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Brief von der RAK Freiburg
(Eingang bei Moser am 13.102017,   veröffentlicht am 13.10.2017 mit anderer Struktur)

Antwort auf meine Schreiben vom 04.09.2017


  RAK
Rechtsanwaltskammer Freiburg
Rechtsanwaltskammer Freiburg • PF 1369 • 79013 Freiburg

Frau
Gertrud Moser
.......................
79589 Binzen
06.10.2017/..

 

Betreff: Ihre Eingabe vom 04.09.2017

Sehr geehrte Frau Moser,

wir teilen Ihnen vorab zu Ihrem Schreiben vom 04.09.2017 mit, dass die Rechtsanwaltskammer keinerlei Befugnis hat, gegenüber einem Richter oder einer Richterin beschwerdeführend tätig zu werden.

Dies muss immer der einzelne Bürger tun, der sich gegebenenfalls mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an den zuständigen Dienstvorgesetzten des Richters oder der Richterin wenden muss.
Dies nur zur Erklärung zu Ihrem Schreiben.

Soweit Sie eine weitere Beschwerde gegen Herrn Rechtsanwalt Anwalt 12 einbringen, ist zunächst auf die bereits erfolgten, abgehandelten Beschwerden zu verweisen.

Bei Überschneidungen ist davon auszugehen, dass die bereits abgehandelte Beschwerde sich auch auf diese Überschneidungen erstreckt. Sie kann dann nicht erneut aufgegriffen werden.

Wir prüfen jedoch noch mal Ihre jetzigen Vorwürfe und werden uns, da dies einige Zeit in Anspruch nimmt, ungefragt wieder melden.

 

Mit freundlichen
(RA ........)
Geschäftsführer

 


Geändert am:   10.01.2019

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