Sehr geehrter Herr L.,soweit ich mich entsinne, war die 
				angebliche Aussage von mir in der Anzeige wegen Beleidigung in 
				der "Du-Form". 
				Ich würde meine Nachbarin auf keinen Fall duzen. 
				Auf zwei Schildern ist allerdings die Du-Form enthalten.  
				Das 8. Gebot gibt es in verschiedenen Versionen, aber immer 
				in der Du-Form. 
				Das ergänzende Schild "Ansonsten ...." ist daher auch in der 
				Du-Form. 
				Seit 2017 verwende ich auf der Homepage oft die Bezeichnung 
				"Nachbarliches Lügenluder". 
				Wie ich umfangreich belegt habe, wurden mir von keiner 
				staatlichen Institution übliche rechtsstaatliche Rechte zur 
				Wahrheitsfindung gewährt. 
				Ebenfalls gibt es umfangreiche Kommentare von mir zu den 
				diversen Falschaussagen von Nachbarin-X 
				über mich. 
				Daher ist die anonymisierte Bezeichnung "nachbarliches 
				Lügenluder" keine Beleidigung, sondern eine Feststellung. 
				Ich verwende sie auf der Homepage seit etwa 1 Jahr. 
				Ich habe diese Bezeichnung aber nicht direkt gegenüber ihr 
				verwendet. 
				Meine Äußerungen sind im Brief vom 28.12.2017 enthalten. 
				(Fehler: Gemeint war der 28.11.2017) 
				Ich erwarte nun übliche rechtsstaatliche Untersuchungen zu 
				meinem Fall, die mir seit 2009 verweigert und somit mein Leben 
				zerstört haben. 
				Aufgrund meines Falls bin ich heute auch schon um 3 Uhr 
				aufgewacht. 
				Mit freundlichem Gruß 
				Gertrud Moser 
				 
				(zur Zeit in Leipzig)  |