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Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief an das Amtsgericht Lörrach

Veröffentlicht am 3. April 2023


Gertrud Moser, ..................79589 Binzen,  Tel. ....................  Email: ...

 

Einwurf in den Nachtbriefkasten


31 Cs 86 Js 17536/17

Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a

79539 Lörrach

Binzen, 28. Januar 2018

31 Cs 86 Js 17536/17

Strafverfahren gegen G.......... Moser wegen Beleidigung

Fakten zum einem Hinweis von POK Lindermer vom 28.11.2017 (AS 23):

Bedenkliches Verhalten des Landratsamts oder Straftaten? (Teil 2)

In seinem Vermerk über mich vom 28.11.2017 hat POK Lindermer ein mir bekanntes Argument der AE Nachbarin-X verwendet, nämlich,

dass ich mich von den Behörden verfolgt fühle.

Mit Schreiben vom 23.01.2018 wurde das ungünstige Verhalten des Landratsamts "Sozialer Bereich" beschrieben.

Im folgenden wird auf das
rechtlich bedenkliche oder eventuell korruptes Verhalten
des Landratsamts Bau und Gewerbe und der Gemeinde Binzen hingewiesen.

Dabei ist festzustellen,
dass es nur Beeinträchtigungen bzw. Nachteile mir gegenüber gab und gibt.

Somit ist es eine besondere Unverschämtheit der AE Nachbarin-X ,

mich als auffällig zu bezeichnen,

wenn von mir seit 2005 besondere Rücksichtnahme

auf der .....Str. x als Fußgängerin und Autofahrerin erwartet wird,

und zwar bei Ereignissen, die durch Familie Nachbarn-X bedingt sind.
 


- 2 -

Verdacht der Amtspflichtverletzung beim Bau- und Gewerbewesen

1) Angehörige des staatlichen Bau-und Gewerbewesens im Ort Binzen
 
  a) Landratsamt Lörrach, Dezernat 4, Fachbereich Baurecht (damaliger Leiter Hirnschaal, Wilfried Berger, KBM Mutter), Palmstraße 3, 79539 Lörrach
 
  b) Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Baurecht, ausführlich:
Abteilung 2 – Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal- und Gesundheitsweisen,
(Johannes Dreier, Herrman Ringhof), Bissierstraße 7, 79114 Freiburg
 
  c) Ehemaliger Bürgermeister von Binzen M.
Adresse 79589 Binzen
 
  d) Möglicherweise der Gemeinderat von Binzen in der Zusammensetzung aus den Jahren etwa 2005 bis etwa 2011
 
     
     
2) Zugehörige Aktenzeichen:

I. Angaben zu meinen Nachbarn Nachbarin-X und Ehemann, ......str, 79589 Binzen
Aktenzeichen Datum Behörde
?

?

Landratsamt Baurecht: Neubau in der .....Str. x ....
1030 - 10-03

16.09.2012

Landratsamt Baurecht
192 - 10-03

04.03.2010

Landratsamt Baurecht
?

?

Existieren Akten seit etwa 2005 vom Fußbodenbelagsgeschäft ...........................
II. Angaben zu mir, d.h. Gertrud Moser, ......., 79589 Binzen
Aktenzeichen

Datum

Behörde
692-09-03

08.07.2009

Landratsamt Lörrach Baurecht
ohne

08.07.2009

Akten bei der Gemeinde Binzen zum öffentlichen Baurecht und Gewerbe
184-09-03

22.07.2009

Landratsamt Baurecht
691-09-03/632.6

12.08.2009

Landratsamt Lörrach Baurecht
85 Js 9229/09

03.10.2009

Staatsanwaltschaft Lörrach, Staatsanwältin Dr. Reil
Akte enthält Hinweise zum Baurecht von der Klägerin

23.11.2009

Regierungspräsidium Freiburg Baurecht, Emailkontakt mit Herrn Hermann Ringhof
1030-10-03

13.09.2010

Angrenzer-Benachrichtigung im Baugenehmigungsverfahren von der Gemeinde Binzen, Rathausplatz 6, 79589 Binzen und Landratsamt Lörrach Baurecht
14-2214.2/0

26.10.2010

Regierungspräsidium Freiburg Abteilung Steuerung und Verwaltung, Herr Hartmut Scherer
21-0532.3-10 / 428-E

03.11.2010

Regierungspräsidium Freiburg Abteilung 2 Wirtschaft... Bau..., Herr Hermann Ringhof

