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Justitia
  
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Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
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Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Anlage S 11 an das Amtsgericht Lörrach


 Anlage S 11

Moser-Adresse...............
 

Persönliche Abgabe an der Infothek

Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a

 

79539 Lörrach

Montag, 10. Januar 2018

31 Cs 86 Js 17536/17

In dem Strafverfahren gegen
G.......... Moser
wegen Beleidigung
 

Hier: Stellungnahme und Berichtigung des Polizeivermerks vom 28.11.2017
von POK ....... L............ Az: ST/2209853/201


 

Abschrift am 7.01.2018 von G. Moser vom Foto. Textteile davon umrahmt


1. Textteil des Vermerks:

AS 23

Polizeipräsidium Freiburg
Polizeirevier Weil am Rhein - Bezirksdienst
Basler Str. 7
79576 Weil am Rhein
Seite 1, 22.11.2017 Basler Straße 7

Weil am Rhein, 28.11.2017
 Telefon: 07621 .......
Durch: 07721 ....
Sachbearbeiter: Lindermer
 Az: ST2209853/2017


Vermerk

Ich habe heute zusammen mit PK ......... Frau MOSER zu Hause aufgesucht, um sie zur Sache zu befragen und ggf. zu vernehmen.
 

1. Kommentar von G. Moser:
  Wahre oder falsche Aussage,
wenn die nachfolgenden Kommentare und Stellungnahmen zum restlichen Vermerk berücksichtigt werden.
  

2. Textteil des Vermerks:
Frau MOSER hat einen psychisch instabilen Eindruck auf uns gemacht. Sie bekam sofort Tränen in die Augen, als ich ihr sagte um was es geht. Sie fing an zu zittern und war sichtbar hochgradig aufgeregt.
1. Kommentar von G. Moser:
  Unwahre Aussage,
  
  a) Da meine Klingel defekt ist, hat mich Herr Lindermer mit seinem Handy angerufen. So habe ich erfahren, dass die Polizei vor meinem Tor steht und bin sofort nach unter über meine Keller-Eingangstür hinausgegangen.

Weil es regnete, wollte Herr Lindermer mit mir unter dem Dach über der Kellertür sprechen. Selbstverständlich konnten Herr Lindermer und Herr R............. unter dem Dach sich vor dem Regen schützen.
Um eine angemessene Distanz zu beiden Polizisten zu haben, stellte ich mich etwas außerhalb des Dachs hin.
Dabei bemerkte ich: "Wenn ich nass werde, ist das nicht so schlimm."
 

  b) Herr Lindermer wollte persönliche Angaben von mir. Soweit ich das erkennen konnte, hatte er ein Formular in der Hand.
So in etwa habe ich dann zu ihm gesagt: "Geben Sie mir das.
Wenn ich das ausfülle, geht es schneller."
Mir ist bekannt, dass man grundsätzlich der Polizei seine persönlichen Daten mitteilen muss.
Natürlich hat mir Herr Lindermer nicht das Schriftstück gegeben und so habe ich ihm mein Geburtsdatum mitgeteilt.
 
  c) Ich erfuhr, dass es eine Anzeige wegen Beleidigung gibt, mehr nicht.
 
  d) Jetzt weiß ich nicht mehr, ob in diesem Text die Reihenfolge b) und c) richtig ist, oder ob sie vertauscht werden müssen.
 
  e) Dann fragt ich Herrn Lindermer, ob ich das sehen darf, was er in der Hand hat. Er rückte etwas ab und hielt das Schriftstück etwas steiler, damit ich nichts erkennen konnte.
 
  f) Dann nannte er mir eine Aussage, die ich angeblich geäußert haben sollte.
Hauptbestandteil dieser Aussage war:
"Du Lügenluder. Jeden Morgen wache ich auf und habe einen Schock."
Spontan musste ich lachen, weil dies nicht die erste Falschaussage über mich war, wie auf diversen Seiten in verschiedenen Akten belegt ist.

Ich habe diese Aussage wie folgt, korrigiert:
"Wann nehmen Sie endlich Ihre Falschaussagen zurück.
Jeden Morgen wache ich auf und habe einen Schock.
 
  g) Zum Thema Homepage weiß ich nicht mehr, ob ich oder Herr Lindermer davon angefangen hat. Auf alle Fälle hat er sich eine der drei Homepages zum Rechtsfall bzw. zum Thema "Gerichtliches Betreuungsverfahren" angeschaut.

Er wusste daher, dass ich in einem umfangreichen, langjährigen Rechtsfall bin. Daher gibt es auch viele Informationen und Seiten. U.a. sagte er: "Da braucht man ja zwei Tage, um die zu lesen".

Da ich vom Polizeibesuch u.a. meiner Freundin erzählt habe, ging es darum, ob 2 Tage überhaupt ausreichen, um sie zu lesen.
Ich kenne diese Zeit natürlich auch nicht.
Denkbar wäre auch eine Zeitspanne von einem Monat.
 

  h) Den beiden Polizeibeamten habe ich dann mitgeteilt, dass ich schon überlegt habe, ob ich auch einen Bericht an die Polizei schicken soll.
Das akzeptierte HerrLindermer mit der sinngemäßen Bemerkung, dass ich mich kurz fassen soll. Ich erhielt eine Visitenkarte von ihm.
 
  i) Gegen Gesprächsende fing ich an zu weinen und nicht sofort.
 
  j) Die Polizeibeamten gingen dann zum Tor hinaus.
Herr R........ fotografierte meine 3 Schilder neben dem Eingang.
Dabei teilte ich sehr ruhig beiden mit, dass ich früher mal sehr großen Respekt vor der Polizei hatte.
 
  k) Weil die Schilder von PK  . fotografiert wurden, bekam ich den Eindruck, dass diese Schilder in der Anzeige eine Rolle gespielt haben.
Daher bin ich in der späteren Stellungnahme (am gleichen Tag) ausführlich auf diese Schilder eingegangen.

