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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
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Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief an das Landgericht

Veröffentlicht am 3. Mai 2023


Moser-Adresse...............
 
Per Postbrief

Landgericht Freiburg
Salzstraße 17

79098 Freiburg i.Br.

28. Juni 2018

(Noch) kein Az beim Landgericht

31 Cs 86 Js 17536/17 Amtsgericht Lörrach

Strafverfahren gegen G.......... Moser wegen Beleidigung

Hier:
Beschwerde wegen fehlender Antworten auf meinen Einspruch vom 10. Januar 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

2009 wurde meine umfangreicher, noch nicht beendeter Rechtsfall durch einen Polizeibericht mit Falschaussagen im Auftrag meiner Nachbarin-X ausgelöst.

Ich kam dadurch in ein gerichtliches Betreuungsverfahren, bei dem mir jegliche bzw. viele Rechte verweigert wurden, auch bei Ihnen.

Betreut werde ich zwar nicht, aber das Verfahren widerspricht jeglichem rechtsstaatlichem Prinzip.

Im November 2017 gab es wieder einen Polizeibericht mit Falschaussagen im Auftrag meiner Nachbarin-X.

Dazu habe ich Ende Dezember einen Strafbefehl bekommen.
Nach meiner Akteneinsicht am 4. Januar 2018 habe ich einen umfangreichen Einspruch am 10. Januar 2018 eingelegt.

Dann habe ich im Laufe der Zeit weitere Eingaben gemacht und Hinweise auf den Bearbeitungsstand angemahnt. Bis heute habe ich keine Antwort dazu erhalten.

Am 10. April 2018 erstattete ich schließlich Strafanzeige gegen die Nachbarin-X. Dazu kam eine Antwort von der Staatsanwältin Schaper, die auch den Strafbefehl gegen mich beantragt hatte (Vorläufige Einstellung).

Am 24. Mai 2018 habe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwältin abgegeben.
Ansonsten gibt es bis heute keine Reaktionen, weder vom Amtsgericht noch von der Staatsanwaltschaft.

G. Moser
 


GM-Kommentar:

Zu diesem Datum wusste ich noch nicht, dass nicht das Landgericht Freiburg sondern das Amtsgericht Lörrach zuständig war. 2019 fand dann die zweite Strafverhandlung unter Richter Frick statt. Natürlich wieder eine Katastrophe für mich.

Aber ich habe zu diesem Termin noch keine Reaktion auf meinen Einspruch vom 10. Januar 2018.  Das halte ich für eine Unverschämtheit. Ich musste eine sehr kurze Einspruchsfrist einhalten und bekomme dann monatelang keine Antwort.

Keine Antwort auf diesen Brief.


Geändert am:   18.01.2024

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