24.11.2010

Akteneinsicht durch mich Gertrud Moser bei der Gemeinde Binzen. Meiner Meinung nach fehlen Akten
092.3

11.02.2011

Landratsamt Lörrach Kommunalaufsicht
ohne

14.04.2012

Mein Briefe an die Landrätin Marion Dammann und ihre Antworten (3.5.2012)

3) Einige Belege dazu: Anlagenkonvolut V 4, Nr. 1 - 29
 

4) Gründe:

Willkürliche Stellplatz- und Nutzungsänderungsverpflichtungen für mich, um von den folgenden Punkten abzulenken.
 

a) Als ich mich bei dem Neubaubeginn in der .....Str. x .... Einwendungen erhob wegen mangelnder Stellplätze und nachfragte, ob das Fußbodenbelagsgeschäft von Nachbar-X, .....Str. x ... wirklich zulässig sei, ging das Landratsamt Lörrach und die Gemeinde Binzen kaum darauf ein.

Stattdessen begann ein seltsames Verfahren gegen mich wegen eines fehlende Stellplatzes und einer fehlenden Nutzungsänderung aufgrund meiner geringfügigen Nachhilfe in Mathematik.

Das vermutlich seit 2005 bestehende Gewerbe wurde erst als nicht zulässig befunden als ich einen Anwalt einschaltete. Angeblich wusste das Landratsamt nichts von diesem Gewerbe.
Das glaube ich nicht: 

  4.3.2010 Datum für das Anlegen einer Akte.

Anlage V4-14

 
Erst am 1.4.2010 wurde das Gewerbe von Nachbar-X vom Landratsamt in Frage gestellt und zwar nur, weil ich einen Anwalt einschaltete und bezahlen musste.

Anlage V4-15

  Die vermutlich gesetzlich notwendige Nutzungsänderung der Firma Nachbar-x spielt erst im Sommer 2010 eine Rolle. Beispiel

Anlage V4-19


b)

Um im Nachhinein die Existenz und die Zulässigkeit des Gewerbes von Nachbar-X seit etwa 2005 bis ca. 2014 zu überprüfen, könnte es entsprechende Daten beim Finanzamt Lörrach geben. Seine etwa 2009 bestehende Homepage könnte ich auf DVD nachliefern.
 
c) Etwa ab 2005 wurden öffentliche Parkplätze in der .....Str. x vor allem mit den Mietern des Nachbar-X-Mietshauses und von Kunden oder Lieferanten des Fußbodenbelagsgeschäfts (Groß- und Einzelhandel) belegt.

Seit 2010 gibt es eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens und der Belegung von öffentlichen Stellplätzen durch den Mieter Steuerberater-X im Nachbarn-X-Neubau .....Str. x .....
Seine Mitarbeiter/innen sind auf der Home-page www...........de angegeben. Somit kommen auch Klienten, Lieferanten u.ä. mit ihren Kraftfahrzeugen.

Seit der Fertigstellung des Seniorenheims in Binzen, Hauptstraße 2 (und tatsächlich Johann-Peter-Hebel-Str. 2) werden öffentliche Parkplätze vom Seniorenheim benötigt.

 

  Dann wurde die Hausarztpraxis Binzen dort integriert, so dass weitere Stellplätze benötigt werden. Einige Zeit später zog ein weiterer Hausarzt aus einem Nachbarort in die Praxis ein. Für die Mitarbeiter/innen und die Patient/innen werden daher Parkplätze benötigt.
Soweit ich mich entsinne, hat schon früh ein Gemeinderat bemängelt, dass es im Seniorenheim zuwenig Parkplätze geben könnte.
 
d) Zu den benötigten Stellplätzen des Nachbarn-X-Miethauses in der .....Str. x ... gibt es Hinweise in meinen Einwendungen im Rahmen der Angrenzerbenachrichtigung vom 13.10.2010. Anlage V4-19

Bis heute wird die im Keller vorgesehene Garage nicht für die Mieter des Hauses benutzt, sondern vermutlich privat oder gewerblich von Nachbar-X, .....Str. x ..... Für die Mieter von 3 Etagen gibt es nur einen Stellplatz, ansonsten werden öffentliche Parkplätze benötigt.
 

e) Laut Veröffentlichung im Gemeindeblatt von 2009 (Anlage V 4 - 1) sollte der Neubau von Nachbar-X und seinem Bruder ein Wohngebäude mit Büro für einen Freiberufler sein.
Stattdessen wurde geplant, das Steuerberatungsunternehmen ........ unterzubringen, das relativ viele Mitarbeiter/innen und Kunden hat. www..............de.

