242 BGB . Frau Moser fehlte nach dem 27.1.2016 jedes schutzwürdige Interesse für jede ihrer Kampagnen gegen meine Person und gegen meine berufliche Tätigkeit.

 

Am 27.1.2016 hat Frau Moser bei dem Verwaltungsgericht Freiburg ohne Anwalt die mündliche Verhandlung als Klägerin in den Verwaltungsrechtssachen, die ich bis 12.11.2015 als Prozessbevollmächtigter für sie geführt habe, wahrgenommen:

 

Verwaltungsrechtssachen
 

Moser gegen Land Baden-Württemberg: 4 K 2170/15
 und  
Moser gegen Landkreis Lörrach: 4 K 2449/15

Auf diesen Termin 27.1.2016 - ergingen mehrere rechtskräftige Entscheidungen, deren Vorlage durch Frau Moser gemäß § 424 ZPO ich beabsichtige zu beantragen als Beweis für den Rechtsmißbrauch ab dem 13.2.2016 gegen mich.

Da alle von mir begonnenen Verwaltungsrechtssachen rechtskräftig beendet waren, sind die Anschuldigungen, Anzeigen, einstweiligen Verfügungen gegen mich: meine Benachteiligung als einziger Effekt.

Mit der von Frau Moser wahrgenommenen mündlichen Verhandlung vom 27.1.2016 war die Anerkennung ihrer Prozessfähigkeit durch das Verwaltungsgericht Freiburg verbunden. Damit erlosch mein in Unkenntnis weiterverfolgtes rechtliches Interesse an der Verteidigung der Prozessvertretungen: meine Schreiben an die vormalige Mandantin sowie auch die Beschwerdeführung beim VGH mussten ins Leere gehen.

Die Fragilität der Prozessfähigkeit der Mandantin fand ich in den Gerichtsakten in Sachen Moser ./. Nachbarin-X des Amtsgerichts Lörrach:
2 C 1446/14 und im Urteil vom 30.12.2014 vor.

Frau Moser engagierte mich erstmals für die Berufungsführung bei dem Landgericht Freiburg gegen dieses klagabweisende Urteil.

Mit kollegialen Grüßen

Anwalt 12

 

GM-Kommentar:

Bla Bla Bla,  Möchte hier Anwalt 12 meinen Anwalt 14 als Verbündeten gewinnen? Weitere dazugehörige Kommentare finden sich bei den Vorgängen im Jahr 2015, 2016 und 2017.


Geändert am:   11.01.2019

Impressum

Startseite:  www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de