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Brief an das Amtsgericht zur Akteneinsicht
veröffentlicht am 12.09.2017


Moser-Adresse...............
 

Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a

 

79539 Lörrach

Binzen, 11.September.2017

2 C 59/17

Rechtsanwalt 12 ./. Moser, G. wegen Feststellung Schadenersatz

Meine Erkenntnisse durch die Akteneinsicht am 07.09.2017 persönlich beim Amtsgericht
Kopien aus der Akte für mich ?
 

Sehr geehrte Damen und Herren,
 

statt einer relativ dünnen Akte habe ich ein dickes Aktenbündel vorgefunden.
Dazu habe ich dann handschriftlich alle Aktenseiten mit den dazugehörigen Belegdaten und Kurzinfos notiert. Ein Teil der Seiten habe ich fotografiert. Im Nachhinein habe ich viel zu wenig Fotos gemacht.

Im Gespräch mit einer Mitarbeiterin habe ich erfahren, dass ich kostenpflichtige Kopien aus der Akten bekommen könnte.
 Ich wollte mich dazu später per Fax oder Brief melden.

Nach Durchsicht meiner Fotos bzw. den darin enthaltenen Texten bin ich immer noch schockiert.
Als Nicht-Juristin sehe ich das so:
Seit Januar 2017 darf Rechtsanwalt 12 eine Klage gegen mich unter dem Vorbehalt einreichen, dass er dafür Prozesskostenhilfe bekommt.

Dieses Anliegen ergänzt er mit umfangreichen Anlagen und selbstverständlich mit belastenden, negativen Aussagen über mich.

Bisher war ich der Meinung, dass Schriftsätze für Klagen in doppelter oder dreifacher Form eingereicht werden müssen, damit sich die Gegenseite angemessen wehren kann.

Bei diesem Aktenzeichen werden in der Akte viele Schreiben gehortet bis ich eventuell plötzlich vom Amtsgericht überfallen werde und nur wenig Zeit zur Verteidigung habe im Vergleich zu diesem Aktenberg.

Nun der erste Überfall wird es nicht sein. 2009 bin ich ja schon einmal vom Amtsgericht Lörrach überfallen worden. Mir wurden keine Rechtsmittel und keine Frist eingeräumt.

Ich wurde vor vollendete Tatsachen gestellt und jegliche Einwendungen, Hinweise und Rechte wurden mir bis heute verweigert, vor allem durch Richter Trefzer und Richterin Dr. Puchinger.

(Aktuell: Richterin Dr. Puchinger ist jetzt Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft Lörrach. Stand März 2017)

Ich wiederhole daher nochmals meine
Meinung zum Verhalten des Amtsgerichts mir gegenüber.

Diese Aussage habe ich am 1.9.2017 schon in einem Schreiben zu einem anderen Aktenzeichen in ähnlicher Form angegeben:

Im Urteil zu 2 C 1446/14 hat die Richterin Dr. Puchinger abfällig bemerkt, dass ich zahlreich wechselnde Anwälte beauftragt hatte und damit gemeint, dass dies nicht nötig gewesen sei. Sie ist wohl der Ansicht, dass ich mir sämtliche Falschaussagen und Beleidigungen des nachbarlichen Lügenluders gefallen lassen muss. Daher musste ich auch die Anwaltskosten des Lügenluders für Falschaussagen und weitere Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen.
Und die Richterin vergleicht das Verhalten dieser Denunziantin noch mit Zivilcourage.

2009 hat auch Richter Trefzer jegliche Einwendungen und Hinweise zu den Falschaussagen des nachbarlichen Lügenluders ignoriert, nachdem er mich mit einem menschenverachtenden Schreiben überfallen hat.

Daher ist es faktisch so, dass ich seit 2009 ein rechtloses Objekt geworden bin,
dem vom Amtsgericht jegliche Menschenrechte verweigert wurden.

Menschen, die zu rechtlosen Objekten degradiert wurden, gab es in großem Umfang im Dritten Reich.
Beim Amtsgericht Lörrach ist ein ähnliches Verhalten mir gegenüber festzustellen.

Aus dem Verhalten des Amtsgerichts Lörrach mir gegenüber scheinen einige Anwälte bzw. Anwältinnen zu schließen, dass sie in meinem Fall untätig sein können und/oder mich hintergehen/betrügen können und/oder sich einfach den Falschaussagen und Beleidigungen des nachbarlichen Lügenluders anschließen können.

Ich hätte natürlich gerne von allen Aktenseiten Kopien, die ich noch nicht besitze. Eventuell auch als Doppel für einen möglichen Anwalt.
Dass ich dafür noch extra zahlen soll, empfinde ich als ungerecht.

Seit 2009 habe ich schon genug Ungerechtigkeiten zu ertragen, die mich sowieso vorzeitig unter die Erde bringen.

Mit freundlichem Gruß
G. Moser
 


Geändert am:   10.01.2019

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