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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
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Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief an das Polizeirevier Weil am Rhein


Gertrud Moser, ..................79589 Binzen,  Tel. ....................

 

Per Email als PDF-Anhang an .............................@polizei.bwl.de

Polizeirevier Weil am Rhein
Basler Straße 7

79576 Weil am Rhein
Kopie an das  Amtsgericht AZ .........

11. Januar 2018

Az: ST/2209853/2017
 

1. Auskunft über die Weiterleitung des Polizeiberichts an alle möglichen staatlichen Institutionen.
 
2. Auskunft über Ihr Tätigwerden gegen mich


 Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund eines Strafbefehls gegen mich und meiner Akteneinsicht vom 04.01.2018 beim Amtsgericht Lörrach, habe ich einen Polizeibericht gegen mich vorgefunden, der Falschaussagen enthält. Dagegen habe ich Einspruch erhoben.

2009 wurde schon einmal ein Polizeibericht mit Falschaussagen von der gleichen AE erstellt, wozu mir bis heute die Beweise verweigert wurden, auch von der Polizei.

Der Polizeibericht war so drastisch, dass weder das Landratsamt noch das Amtsgericht auf die Idee gekommen sind, dass er Falschaussagen enthält.

Das muss ich bis heute büßen. Damals wurde der Polizeibericht hinter meinem Rücken an die Gemeinde Binzen und an das Landratsamt Lörrach ohne Dezernatangabe geschickt.

Weil der Polizeibericht so drastisch war, bekam ich vom Landratsamt kein rechtliches Gehör. Er wurde an das Amtsgericht Lörrach geschickt und dort wurden sämtliche Einwendungen ignoriert, vermutlich, weil er so "glaubwürdig" war.

Zu 1.
POK Lindermer hat am 04.12.2017 an die Staatsanwaltschaft Lörrach eine Strafanzeige mit den Aussagen der AE Nachbarin-X geschickt.

Ich habe aufgrund des persönlichen Besuchs am 28.11.2017 von POK Lindermer und PK R....... am gleichen Tag eine Stellungnahme an die Polizei geschickt, obwohl ich nur über eine Falschaussage informiert war.

Weil Herr R..... meine Schilder am Zaun fotografiert hatte, bin ich ausführlich in der Stellungnahme auf diese Schilder eingegangen.

Bei meiner Akteneinsicht am 04.01.2018 konnte ich den Bericht abfotografieren und zuhause durchlesen.
Über die Schilder stand darin nichts,
aber es waren weitere belastende Falschaussagen enthalten.

Ich möchte nun wissen, bei welchen staatlichen Institutionen sie diesen unbewiesenen Polizeibericht noch weiter verbreitet haben?
Wieder an die Gemeinde Binzen und an das Landratsamt Lörrach ohne Dezernatangabe?

zu 2.

Schon 2009 hat die AE Nachbarin-X ausgesagt, dass ich in Polizeikreisen als psychisch krank bekannt bin. Dies war mir neu und sehr belastend.
Erst als ich nach diversen Online-Recherchen eine Hilfemöglichkeit beim Landesbeauftragten für Datenschutz gefunden habe, ergab sich nach einigen Monaten, dass es nur einen einzigen Polizeibericht über mich gab, nämlich, den der AE Nachbarin-X.

Im neuen Polizeibericht steht nun: "Die Polizei war schon mehrfach tätig."

Dazu ist mir nur der Polizeibericht von 2009 bekannt.

2013 bin ich zu Unrecht durch eine Strafanzeige einer Anwältin der AE Nachbarin-X in ein Strafverfahren wegen Bedrohung gekommen. Mir war sofort klar, dass ich keine Bedrohung im Sinne des Strafgesetzbuches begangen habe.

Damals bekam ich ein Schreiben von Ihrem Revier zu einem Verhör.
Als ich eine Strafverteidigerin einschaltete, erfuhr ich, dass ich gar nicht zum Verhör kommen muss, wenn sie mich vertritt. Als die Rechtsanwältin nach relativ langer Zeit die Akten bekam, stellte sie auch fest, dass der Tatbestand der Bedrohung nicht erfüllt war. Am gleichen Tag schrieb sie einen kurzen Brief und das Verfahren wurde eingestellt. Das Anwaltshonorar war aber eine faktische Strafe für mich: 1.840, 69 €.

Als ich dann Aktenkopien bekam, hatte die Anwältin ihre Tätigkeit schon eingestellt. Dort entdeckte ich diverse Falschaussagen über mich.
Ich schrieb dann selber eine Strafanzeige wegen Verleumdung, die leider abgelehnt wurde.

Mit dem hier genannten Aktenzeichen ist die Polizei gegen mich tätig geworden.
Ich hätte nun von Ihnen gerne eine Erklärung, wieso die AE Nachbarin-X eine solche Aussage: "Die Polizei war schon mehrfach tätig." machen kann.

Gibt es Polizeiberichte und -einsätze gegen mich, von denen ich nichts weiß?

Mit freundlichem Gruß
G. Moser

 


Antwort:
Brief vom Polizeirevier Weil am Rhein


Baden-Württemberg
POLIZEIPRÄSIDIUM FREIBURG
POLIZEIREVIER WEIL AM RHEIN -FÜHRUNGSGRUPPE

Polizeirevier Weil am Rhein FüGr Basler Straße 7,79576 Weil am Rhein

Gertrud Moser
.....Str. x 9
79589 Binzen
Datum
Name
Durchwahl
E-Mail OE
Aktenzeichen
 
16.01.2018
Engel
07621......
.....@polizei.bwl.de
-ohne-
(Bitte bei Antwort angeben)

Ihr Ersuchen vom 11.01.2018

Sehr geehrte Frau Moser,

der Vorgang auf den Sie Bezug nehmen wurde als Strafanzeige (polizeiliche Vorgangsnummer ST/2209853/2017) am 07.12.2017 an die Staatsanwaltschaft Freiburg-Zweigstelle Lörrach übersandt.

Das Verfahren wird dort unter dem Justiz-Aktenzeichen .................. geführt.

Bei dem von Ihnen angeführten Auszug aus der Ermittlungsakte, handelt es sich, wie Sie bereits erkannt haben, um den Inhalt einer Vernehmung.

Es ist die Aussage einer Zeugin,
die wir inhaltlich weder bestätigen noch dementieren können.

Die durch uns geführten Recherchen, im uns aus datenschutzrechtlichen Gründen zur Verfügung stehenden Aufzeichnungszeitraum, erbrachten keine weiteren beim Polizeirevier Weil am Rhein gespeicherten Vorkommnisse.

Sollten Sie darüber hinaus weitergehende Auskünfte über eventuell zu Ihrer Person bei der Polizei gespeicherten Daten wünschen, so bitte ich Sie, sich an die folgende zuständige Stelle zu wenden:

Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Referat 110
Taubenheimerstraße 85
70372 Stuttgart

Mit freundlichen Grüßen

Engel
Polizeikommissar

GM-Kommentar:

Einfach unglaublich, wie sich die Polizei gegenüber Nachbarin-X begünstigend verhält und mir eine scheinheilige Antwort gibt.


Geändert am:   02.02.2024

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