Zurück Menü

Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Amtsgericht Lörrach vom 28.07.2017
Eingang: 02.08.2017


Aktenzeichen 5 C 1601/16

Amtsgericht Lörrach 

Kostenfestsetzungsbeschluss

In dem Rechtsstreit

Gertrud Moser, ............................... Binzen - Klägerin -

gegen

Anwalt 12, ............... Lörrach - Beklagter -

wegen Feststellung und Forderung

hat das Amtsgericht Lörrach am 26.07.2018 beschlossen:

Die von der Klagepartei an die Beklagtenpartei gem. § 104 ZPO nach dem gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110,00 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbaren Urteil des Amtsgerichts Lörrach vom 03.07.2018 zu erstattenden Kosten werden auf

588,80 €

(in Worten: fünfhundertachtundachtzig 80/100 Euro)

nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz gern. § 247 BGB hieraus seit 05.07.2018 festgesetzt.

 

Gründe:

Die Berechnung des beantragten Betrages ist gebührenrechtlich nicht zu beanstanden.

Die Kosten sind notwendigerweise entstanden und daher von der Gegenseite zu erstatten.

Zusammengefasst sind folgende Beträge festsetzbar:

Anwaltskosten                                                                          588,80 €
 

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:

Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
 

  Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstraße 4
79539 Lörrach
oder bei dem  
  Landgericht Freiburg im Breisgau
Salzstraße 17
79098 Freiburg im Breisgau
einzulegen.

Erinnerung:

Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
 

  Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstraße 4
79539 Lörrach
 
oder bei dem  
  Landgericht Freiburg im Breisgau
Salzstraße 17
79098 Freiburg im Breisgau
 
einzulegen.

Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lörrach Bahnhofstraße 4 79539 Lörrach
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.

Die Beschwerde beziehungsweise die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines der genannten Gerichte. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerdeschrift beziehungsweise die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde beziehungsweise Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

x.....
Rechtspflegerin

Beglaubigt
Lörrach, 27.07.2018

x.................
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt - ohne Unterschrift gültig
 


GM-Kommentar:
Nach dem zugrundeliegenden Urteil muss ich Anwalt 12 für meine nicht formgerechte Klage 588,80 € + Zinsen zahlen.

Für mich eine weitere Bestrafung seit 2009 für etwas,
was ich nicht getan habe und was ich nicht bin.


Geändert am:   17.02.2020

Impressum

Startseite:  www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de