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				Ihre Schreiben vom 24. und 26.05.2018.  
				Sehr geehrter Frau Moser, 
				soweit Sie im Zusammenhang mit dem o.g. Ermittlungsverfahren 
				Dienstaufsichtsbeschwerde gegen POK L........ erstattet haben, wurde 
				diese inhaltlich nicht ausgeführt. Die in Bezug genommene Anlage 
				(Anlage 3) lag nicht bei. 
				Dienstaufsichtsrechtlich ist daher hier nichts weiter zu 
				veranlassen. 
				Mit freundlichen Grüßen 
				Heering  
				ausgefertigt 
				.............. 
				.............. 
				Justizfachangestellte 
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