Nach der Akteneinsicht am 4. Jan. 2018 habe ich festgestellt,
dass dieses Thema nicht in der Anzeige enthalten war.
Durch meine Unkenntnis von dem Anzeigeninhalt bin ich ausführlich auf dieses Thema eingegangen.
 

  l) Die Beschreibung, dass ich psychisch einen instabilen Eindruck gemacht habe, kann nicht wahr sein. Natürlich hat mich dieser Polizeibesuch belastet, weil ich von einer neuen Falschaussage von der AE Nachbarin-X erfahren habe. Davon gibt es genug (Anlage S 6)

Ich habe ja noch am gleichen Nachmittag meine Stellungnahme geschrieben. Im Nachhinein habe ich kleine Tipp- oder Ausdrucksfehler gefunden. Außerdem habe ich unter der Nummer, die auf der Visitenkarte von POK Lindermer stand, angerufen.
Es meldete sich ein Kollege, und ich fragte, ob die Polizei einen PDF-Brief per Email akzeptiert.
 


3. Textteil des Vermerks:

Frau MOSER war in ihrem Redefluss nicht zu bremsen und wollte uns ausführlich darlegen, dass sie sowohl von der Polizei, als auch von der Justiz und anderen Behörden verfolgt und nicht ernstgenommen.

Sie wollte uns permanent über ihre Homepage und der Inhalte berichten und war für ein sachliches Gespräch nicht zugänglich. Eine Vernehmung war in diesem Zustand nicht sinnvoll.

3. Kommentar von G. Moser:
  Unwahre Aussage, die durch meinen 2. Kommentar berichtigt wurde.

Meine Homepage ist informativ genug.

Meine angebliche Aussage, dass ich von Behörden verfolgt und nicht ernst genommen werde, ist falsch.
Eine derartige Aussage ist auch auf meiner Homepage nicht zu finden.

Es gibt aber eine unterstellende, falsche Aussage der Gegenpartei in einer Akte, nach der ich von Behörden verfolgt werde:
 

    Az 86 Js 7931/13 vom Aug. 2013, AS 1 und 7
Strafanzeige der Rechtsanwältin (von Nachbarin-X)
im Auftrag der AE Nachbarin-X "Sie fühlt sich von den Behörden sowie von unseren Mandanten verfolgt und bedroht."
Mit "Sie" ist "Gertrud Moser" gemeint.
Auf meiner Homepage existiert dazu mein folgender Kommentar:
Unterstellung und Herabsetzung. Meine Briefe an staatliche Institutionen sind sachlich und enthalten begründete Aussagen.
 

4. Textteil des Vermerks:

Sie wurde darüber belehrt, dass sie als Beschuldigte auch das Recht hat sich schriftlich zu äußern.

4. Kommentar von G. Moser:
  Es erfolgte keine solche Belehrung. Wiederholung von 2. h)
Den beiden Polizeibeamten habe ich dann mitgeteilt, dass ich schon überlegt habe, ob ich auch einen Bericht an die Polizei schicken soll.

Das akzeptierte Herr Lindermer mit der sinngemäßen Bemerkung, dass ich mich kurz fassen soll. Ich erhielt eine Visitenkarte von ihm.

Diese Behauptung macht auch keinen Sinn.
Wenn ich nicht den genauen Inhalt der Anzeige kenne, dann kann ich mich auch nicht schriftlich dazu äußern, selbst wenn ich das Recht dazu haben sollte.

 


5. Textteil des Vermerks:

Nach nochmaligem ausuferndem Monolog sagte sie dass sie das tun wird.

5. Kommentar von G. Moser:
  Unwahre Aussage, die ich als Beleidigung empfinde..
 

6. Textteil des Vermerks:

Lindermer, POK und zugehörige Unterschrift

6. Kommentar von G. Moser:
  Bestätigung, dass POK Lindermer. diesen Text verfasst hat.
 

Abschließende Stellungnahme:

Über den Polizeibesuch habe ich mir anschließend Gedanken gemacht und auch anderen Personen davon erzählt.

Vom Polizeibesuch habe ich auch einem mir nicht namentlich bekannten Mann erzählt, den ich ab und zu beim Spaziergang mit meiner Hündin treffe. Daher kennt er Teile von meinem Fall und ich weiß auch, dass er umfangreiche Rechtskenntnisse hat. Er war der Ansicht, dass ich auf die Polizei hereingefallen bin, weil ich gar nicht bei einem überraschenden Besuch von der Polizei aussagen muss. Schon gar nicht, wenn ich nur die Information bekomme, dass es eine Anzeige wegen Beleidigung gibt.

Also bin ich auf die Polizei hereingefallen und zwar so drastisch,
weil ich hier wichtige Berichtigungen geschrieben habe bzw. schreiben musste.

Erst am 04.01.2018 habe ich bei einer Akteneinsicht per Foto von diesem Vermerk erfahren.

Am 30.12.2017 hatte ich eine Vorahnung, dass ich der Polizei nicht trauen konnte und habe daher eine Email mit PDF-Brief an Herrn Lindermer. geschickt.
Anlage S 12
Dieses Schreiben habe ich bei der Akteneinsicht nicht vorgefunden.

Diese
G. Moser


GM-Kommentar:

Aufgrund des zeitlichen Druck durch die sehr später Akteneinsicht und dem Ende der Einspruchsfrist sind hier teilweise Schreibfehler, Grammatikfehler und ähnliches enthalten.


Geändert am:   26.01.2024

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