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Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief an die Lebenshilfe Lörrach e.V.


Gertrud Moser, ...................................., 79589 Binzen, Tel. 07621 / ........

www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de (Fall-Homepage)
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de (Informations-Homepage)

www.huehnerwelt.de (Homepage zur Förderung der privaten Haltung von Rassehühnern)
 

Per Email als PDF-Anhang an ....@l...............de

Lebenshilfe Lörrach e.V.
Wintersbuckstrasse 7

79539 Lörrach

14. August 2018

Protest gegen die Beschäftigung des Ehemanns von Nachbarin-X,
eventuell auch seiner Frau (
Nachbarin-X)

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen seit mindestens 2005 mit meinen Nachbarn-X   bin ich der Meinung, dass dieses Ehepaar nicht mehr im sozialen Bereich beschäftigt werden sollte.

2009 bin ich aufgrund von Falschaussagen von Nachbarin-X bei der Polizei in ein gerichtliches Betreuungsverfahren gekommen, bei dem mir jegliche Rechte eines demokratischen Rechtsstaats verweigert wurden. Einer der Gründe könnte die bis heute unbewiesene Berufsangabe der Frau Nachbarin-X sein: "Betreuerin für psychisch Kranke".

Ich bin jetzt 66 Jahre alt, Diplom-Handelslehrerin und Oberstudienrätin im Ruhestand, d.h. ich besitze u.a. psychologische und juristische Kenntnisse.
Wegen meiner ungerechten Behandlung durch die Polizei, das Landratsamt Lörrach und die Justiz habe ich mich näher mit dem Thema "Rechtliche Betreuung" befasst und ab Weihnachten 2011 die
Informations-Homepage www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de veröffentlicht.
Danach ist dieses Thema sehr problembehaftet.

2009 habe ich keine umfassenden Informationen online gefunden, wie man sich durch einen plötzlichen "Überfall" in Form eines amtsgerichtlichen Schreibens wehren kann.
Dabei wird über die Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens "informiert", ohne übliche Rechtsmittel zu gewähren, wie Einspruchsfrist, Zeit zur Anwaltssuche usw.

Ab Januar 2012 habe ich meine Fall-Homepage www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de veröffentlicht, die eine Vielzahl von Ungerechtigkeiten belegt, die mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar sind.
Dabei ist es auch offensichtlich, dass ich nicht die richtigen Anwälte hatte.

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Auf dieser anonymisierten Homepage ist mit Nachbarin-X die Ehefrau x.... y........ gemeint, mit Nachbar-X ............... und mit Nachbar-X senior der Vater von Herrn y......

Im November 2017 war Nachbarin-X wieder bei der Polizei.

Ende Dezember 2017 habe ich einen Strafbefehl erhalten, d.h. ich bin in das Strafregister eingetragen worden und somit vorbestraft.

Am 4. Januar bekam ich Akteneinsicht und konnte dann erst den neuen Polizeibericht von Nachbarin-X lesen und fotografieren. Eine Kopie bekam ich nicht.

Nach diesem Polizeibericht soll Nachbarin-X "Sozialtherapeutin" sein.
Für mich hat sie mit dieser Berufsangabe wieder "Seriosität" bei der Polizei und der Justiz vorgetäuscht.

Auf meinen Antrag, einen Beweis für diese Berufsangabe zu erhalten, habe ich bis heute vom Amtsgericht bzw. von der Staatsanwaltschaft keine Antwort erhalten.

Die Äußerungen und das Verhalten von Nachbarin-X gegenüber der Polizei und der Justiz passen nicht zu ihren beiden Berufsangaben.

Am 10. Januar 2018 habe ich Einspruch erhoben und die Ereignisse richtig beschrieben.

Bis heute habe ich keine Antwort auf meinen Einspruch erhalten, was wieder nicht den Gepflogenheiten eines Rechtsstaats entspricht.

Diese neuen Ereignisse sind weitgehend noch nicht online.
Falls Sie triftige Gründe haben, kann ich Ihnen Akteneinsicht gewähren.

Ich nehme an, dass Sie auch Erfahrungen mit der rechtlichen Betreuung haben, weil Sie sich als gemeinnützige Organisation hauptsächlich um Menschen mit geistigen Behinderungen befassen und Unterstützung anbieten.
Sie kümmern sich auch um Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen,
bei denen eine gesetzliche Betreuung nicht unbedingt erforderlich ist.

2009 hat mich Nachbarin-X "als psychisch Kranke" bei der Polizei denunziert und somit diesen Begriff im negativen Sinn verwendet.

Wie Sie auch wissen, haben Menschen, die als psychisch krank bezeichnet werden, nur einen kleinen Ausschnitt aus einer Vielzahl von möglichen Symptomen, die auch von traumatischen Erlebnissen stammen können.

Beide Polizeiberichte nach den Aussagen der Nachbarin-X sind online.
Ihr Mann unterstützt Sie dabei.
Daher haben meiner Meinung nach beide nichts im sozialen Bereich zu suchen.

Mit freundlichem Gruß
G. Moser


GM-Kommentar:

Als nach einem Monat keine Antwort kam, habe ich einen weiteren Brief am 13. September 2018 geschrieben.


Geändert am:   26.02.2022

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