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Schreiben vom Gerichtsvollzieher

Erst am 5. Dez. 2017 persönlich erhalten,
erst am nächsten Tag durchgelesen,
 veröffentlicht am 7.11.2017


Absender Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Lörrach

An
Moser-Adresse

Lörrach, 22.11.2017

2 DR II 1544/17  

Zwangsvollstreckungssache
 
  Rechtsanwältin 10, Adresse ....
(Anmerkung: Sie hat mich weder schriftlich noch mündlich verteidigt. Daher habe ich sie erfolglos verklagt und verloren. Ihr zweites Honorar für das  verlorene  Gerichtsverfahren habe ich aus Protest nicht gezahlt. Natürlich hat sie dann eine Zwangsvollstreckung gegen mich eingeleitet)
gegen Frau Gertrud Moser, Adresse ....
 
Sehr geehrte Frau Moser,

in obiger Sache wurde ich mit der Zwangsvollstreckung gegen Sie beauftragt.

Da ich Sie bisher nicht angetroffen habe, fordere ich Sie auf, die Forderung einschließlich Kosten in Höhe von

728,81 €

bis Mittwoch 20.12.2017

auf mein oben genanntes Dienstkonto zu überweisen bzw. bar in meiner Sprechstunde (siehe Briefkopf) zu bezahlen.

Sollte Ihnen eine vollständige Zahlung der Forderung einschließlich Kosten nicht möglich sein, kontaktieren Sie mich bitte unter den oben angegebenen Kontaktmöglichkeiten. Ggfls. ist eine Ratenzahlung möglich.

Sollten Sie die Forderung bis zum Dienstag, 12.12.17 nicht bezahlt oder sich mit mir in Verbindung gesetzt haben, werde ich einen weiteren Vollstreckungsversuch durchführen.

Sollte ich Sie oder eine andere Person dabei erneut nicht antreffen, kann d. Gläub. nach zwei erfolglosen Versuchen einen richterlichen Türöffnungs- und Durchsuchungsbeschluss zwecks Öffnung Ihrer Wohnung / Ihres Geschäftslokals auch in Ihrer Abwesenheit durch den Schlosser unter Zuziehung zweier Zeugen oder eines Polizeibeamten (Art. 13 Abs. 2 des Grundgesetz / § 61 GVGA §§ 758 a, 759 ZPO) beantragen.

Um ihnen diese Unannehmlichkeiten zu ersparen, sollten Sie sich unbedingt mit mir in Verbindung setzen bzw. die obige Forderung bezahlen.

Jegliche Versuche die Zwangsvollstreckung zu vereiteln sind gemäß § 288 StGB strafbar)

Mit freundlichen Grüßen
x
Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Lörrach
 


Kommentar von Moser:

Ich hatte keine Ahnung, dass der Gerichtsvollzieher bisher erfolglos bei mir vorbeigekommen sein soll. M.E. hätte er mir dann eine Nachricht in den Briefkasten werfen können.

Da ich schon einmal eine Zwangsvollstreckung aus Protest in Kauf genommen habe, weiß ich, dass das Verfahren auch anders durchgeführt werden kann. Nämlich zunächst eine Benachrichtigung per Brief.
 


Geändert am:   16.04.2023

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