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Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief an das Amtsgericht Lörrach

Veröffentlicht am 3. April 2023


Gertrud Moser, ..................79589 Binzen,  Tel. ....................  Email: ...

 

Persönliche Abgabe an der Infothek


31 Cs 86 Js 17536/17

Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a

79539 Lörrach

Binzen, 22. Januar 2017

(Datumsfehler: richtig 2018)

31 Cs 86 Js 17536/17

Strafverfahren gegen G.......... Moser wegen Beleidigung

Antrag zur Feststellung von wichtigen Fakten

1.   Zeugenbefragung vor der mündlichen Verhandlung

Es ist unbestritten, dass der Zeuge P. von oben aus Richtung Blauenstraße kam, als ich Nachbarin-X die von mir angegebene Aussage zurief.

Nicht sicher ist, dass er aufgrund der Entfernung überhaupt genau gehört hat,
was ich gerufen habe.

Sicher ist, dass er sofort nach Betreten des Steuerberater-Gebäudes etwas Negatives über mich der mir nicht namentlich bekannten Mitarbeiterin mitgeteilt hat. Diese ist dann relativ schnell herausgekommen und hat mir einiges zugerufen.

Dazu hat die Polizei trotz meiner Hinweise in meiner Stellungnahme vom 28.11.2017 nichts ermittelt. Meine Akten belegen, dass die Polizei seit 2009 keine notwendigen Aktivitäten zu meinen Gunsten unternommen hat und sich ständig auf die Falschaussagen der AE Nachbarin-X beruft. Auch die Staatsanwaltschaft ist bei meinen Anzeigen immer untätig gewesen, obwohl ich m.E. genügend Argumente für Straftaten der AE Nachbarin-X angegeben haben. Entsetzlich ist aber, dass sie sofort gegen mich tätig wird, wenn Falschaussagen der AE Nachbarin-X bei ihr ankommen.

Ich beantrage daher, dass der Zeuge P. und die mir nicht namentlich be-kannte Mitarbeiterin unangekündigt beim Steuerberater aufgesucht und getrennt befragt werden. (Den Namen einer Mitarbeiterin kenne ich, Frau Karle. Sie war es nicht. )

Oder noch besser: Beide müssen getrennt ausführlich schriftlich angeben, was geschehen ist. Die mir nicht namentlich bekannte Mitarbeiterin soll begründen, wie sie zu der Äußerung gekommen ist, dass ich einen Arzt aufsuchen soll.

Außerdem soll der Zeuge P. beschreiben, wie sein Zusammentreffen mit dem Ehepaar Nachbarn-X verlaufen ist, bevor das Ehepaar zu Polizei fuhr.

Mein Untersuchungswunsch ist nicht einfach, weil vermutlich der Zeuge und diese Mitarbeiterin nicht immer zu normalen Arbeitszeiten sich im Steuerberatergebäude befinden.

Die Polizei lehne ich aufgrund ihres bisherigen Verhaltens dazu ab.

Daher kann dies nur von Richter Frick oder einer von ihm beauftragten zuverlässigen Person geschehen.

Die Polizei war am 28.11.2017 unangekündigt bei mir.
Vom Zeugen P. gibt es ein Schreiben vom gleichen Tag an die Polizei.

Wie kam dieses Schreiben "zufällig" am gleichen Tag zustande? Ist es in Anwesenheit von POK Lindermer und PK ......... geschrieben worden, weil sie möglicherweise beim Steuerberater waren? Wurde es mit der Post oder per Email verschickt?
Ein Fax war es vermutlich nicht, weil die Eigenschaften dazu fehlen.

Auf dem Schreiben fehlt auch der Eingangsstempel der Polizei.

 

2.   Argumente zu (absichtlichen?) Ermittlungsfehler bei der Polizei

Aufgrund meiner Akteneinsicht am 04.01.2018 habe ich festgestellt, dass in der Akte nicht alle Schreiben von mir an die Polizei enthalten waren.

Verdächtig finde ich auch, dass die Polizei in ihrem Antwortschreiben vom 16.01.2018 kein Aktenzeichen angegeben hat. Mein Schreiben vom 11.01.2018 enthielt aber das Aktenzeichen.

Kann es sein, dass das Aktenzeichen absichtlich weggelassen wurde, damit das Antwortschreiben von Seiten der Polizei nicht zu den Strafbefehls-Akten gelangt?
Da ich dieses Antwortschreiben in den PDF-Brief vom 17.01.2018 kopiert habe, ist es schlecht lesbar.

Daher lege ich dieses Schreiben nochmals als normale Kopie und als bearbeitete Kopie mit vergrößertem Text bei, weil die Originalschrift nicht die übliche 12-Punkt-Größe hat.

Wie 2009 redet sich die Polizei heraus, dass sie die Aussagen der AE Nachbarin-X nicht prüfen muss. Das halte ich für falsch und passt zu dem jahrelangen begünstigendem Verhalten der Polizei gegenüber der AE Nachbarin-X.

Mit freundlichem Gruß
G. Moser

Anlage: Schreiben der Polizei vom 16.01.2018 an mich mit 2 versch. Kopien


GM-Kommentar:

Trotz vieler berechtigter Argumente keine schnelle Reaktion von der Justiz.
Damit dient die Justiz faktisch als Dienstbotin für Nachbarin-X


Geändert am:   19.01.2024

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