Aufgrund der Mitarbeiterzahl und der oft kommenden Kunden wurden meiner Meinung nach zuwenig Parkplätze geplant. Die bestehenden Parkplätze sind auch vom Untergrund unbequem. Vermutlich um Abwassergebühren zu sparen, wurde ein spezielle Art von gepresstem Kiesbelag aufgetragen.

Daher parken sowohl Mitarbeiter als auch Kunden oft an meiner Grundstücksgrenze, für die ich Verkehrssicherungspflicht habe. Auf dem Grundstück befindet sich eine Garage für zwei PKW.
Die wird aber für das in .....Str. x ..... wohnende Ehepaar Nachbarn-X genutzt. Ebenfalls wird das Grundstück zum Parken für das Wohnmobil von ihnen genutzt.
 

f) Die Existenz einer Hausarztpraxis ist natürlich sehr wichtig. Dann kann man auch bei der Stellplatzpflicht großzügig sein. Sie wird hier nur als Vergleich für die Ungerechtigkeit des Landratsamts aufgeführt im Vergleich zu den anderen Argumenten.
 
g) Mit Schreiben vom 29.08.2016 beschwerte ich mich über die Stellplatzmängel und die Folgen durch den Polizeibericht von 2009 im Auftrag von Nachbarin-X.
    Anlage V 4 - 25
 
Antwortbrief vom 28.09.2016 an das Landratsamt
Anlage V 4 - 26
 
M.E. mangelhafte und unzureichende Antwort am 17.10.2016
Anlage V 4 - 27
 
Darauf keine Antwort
 
  Erst im Juni 2017 gesetzliche Vorschriften für Stellplätze gefunden Anlage V 4 - 28
 
Brief vom 04.07.2017 an die Gemeinde und Landratsamt
Anlage V 4 - 29
 
Darauf keine Antwort
 
 

Ich beantrage daher, die vollständige, strukturierte Beantwortung meines Briefes vom 29.08.2016 an das Landratsamt Anlage V 4 - 25

mit Feststellung der tatsächlich vorhandenen Kraftfahrzeuge und Lageplänen zu den Stellplätzen. Außerdem die Angabe, ob die Stellplätze tatsächlich genutzt werden.
Dabei sollen die gesetzlichen Vorschriften konkret angegeben bzw. deren Einhaltung belegt werden, z.B. mit Hilfe von Anlage Anlage V 4 - 28

Abschließend nochmals die Feststellung, dass ich durch Familie Nachbarn-X unangemessen viele rechtliche Nachteile erleiden muss.

Mein Ruf ist ruiniert, ich bin durch den umfangreichen Rechtsfall verschuldet.

Mein Traum, an meinem Lebenswerk "neuartiges Mathematiklexikon" mit etwas Nachhilfe zu arbeiten, ist seit 2011 durch die vielen belastenden Rechtsfolgen gescheitert.

Dieser Rechtsfall dominiert mein Leben und ist durch die vielen Ungerechtigkeiten eine enorme psychische Belastung.

Seit 2009 können meine Nachbarn-X und der Steuerberater sich an meinen Belastungen erfreuen. Sehr oft gibt es aufgrund der räumlichen Nähe Begegnungen. Und ich soll schweigen, Ungerechtigkeiten akzeptieren, unauffällig sein und zahlen.

Dieses neue Verfahren belastet mich so, dass ich nicht sicher bin, ob ich es überleben werde. Ich bin ziemlich geschwächt und habe rechtsfallbedingte Gesundheitsprobleme.

Es ist ausgeschlossen, dass ich noch einmal ein normales Leben führen kann.
 

G. Moser

Anlagen

1. Ereignisübersicht mit dem Landratsamt "Bau und Gewerbe"

2. Schriftwechsel V4 Landratsamt "Bau und Gewerbe" V 4 - 1 bis V 4 -29
 


GM-Kommentar:

Trotz vieler berechtigter Argumente keine schnelle Reaktion von der Justiz.
Damit dient die Justiz faktisch als Dienstbotin für Nachbarin-X


Geändert am:   19.01.2024

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