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Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief von der Polizei vom 3. Sept. 2018

Veröffentlicht am 23. April 2023


Baden-Württemberg
POLIZEIPRÄSIDIUM FREIBURG
POLIZEIREVIER WEIL AM RHEIN - BEZIRKSDIENST

Eingang am 05.09.2018
 

Polizeirevier Weil am Rhein. Basler Straße 7. 79576 Weil am Rhein Datum: 03.09.2018
  Name: Pfaff
G.................. Moser Durchwahl: 07621 ....
J..............Straße .... Aktenzeichen: ST/1356456456/2018
(Bitte bei Antwort angeben)
79589 Binzen    
       
Vorladung

Im Ermittlungsverfahren wegen Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen gemäß § 353d StGB
Hier: Veröffentlichung einer Vernehmungsniederschrift auf Ihrer Website "www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de"

Sehr geehrte Frau Moser,

im o. g. Verfahren ist beabsichtigt, Sie
als Beschuldigte zu hören. Hierfür werden Sie gebeten, sich am

Montag,      10.09.2018       um 10.00 Uhr

bei der/dem Polizeirevier Weil am Rhein - Bezirksdienst, Basler Str. 7, 79576 Weil am Rhein unter Vorzeigen dieser Vorladung einzufinden.

Sollte der Termin nicht wahrgenommen werden können, bitte ich um Benachrichtigung.

Zur Vernehmung/Anhörung werden folgende Unterlagen benötigt:

x Bundespersonalausweis oder Reisepass
❑ Führerschein
❑ Fahrzeugschein
❑ siehe Seite 2

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

Pfaff, Polizeihauptkommissar
Leiter Bezirksdienst
 


GM-Kommentar:

Später erfuhr ich, dass der fleißige Mitarbeiter Pfaff vom Polizeirevier Weil am Rhein eine Strafanzeige gegen mich erstattete, weil ich die Inhalte des Polizeiberichts mit den Aussagen meiner Nachbarin-X über mich veröffentlicht hatte. Dabei war sie anonymisiert und mein Name nicht. Ich habe also nur mich selbst mit Falschaussagen belastet und werde dafür nochmals bestraft.


Geändert am:   23.04.2023

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